4 Rückleuchten / 2 Nebelschlußleuchten

  • Zitat:
    Stranger20x schrieb am 03.12.2004 18:44
    Wenn du nur eine NSL anschließen willst brauchst du eine Doppelfassung mit zweifadenbirne und eine normale Fassung und die Birne vom Abblendlicht! (Nicht die von der serienmäßigen NSL)


    Stranger



    Wie was? es gibt keine 5-W-Einfadenbirne. Das war doch das Problem, ich wollte doch auch die alte Fassung von links für die rechte Seite verwenden. Man braucht def. 2 neue Fassungen. Was meinst Du mit "Abblendlicht"???

  • Um das nochmal kurz für alle Umbauwilligen (4 Rücklichter) anzureißen-

    Ohne TÜV Eintrag ist der Betrieb von 4 Rückleuchten nicht zulässig [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/frown.gif

    Ich hab heute mit einem netten Kollegen vom Berliner VKD gesprochen, sind also aus erster Hand die Infos.Der "Normal-sterbliche-Streifen-Schupo" wird den Unterschied wahrscheinlich nicht kennen, falls doch- hallo Mängelbericht.

    Somit ist das für den Berlin/Brandenburger Raum wohl geklärt mit legal/scheißegal.

  • Einige Postings vorher hat sich das aber anders dargestellt, es gab mehrere"Freigaben".
    Na irgendwann muss ja der erste damit zum TÜV: dann wissen wir es genau. Vielleicht fällt es vielen Prüfern gar nicht auf. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif][Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif
    Gruß
    Orca01

  • Zitat:

    Anonymer User schrieb am 26.05.2003 06:13

    @controlport

    Also die 400mm beziehen sich auf die äusseren Leuchten, daher ist es von da OK mit den inneren RL.

    Allerdings MUSS jede Leuchte in Deutschland für ihren Verwendungszweck mit den E Kennzeichen geprüft & gekennzeichnet sein.
    Die inneren Lampen haben allerdings wie auch hinten drauf zu ersehen "nur" die EU Prüfung für die Funktion als NSL (auch die Rechte).
    Von daher ist es rein rechtlich so zu sehen, das diese "nicht" als RL angeschlossen sein dürften.
    Da die Leuchten aber eben in genau der selben Variante in anderen Ländern als RL genutzt & angeschlossen sind, haben die Reflektoren dieselbe Leucht & Abstrahlwirkung wie die äusseren RL.

    Also : Was Wer nicht Weiß macht ihn nicht heiß [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif

    Selbst im Schadensfalle kann einem keine extreme grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, da eben die Leuchtkraft in keinster Weise anders, eben stärker, ist als die der orginal RL.

    Wie Du schon schreibst ist allderdings die Funktion eben als Bremsleuchte nicht OK, weil dieses auch nicht in anderen Ländern mit der Leuchte so der Fall ist.

    (Ja, ich weiß, jetzt geht bestimmt wieder die Diskussion um den Schadensfall los) [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/rolleyes.gif]

    Eins kann ich nur dazu sagen :
    Jeder ist sich selber verantwortlich für diese Umbau Aktion.
    Auf jeden Fall ist der Wagen von hinten um einiges besser zu sehen, da die orginalen RL leicht an der Seite "hängen".



  • Zitat:
    Hollywood schrieb am 05.01.2005 15:31
    Um das nochmal kurz für alle Umbauwilligen (4 Rücklichter) anzureißen-

    Ohne TÜV Eintrag ist der Betrieb von 4 Rückleuchten nicht zulässig [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/frown.gif

    Ich hab heute mit einem netten Kollegen vom Berliner VKD gesprochen, sind also aus erster Hand die Infos.Der "Normal-sterbliche-Streifen-Schupo" wird den Unterschied wahrscheinlich nicht kennen, falls doch- hallo Mängelbericht.

    Somit ist das für den Berlin/Brandenburger Raum wohl geklärt mit legal/scheißegal.




    Es darf kein TÜV die Leuchten, die nicht für die jeweilige Funktion geprüft und zugelassen wurde eintragen. Mehr gibt´s dazu nicht zu sagen.

