Verschieden ET an V- und H- Achse Erlaubt???

  • Hi, ich habe einen M6 GH II mit Rondell 0049 8 x 18 ET 40 drauf. Hinten schließen die Räder wunderschön mit dem Radhaus ab.
    Die Vorderachse ist allerdings um ca. 2 cm Breiter, sodas die Räder ca. 1 cm an jeder Seite über die Karosserie stehen.
    Sieht gut aus, is es aber nicht. Da der Tüv bei der Eintragung geschrieben hat, dass eine Tieferlegung nicht möglich sei, ich es aber machen will, bin ich am überlegen vorne 8 x 18 ET 50 zu montieren. Es gibt zu beiden Felgen sätzen also ET 40 und ET 50 eine ABE.
    Deshalb meine Frage ob irgendetwas dagegen spricht, voren ET 50 und hinten ET 40 oder ob es erlaubt ist.

  • spricht meines Wissens nichts dagegen. Niedirgere ET ist ja im Prinzip nichts anderes wie Distanzscheiben - und bei denen schreibt dir auch keiner vor, dass sie an allen 4 Radaufhängungen sitzen müssen.

  • Man muß nur Achsweise die gleichen Felgen- und Reifengröße montiert haben.
    Es gibt ja auch viele Fahrzeuge, die hinten deutlich breitere Felgen/Reifen fahren.


    Du schreibst dass für beide Felgen eine ABE vorhanden ist.
    Dann sind diese noch nicht mal eintragungs-pflichtig, d.h. die Vorführung beim Sachverständigen entfällt.


    Sollte also kein Problem sein.
    Zur vollständigen Sicherheit empfehle ich dir dennoch den Gang zum Sachverständigen/TÜV/Dekra.

  • Danke erstmal für die Antworten.


    Genau so sagt mein gesunder Menschenverstand das auch. Aber Einige Aussagen vom Tüv, haben oftmals nichts damit zutun.


    Es liegt keine ABE vor nur ein Gutachten, ich hatte mich da vertan.


    Gruß ERTi76

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