Frage zu VDO MS 5000 Navi

  • Habe in meinem M6 ein VDO Dayton MS 5000 Navi eingebaut. Es wurde nachgerüstet, da es glaube ich nicht zur serie gehört (kann mich auch täuschen )
    Nun zu meinen Fragen:

    1. Der Monitor läuft in 2 Schienen, wenn ich aber das Navifach aufmache muss ich immer hinter den Monitor drücken, damit er richtig auffährt. Habe hier gelesen, dass einige auch Navi nachgerüstet haben und wollte da mal hören wie ihr das gelöst habt oder ob ihr auch solche Probleme habt.

    2. Wie sieht es aus mit Stauwarnern und Blitzerinfos, bekomme ich die da irgendwie drauf, wenn ja wie ?

    Habe mich in der Suche schon durchgewühlt, aber nichts passendes gefunden

  • Hi Oliver,

    also erstmal, dein Navi ist nachgerüstet worden.

    Zu 1) das ist so bei der Nachrüstlösung von Mazda,bei mir ist die Klappe außer bei "besonderen Parksituationen" immer auf, daher störts mich nicht. Es gibt aber auch einige die das elektrisch gelöst haben, such mal unter Car-PC oder Multimedia system.

    Zu2) Für TMC (dynamische Stauumfahrung) brauchst du beim ms5000 ein Zusatzmodul was die Daten auswertet, schau mal auf die VDO HP.

    Blitzerinfos -weis nicht genau ob es die für das ms5000 überhaupt gegeben hat- sind bei VDO für D eingestellt , liegt wohl hieran

    Zitat:



    Hüten Sie sich davor...
    Vorsicht Blitzer ...ihre nützliche Navigationsanlage mit verbotenen Zusatzoptionen auszustatten, sonst kann es sein, dass Sie Ihre Navigationsanlage abgeben müssen, vier Punkte in Flensburg bekommen und noch ein Bußgeld zahlen müssen.
    Wie der ADAC in seiner Mitgliederzeitschrift berichtet, gibt es da eine ganze Reihe von Anwendungen – unter anderem auch Software, die vor stationären Radaranlagen warnt. Die unter Namen wie "Blitzerinfo" oder "Blitzgeräte-Hinweis" kursierenden Programme sind für zahlreiche Navigationssysteme erhältlich und sollen auch recht problemlos installierbar sein. So weit, so gut – was aber viele Anwender nicht wissen: sie bringen sich damit in eine juristisch unangenehme Lage, wenn diese Blitzwarnprogramme mit dem Navigationssystem verknüpft werden, wie es der ADAC nennt, also in dem Navigationssystem installiert bzw. dort die Daten eingespielt werden.
    Dann nämlich ist nicht nur der Betrieb, sondern bereits das Mitführen des Navigationsgerätes verboten (§ 23 Abs. 1b StVO) und kann seinem arglosen Besitzer auf diesem Wege ein Bußgeld von mindestens 75 Euro und einer "Sonderzuteilung" von vier Punkten einbringen. Darüber hinaus kann das "Navi" auch eingezogen werden.
    (Quelle: ADAC motorwelt 12/2005)




    hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben

    Gruss Intruder

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