  • Eine Sache ist durch den TÜV zu kommen, eine andere Sache ist, 100% legal unterwegs zu sein.

    Eingetragen wirst Du es "legal" nicht bekommen, da solche Eintragungen unzulässig sind und im Zweifel das Papier nicht wert sind auf dem sie stehen.

    Ich sehe hier aber auch wenig Probleme, da die selben Leuchten ja in aussereuropäischen Ländern als normale Rück-/Bremslichter genutzt werden und somit die Lichtverteilung und Helligkeit entsprechend passen zu den äusseren Leuchten gewählt wurde.

    Ganz ganz streng genommen erlischt jedoch durch den Umbau die ABE des Fahrzeugs. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/rolleyes.gif

    Darüber sollte sich jeder, der den Umbau macht oder in Auftrag gibt in Klaren sein.

  • Zitat:
    Micha schrieb am 06.01.2005 17:12
    Ganz ganz streng genommen erlischt jedoch durch den Umbau die ABE des Fahrzeugs. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/rolleyes.gif



    Man bekommt diesen schönen Mängelbericht und muss dann sein Fahrzeug beim TÜV vorstellen usw....

    Diese Frage stellte ich auch.Mit einer selbstgebauten Umfeldbeleuchtung erlischt die ABE sofort, mit 4 Rücklichtern kannste noch zum TÜV.

  • meine sowieso gelesen zu haben das die NSL immer extra sein muss..also nicht in kombinantion mit ner anderen leuchte zugelassen wurde...
    dieses wäre ja dann der fall...rückleuchte + nsl in einem scheinwerfer (bzw. teil des scheinwerfers)
    und das sieht selbst der dümmste tüv mensch

  • Zitat:
    AGM schrieb am 15.01.2005 17:29
    meine sowieso gelesen zu haben das die NSL immer extra sein muss..also nicht in kombinantion mit ner anderen leuchte zugelassen wurde...
    dieses wäre ja dann der fall...rückleuchte + nsl in einem scheinwerfer (bzw. teil des scheinwerfers)
    und das sieht selbst der dümmste tüv mensch



    Viele Opel (Astra Kombi z.B.) haben Rücklicht und NSL in einer Kammer mit 2fadenbirne und Bremslicht separat, soweit ich mich erinnere...

  • Noch als Ergänzung aus dem Bussgeldkatalog:

    Tatbestandsnummer:
    318642

    Tatbestandstext:
    Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug erloschen war.
    § 18 Abs. 1, 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat

    Kategorie: A

    Punktezahl: 3

    Bussgeld:
    50,00 €


    Nur damit keiner sagen kann, er sei nicht darauf hingewiesen worden.

  • So, da nun jeder wissen müsste, dass man sich mit den umgebauten Rückleuchten am Rande der Legalität befindet [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif] , wieder was zur Technik:
    Wie in diesem Thread bereits erwähnt, schalte ich bei meinen inneren Leuchten den 5W-Leuchtfaden ab, wenn die NSL in Betrieb gehen; es leuchten dann also reine 2x21W.
    Die Idee: die Sache relaistechnisch so erweitern, dass im Normalfall die inneren Leuchten mit als Bremslicht arbeiten, und auch (wie aussen) der 5W-Faden aktiv bleibt. Schaltet man nun die NSL ein, leuchten die inneren 21W-Fäden als Dauerlicht (logisch) und die inneren 5W sind wieder deaktiviert.
    Eure Meinung dazu? Ich möchte keine neue Diskussion um die Zulässigkeit dieser Modifikation lostreten. Grundsätzlich dürften auch vier (rsp.5) Bremsleuchten erlaubt sein, wären sie denn original.

  • Net schlecht so als Denkaufgabe. Da sind die Elektriker und Elektroniker unter uns ein Bisschen gefordert, aber heut hab ich keine Lust mehr dazu.

    Was mir auch mal Kopfzerbrechen bereitet hat, ist der Umbau auf Ami-Auto im alten Stil, also pro Seite eine Zweifadenbirne für Blinker, Rücklicht und Bremslicht. Bin bis heut zu keiner Lösung gekommen, ohne Kabel vom Schalter nach hinten zu ziehen.

