Hier ein wichtiger Tip für alle Besteller von EU-Reimporten, die in ihrem Vertrag eine Klausel haben, dass der EU-Händler Preiserhöhungen des Herstellers an seinen Kunden weiterbelasten darf:
Ihr solltet unbedingt verlangen, dass euch der EU-Händler die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste des Ursprungslands (also z.B. Niederlande, Dänemark) aushändigt. Oder noch besser: Festpreis vereinbaren!
Denn ihr selbst könnt eine solche Preisliste nachträglich normalerweise nirgends mehr bekommen. Dadurch ist es euch fast unmöglich nachzuweisen, dass keine Preiserhöhung war, wenn der Händler das behauptet.
Der Trick des Händlers läuft so ab: Preiserhöhung von mazda
war zoom 1. Mai. Ihr bestellt im Juni und bekommt das Auto z.B. im November. Bei Abholung legt euch euer Händler offizielle Mazda-Preislisten vom April und August vor (anscheinend gibt mazda
zumindest in NL Preislisten ziemlich häufig heraus) und sagt, es habe dazwischen keine weiteren Preislisten gegeben, also sei die Preiserhöhung zoom August erfolgt. Es ist für den Besteller dann extrem schwierig nachzuweisen, dass der Händler Unrecht hat. Wenn der Händler das bei jedem Kunden macht und so 200 EUR mehr pro Auto kassiert, kommt ein hübsches Sümmchen zusammen.
Das ganze grenzt zwar an Betrug, der Händler wird aber immer behaupten, er habe sich getäuscht, wenn die Sache auffliegt.