Außergewöhnliche Hilfe gesucht (Fahrzeug Daten)

  • Hallo Leute,


    da ich ja einen aus dem Ausland geholten Mazda 2,2 Diesel mit 185 PS fahre (ich darf mit der Ausländischen Nummer fahren, da ich dort einen Wohnsitz habe) brauche ich bzw. suche ich eine Kopie eines deutschen Scheins oder Briefs.
    Grund, ich will ihn hier auf meine Deutsche Adresse zulassen und war beim TÜV, bei der Zulassungsstelle und wurde von beiden mit der Aussage abgefertigt, wir brauchen eine Fahrzeugkopie. Nun war ich beim Freundlichen und der will doch glatt 235 Euro von mir, nur um mir ne Kopie auszuhändigen / zu Bestellen.


    Darum jetzt hier mein Hilfe Ruf.
    Kann mir wer eine Kopie seines Briefs oder Scheins schicken (per Mail) natürlich Ident Nummer (Fahrgestellnummer) und Adresse schwärzen. Nur das ich alle Relevanten Daten habe.



    Oder hat wer eine Ahnung wie oder was ich noch machen kann soll?


    Ich Danke euch im voraus


    Gruß
    Martin

  • Nun war ich beim Freundlichen und der will doch glatt 235 Euro von mir, nur um mir ne Kopie auszuhändigen / zu Bestellen.


    Ja, das ist mehr oder weniger Normal! Zwar teuer als bei uns in Ö (180€).
    Weil das ein Service ist, ein offizielles Dokument für deine FIN im Original auszustellen.


    Sei froh, dass du keine sonstige Abnahme brauchst, weil dein Modell 1:1 in der EU bzw. Deutschland verkauft wurde und es somit eine EU-Genehmigung gibt dafür.


    Ich frage mich, was du mit einer Kopie machen willst?

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Grün, Bj. 2000 [seit 2019]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
    - Mazda 626 GE 4WD, Bj. 1994 [seit 2019]
    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Servus,


    zu deiner Frage wegen der Kopie, mit der wollte ich zur Zulassungsstelle gehen für meine Ausstellung. Denn laut denen ist es kein EU Modell, wie soll man das sonst beweisen oder so. Und ich brauche eine Vollabnahme für ihn beim Tüv, da er eine UK Zulassung hat.
    Gruß

  • Was sollen da Kopien von Schein oder Brief helfen? Du brauchst ein COC, nur das bezieht sich auf deine FIN.
    Da UK bei Erstzulassung EU Mitgliedsland war, muss ein COC zwingend existieren. (Außer das Fahrzeug wäre in die EU importiert worden)
    Wenn das nicht mehr auffindbar ist, führt am nachträglichen Ausstellen durch den Hersteller leider kein Weg vorbei.
    Dafür gibt es auch keine Preisregelung. Der Hersteller muss das Dokument lediglich bei Erstauslieferung kostenlos zur Verfügung stellen.

  • Ich sehe gerade, dass du das Ursprungsland des Fahrzeugs gar nicht genannt hast. Die Sachlage ist aber immer die gleiche:
    Wenn das Fahrzeug für den EU-Markt produziert und da erstzugelassen wurde, dann gibt oder gab es ein COC dazu.
    Dieses kann gegen Bezahlung jederzeit erneut angefragt werden. Das ist ein Dokument mit einem Wasserzeichen.
    Daher ist es im Grunde auch wertlos, sich selbst Kopien davon zu machen.
    Der TÜV kann auf dieses Dokument im Original bestehen, oder eben alternativ auf die Vollabnahme.

  • Nabend,


    der Mazda ist Erstzulassung in England gewesen. Ich habe ja auch alle Dokumente, das V5, alle MOT Berichte. Er ist ja auch auf mich in England Zugelassen, (habe dort ein Haus und die Firma). Wollte ihn nur jetzt hier Zulassen, da ich jetzt aus Familiären Gründen wieder mehr in Deutschland bin. Bestimmt ist das eigentlich ganz einfach, aber Irgendwie klappt das bei mir nicht, habe alle Papiere mitgenommen zur Zulassung / TÜV, aber egal.... Mir wird das hier zu kompliziert, Typisch deutsche Bürokratie, drum lass ich ihn in meiner Herz und Lieblingsheimat zugelassen. Zum Rechtslenker passt eh das UK Kennzeichen besser.


    Trotzdem danke an alle.