    Bis morgen!
    mazdamaniac

  • Also zur technischen Seite:
    Du bräuchtest ein (um die Verkabelung entsprechend der Normen zu machen eigentlich zwei, je eins für links und rechts) Relais mit 2xUM Kontakten.
    Im Normalbetrieb (NSL aus) wird über das eine Relais-Schaltglied der 5W-Faden als Rücklicht geschaltet, über das andere Schaltglied der 21W-Faden als Bremslicht. (beides die NC - normal close - Kontakte)
    Wenn Du die NSL anschaltest wird über den NO-Kontakt des zweiten Relaisschaltglieds der 21W-Faden mit Strom für die NSL versorgt, das erste Schaltglied deaktiviert dabei gleichzeitig den 5W-Faden.
    Die Spule des Relais kannst Du dann gleich über den Strom der NSL schalten...

    Also: Materialbedarf: 2 Relais, Spule 12V=, 2xUM - kostet in vernünftiger Qualität nur wenige Euro - und etwas Kabel. Dazu dann noch einen Lötkolben, oder gleich einen Relaissockel mit Schraubkontakten, wenn's etwas professioneller sein soll...

    (Auch wenn Du über Zulässigkeit nicht reden wolltest, ist mir eins aufgefallen: soweit ich weiß, sind max. 4 Bremsleuchten erlaubt...)

    Gruß,
    Marko

  • @cyphorius:

    Dein Schaltungsvorschlag entspricht so ziemlich dem, was ich heute in der Mittagspause, garantiert nicht DIN-konform, gezeichnet habe (und das ganz ohne PC-Unterstützung):

    [Blockierte Grafik: http://www.axel-schulz-spremberg.homepage.t-online.de/public_files/pictures/mazda6forum/schaltung_rl.jpg]

    Die Speisung erfolgt über die vorhandenen Signale (NSL-Nebelschlussleuchte, RL-Rückleuchte, SL-Stoplicht), rechts und links unterscheiden sich nur durch die Platzierung der Jumper für den "TÜV-Mode", gekennzeichnet durch einen *.

    Ich werde meine vorhandene Schaltung für die Abschaltung der Rückleuchten bei NSL_Betrieb wohl noch mal rausrupfen, schade um die schöne blaue Leiterplatte [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/crying.gif] .
    Übrigens habe ich heute einen älteren Accord gesehen, der original 4+1 Stoplichter hatte.

  • Nochmal kurz zum Thema Prüfnummern:
    ich war kürzlich in japan und habe mir dort die Rückleuchten mal genauer angeschaut. Die äusseren sind identisch mit unseren. Die inneren werden als Schlussleuchten genutzt, haben jedoch keine Prüfnummern!
    Zum Vergleich Neuseeland: keine Nebelschlussleuchte, nur zwei Schlussleuchten, d.h. auf beiden Seiten sind innen nur Dummies verbaut, allerdings mit den gleichen Prüfzeichen wie bei uns (also als Nebelschlussleuchte zugelassen).

    Ich kann mir also durchaus vorstellen, dass der Reflektor für die inneren Schlussleuchten anders gestaltet ist als bei den Nebelschlussleuchten.

    Andreas

  • Zitat:
    XS Ebbe schrieb am 21.01.2005 16:41
    Die inneren werden als Schlussleuchten genutzt...



    Interessant. Konntest du erkennen, ob nur als reine Schlussleuchte oder auch als Stoplicht?

    Edit:
    Ich denke nicht, dass unterschiedliche Reflektoren existieren: auf der Rückseite der Leuchten sind zwei Typenbezeichnungen fest eingegossen: "Japan beige 21/5W, Europe gray 5W" oder so ähnlich.
    Beige / gray dürften die Farben der Sockelvarianten (Bilux / Normal) sein. Bei unterschiedlichen Reflektorgehäusen würde diese Bezeichnung sicher fehlen.

    Nochmal Edit: Europe gray 21W wäre richtig.

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