Gewährleistung EU Import

  • Gewährleistung ist nur bei dem im Serviceheft genannten Auslieferndem Händler möglich, nicht wie von vielen gemeint der in Deutschland ansässige EU Importeur. Der EU Importeur ist grundsätzlich nur Vermittler, kein Vertragshändler.

  • Hallo noby,

    wie kommst Du darauf ?
    Ich denke, daß stimmt so allgemein gesagt nicht.

    In meinem Kaufvertrag und AGB's steht z.B. folgendes :
    (Ja Jaaaa, ich weiß, jetzt kommt's ellenlang - aber ich muß doch die betreffenden Passagen zitieren ...)


    Garantie und Serviceleistungen bei allen Fahrzeugen entsprechen dem gleichen Standard wie in Deutschland. Seit 2002 ist durch einen EU Entschluss der Hersteller gesetzlich verpflichtet mindestens 2 Jahre Garantie auf die Fahrzeuge zu geben. Asiatische Hersteller geben meist sogar 36 Monate Garantie auf Ihren Neuwagen. Weiter gehört zum Lieferumfang ein Serviceheft mit dem Stempel eines Vertragshändlers, mit der Eintragung der Garantieinspektion. Mit diesen Dokumenten genießen Sie die gleichen Serviceleistungen, wie beim Kauf im Inland.
    Reparaturen, Garantieabwicklungen und Service können bei jedem autorisierten Vertragshändler des jeweiligen Fabrikats vorgenommen werden. Dieser ist verpflichtet, bedingungslos alle anfallenden Arbeiten zu übernehmen. Vorraussetzung ist natürlich, die ordnungsgemäß ausgefüllten Garantieunterlagen vorzulegen.
    ...


    Ich habe auch einen Kaufvertrag nach deutschem Recht

    Generell ist beim Kaufvertrag nach deutschem Recht zu unterscheiden:

    - Der Verkäufer des Fahrzeugs ist Ihr Vertragspartner und steht Ihnen in der Gewährleistung bei Mängeln jeglicher Art zur Verfügung.

    - Die Gewährleistung erhalten Sie 24 Monate beim Neuwagen, genauso lange wie die Herstellergarantie läuft. Diese gilt auch bei versteckten Mängeln.

    - Bei einem Kaufvertrag nach deutschem Recht wird der Verkäufer Ihr Vertragspartner. Bei einem Vermittlungsvertrag der Vertragshändler im Ausland und ist in vielen Fällen auch der Ansprechpartner bei Reklamationen. Das bedeutet auch, Gerichtsstand nicht mehr in Deutschland, sondern das Land von dort aus der PKW importiert wird. Somit gilt auch nicht mehr das deutsche Kaufrecht!


    Und schließlich noch folgende vertragliche Zusicherung :
    VII. Gewährleistung
    1 Der Verkäufer leistet zwei Jahre Gewähr für die Fehlerfreiheit ab Auslieferung des Kaufgegenstandes. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare Fahrzeuge des Typs des Kaufgegenstandes bei Auslieferung.
    2. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung) Für die Abwicklung gilt folgendes:
    a) Der Käufer kann Nachbesserungsansprüche beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
    Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei dem in Anspruch genommenen Betrieb entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
    b) Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen zu erfolgen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
    Werden durch die Nachbesserung zusätzliche vom Hersteller/Importeur vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, übernimmt der Verkäufer deren Kosten einschließlich der Kosten benötigter Materialien und Schmierstoffe.
    c) Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
    d) Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in seiner Werkstatt durchgeführt werden. Im letzteren Fall sorgt er für kostenloses Abschleppen des Kaufgegenstandes.
    4. Schlägt - unter Beachtung vorstehender Ziffer 2 a) geltend gemachte -Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumut bar sind, kann der Käufer vom Verkäufer Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
    5. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Gewährleistungsverpflichtungen nicht berührt.



    Viele Grüße an Alle, die bis hierher durchgehalten haben ..... [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif

  • Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, gesetzlich ist nur die Gewährleistung. Wie du schon geschieiben hat ..Garantieleistungen durch autorisierten Vertragshändler...
    Verkäufer ist der Vertragshändler der das Serviceheft abstempelt und die Auslieferungsinspektion vornimmt.
    Ein EU Importeur ist kein Vertragshändler.

    Die Neuwagengarantie hat mit der Gewährleistung nichts zu tun

  • Wenn in einem EU-Land einem Bürger dieses Landes eine Leistung garantiert wird (z.B. die 36Mon. bis 100tkm) so darf diese Leistung einem EU-Ausländer nicht verwehrt werden, weil dies eine unzulässige Benachteiligung dieses Käufers bedeuten würde.

    Für Gewährleistungsansprüche ist in der Regel der Verkäufer der Ansprechpartner (Ob EU-Händler oder ausl. Vertragshändler, wenn es ein Vermittlungsvertrag war)


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