    Mfg

  • Wie gesagt, das COC brauchst du zwingend.
    Das bekommt man mit einem Neuwagen und gebraucht gekauft sollte man auch immer auf Übergabe bestehen.


    Ich würde an deiner Stelle erstmal bei einem anderen Händler fragen oder auch direkt bei Mazda Deutschland.

  • Mir wird das hier zu kompliziert, Typisch deutsche Bürokratie, drum lass ich ihn in meiner Herz und Lieblingsheimat zugelassen.


    Also ich verstehe das Problem nicht!
    Einfacher gehts doch gar nicht! Es ist nun mal so, dass man in jedem Land die lokal erforderlichen (offiziellen & FIN-bezogenen) Dokumente benötigt um einen Wagen zulassen zu können. Ist bei uns in Ö nicht anders...




    Zum Rechtslenker passt eh das UK Kennzeichen besser.


    Das hast du bisher aber nicht explizit erwähnt bzw. ist mir nicht aufgefallen.
    Damit erübrigt sich das oben erwähnte. Denn um einen Rechtslenker in Deutschland (oder allen anderen EU-Ländern mit Rechtsverkehr) zulassen zu können, muss er für den Rechtsverkehr umgebaut werden.

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Grün, Bj. 2000 [seit 2019]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
    - Mazda 626 GE 4WD, Bj. 1994 [seit 2019]
    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Wie kommst du denn darauf?


    Weil ich noch nie was anderes gelesen/gehört habe!
    Wenn dem nicht so wäre, könnte jeder Japan-Import ohne technische Änderungen in DE zugelassen werden. Und das wäre dann sicher allgemein bekannt....

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
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    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
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    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Weil ich noch nie was anderes gelesen/gehört habe!
    Wenn dem nicht so wäre, könnte jeder Japan-Import ohne technische Änderungen in DE zugelassen werden. Und das wäre dann sicher allgemein bekannt....

    Na ja, zwischen umbauen und notwendige technische Anpassungen vornehmen würde ich noch etwas differenzieren. In der Regel reichte es für bereits in der EU zugelassenen Fahrzeugen aus, die Beleuchtungsanlage anzupassen. Meistens müssen nur die Frontscheinwerfer getauscht werden, da die Streuscheiben anders ausgerichtet sind. Wenn nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden ist muss auch die hintere Beleuchtung angepasst werden, da die NSL dann auf der falschen Seite ist. Das war es dann aber meistens auch schon. Was ganz konkret erforderlich ist, ist tatsächlich von Modell zu Modell verschieden. Mein Bruder fährt seit Jahren Rechtslenker aus UK, teilweise musste er daran gar nichts ändern.

  • Da sollte man in der Tat unterscheiden. Bei einem Rechtslenker aus Japan gibt es ja auch kein COC.
    Es geht leider auch nicht immer um Tatsachen, Vorschriften müssen nun mal eingehalten werden.


    Natürlich ist eine asymmetrische Rechtslenker-Beleuchtung im Rechtsverkehrs nicht zulässig.
    Es gab je nach Hersteller/Modell auch Scheinwerfer die mechanisch zumindest auf symmetrisch umgestellt werden konnten.
    Ich glaube das ist aber nicht mehr so üblich.
    Ob die damit theoretisch zugelassen werden könnten entzieht sich meiner Kenntnis. Aber wahrscheinlich nicht.


    Kleine OT-Story am Rande:
    Ich habe vor wenigen Wochen englische Scheinwerfer von einem Mazda 2 DE aufwendig in Eigenregie umgebaut.
    War aber nicht mein Plan, ich hab die Beschreibung in einer Sprache der ich nicht mächtig bin einfach zu schlampig übersetzt.
    Hoffentlich war es das erste und einzige Mal in meinem Leben.

  • Na ja, zwischen umbauen und notwendige technische Anpassungen vornehmen würde ich noch etwas differenzieren.


    Aber beides hat zur folge, dass man zumindest eine Abnahme machen muss. Weiter wollte ich nicht "gehen", sondern nur sagen dass der Wunsch des TE mit einem RHD erst recht nicht möglich ist.
    Mit dem Wort "umbauen" wollte ich nur verdeutlichen eine mechanische Veränderung am Fzg. sei notwendig.
    Nachdem ihm das besorgen des offiziellen COCs schon zu viel Aufwand ist...

