Gewährleistungsverlust bei versäumter Inspektion

  • Heute in unserer Tageszeitung:
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    Inspektion nicht zwingend

    Laut einem aktuellen Gerichtsurteil des OLG Koblenz (AZ 5 U 1518/06) verliert der Halter eines Fahrzeugs nicht automatisch den Schadensanspruch an den Hersteller !
    Hintergrund ist eine Klage eines Halters gg. einen Hersteller nachdem sein Getriebe nach 18 Monaten nicht mehr wollte.
    Da er während dieser Zeit nicht zur vorgeschriebenen Inspektion war, weigerte sich der Hersteller den Fehler auf seine Kosten zu beheben bzw. zurückzunehmen.
    Das Gericht sah keinen Grund, die Rückabwicklung des Vertrages zu versagen. Ein Gutachter stellte fest, daß der Fehler nicht auf das Verhalten des Klägers zurückzuführen war.
    Im Falle der Weigerung des Fahrzeughändlers nicht nachzubessern, dürfe nach diesem Urteil das Auto zurückgegeben werden.

    (Bericht in abgewandelter Form!)

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  • Der Titel könnte etwas verwirrend sein. Das Gericht kann nur über die Gewährleistung entscheiden, welche in oben angegebenen Fall nach 18 Monaten noch greift. Die freiwillige Garantie eines Herstellers ist nicht gesetzlich reglementiert und ist in der Gestaltung der Bedingungen dem Anbieter der Garantie überlassen.

    Wichtig dabei ist auch, dass eine Garantie die Gewährleistung nicht ersetzt, sondern ergänzt. Auch wenn Mazda drei Jahre freiwillige Garantie gibt, kann man in den ersten zwei Jahren auf die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche bestehen.

    So gesehen ist die Vorgabe, die Inspektionen regelmäßig durchführen zu lassen, nur bei Garantien wichtig, die länger als zwei Jahre dauern. Alles andere fällt unter die gesetzliche Gewährleistung.


    Stefan

  • Zitat:


    Stefan schrieb am 05.05.2007 14:25
    Der Titel könnte etwas verwirrend sein. Das Gericht kann nur über die Gewährleistung entscheiden, welche in oben angegebenen Fall nach 18 Monaten noch greift.
    Stefan




    Schon geändert ! Hast Recht !

  • Verstehe ich nicht ganz...

    Meine Schwester fährt einen gechipten C2, jetzt ist an diesem das Motorsteuergerät kaputt: 1000,- Euronen, das Auto ist 2,5 Jahre und hat noch Gewährleistung, allerdings hat sie die letzte Inspektion "versäumt".

    Wer zahlt?

  • 1. Chiptung: Veränderung am Motor, keine Garantie, keine Gewährleistung von Citroen, wenn der Schaden auf das Chiptuning zurückzuführen ist. In dem Fall greift die Gewährleistung* oder eine eventuelle Garantie des Tuners.

    2. Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate - der Wagen ist 30 Monate alt...

    Besteht seitens des Tuners noch eine Garantie, kann er diese an Bedingungen binden, welche keiner gesetzlichen Reglementierung unterliegen.

    Also: Gewährleistungsseitig hast Du aufgrund des Alters des Wagens keine Chance mehr. Citroen kann aufgrund des Chiptunings die Garantie verweigen, sollte noch eine bestehen. Auch der Tuner kann in seinen Garantiebedinungen die Inspektionen zugrunde legen. Wurden diese nicht durchgeführt, kann auch dieser die Garantieleistung verweigern.

    Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist Dir ja klar - oder?


    Stefan

  • Der Unterschied ist mir klar, Danke

    Das Chipen wurde von Citroen genehmigt und dieser ist eingetragen.
    Leider nimmt der Tuner ( Clemens-Motorsport aus Ulm) es nicht so Ernst mit beantworten von Fragen nach dem Kauf...

    Die Gewährleistung ist also abgelaufen, die Tuner- Garantie noch vorhanden, dann wird es wohl einen langen und schriftlichen Streit geben , sind ja über 600 Km Unterschied...
    .... hätte sie doch besser mal den 3er gekauft [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/a075.gif]

  • Zitat:


    EyJay schrieb am 06.05.2007 16:02
    (...)Die Gewährleistung ist also abgelaufen, die Tuner- Garantie noch vorhanden, dann wird es wohl einen langen und schriftlichen Streit geben , sind ja über 600 Km Unterschied...



    Da solltest Du Dir die Garantiebedingungen mal genau durchlesen. Ist nicht explizit darauf hingewiesen, dass die Inspektionen durchgeführt werden müssen, hast Du gute Karten. Besteht der Hinweis in den Garantiebedingungen, kannst Du Dir die Mühe sparen und das Steuergerät lieber zu einem Instandsetzer bringen. Da kostet dann die Reparatur je nach Schaden nur 300-600 statt 1.000 €.

    Zitat:


    .... hätte sie doch besser mal den 3er gekauft [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/a075.gif]




    Ein Mazda ist immer eine gute Alternative zu einer Zitröne.


    Stefan

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