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
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    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
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    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
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    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Nabend Leute,


    so, jetzt gebe ich mal bekannt.... es ist möglich jedes Auto ob EU oder nicht überall Zuzulassen. Problem ist eben nur, ob dieser Fahrzeug Typ schon in dem Land ist oder war in dem die Zulassung geschehen soll.


    Einen echten Japan Export oder von wo auch immer den es in Deutschland (Beispiel) noch nicht gibt oder je gab braucht eine Vollabnahme, und bekommt dann komplett neue Papiere. Diese werden anhand der Daten an Plaketten Internet etc. erstellt.


    Fahrzeuge die es schon gibt in D, wie den Mazda ist ganz einfach, man geht zum Tüv und dann mit dem Papier vom Tüv zur Zulassung. Die schauen im Computer und stellen neue Papiere aus. Das was sich ändert ist die Erstzulassung, die ist dann wenn er in D zugelassen wird.


    SORRY für die Aufruhr von mir, aber der wo ich war hatte mir am Anfang Blödsinn erzählt. (Tüv NORD, Null Ahnung die Jungs). Internet und einen anderen Tüv sieht das ganze ganz einfach aus, auch Dank der Zulassungsstelle.


    Alle meine Papiere würden dafür ausreichen, da der Wagen ja im Ausland auf mich Zugelassen ist.


    Trotz allem, er bleibt auf meinen Wohnsitz in England zugelassen. Ist für mich einfacher und auch billiger. Zudem habe ich jetzt jedes Jahr einen driftigen Grund nach Hause zu fahren, denn ich muss jedes Jahr zur MOT (TÜV). So habe ich wine andere Ausreden.... als immer nur Geschäftlich reisen zu müssen.... so kann ich auch mal Entspannen und länger im Haus bleiben....


    Gruß
    Martin

  • Bist du sicher dass dein im Ausland befindliches Fahrzeug dem heimischen Prüfer vorgeführt werden muss?
    Bei deutschen Fahrzeugen, die dauerhaft im Ausland unterwegs sind gilt:
    Im Ausland ist der Halter für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich.
    Diesen kann er auch über eine dortige Prüforganisation/Werkstatt nachweisen.
    Dafür muss man nicht alle 24 Monate damit nach D reisen.
    Das wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand.
    Ausländische Beamte haben auch keine Berechtigung eine abgelaufene Prüfplakette zu beanstanden.
    Solange das Fahrzeug keine offensichtlichen Mängel aufweist.
    Jedoch:
    Bei Wiedereinreise in D muss die erste Fahrt zur Prüfstelle führen.


    So kenne ich das und wurde das jahrelang von meinen Bekannten gehandhabt, welche in Spanien ein Fahrzeug (in D zugelassen) am Ferienhaus stehen hatten.


    Ist das in GB anders?

  • Das kann ich mir nun überhaupt nicht vorstellen.
    Wenn ich mit meinem deutschen Kennzeichen den TÜV ablaufen lasse, werde ich am 1. Tag nach Ablauf gestraft.
    Dem italienischen Carabiniere ist es nämlich völlig egal, dass es eigentlich 2 Monate Toleranz gibt.


    Im übrigen sehen eigentlich alle EU-Länder vor, dass man regulär dort aufhaltend/wohnend auch sein Auto jeweils dort zulässt.
    Auch da ist die Regelung z.B. in Italien wieder extrem rigoros seit 2019.
    Die kassieren kurzerhand das Auto ein wenn man nicht in Ordnung ist.
    Das ist selbst vielen Saisonarbeitern passiert, mit teils immens hohen Strafen.
    Ich musste da selbst schon verbissen Gegenwehr leisten.

  • Jay Cupra


    Wirklich?
    Haben sich die Bestimmungen vielleicht geändert?
    Kann sein.


    Aber sogar der ADAC schreibt dazu:
    "Sie müssen dann nicht extra nach Hause fahren. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war.
    Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.


    Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen.
    Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden.
    Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden."


    Quelle: ADAC

  • Ehrlich gesagt kenne ich da die Rechtslage nicht gut genug.
    Natürlich kann man es auch darauf ankommen lassen.
    Mit Sicherheit sagen kann ich aber, dass versucht wird zu strafen.
    Bzgl. TÜV liegt das bei mir schon etwas länger zurück.
    AU bestanden, HU ohne Mängel, aber keine Plakette wegen nicht komplettem Gutachten zur Abgasanlage.
    Hatte den Zettel mit der Monatsfrist zur Nachprüfung dabei und konnte mit viel Diskussion unbehelligt weiterfahren.

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