17" beim Diesel im Fahrzeugschein

  • Zitat:
    I bin a Wiener schrieb am 06.05.2004 19:40

    hallo leute!
    nur kurz, in österreich sind 17" eingetragen im typenschein.
    gruß aus Ö



    Hi, da dürfte jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kochen den in meiner Zulassungsbescheinigung gibt es keinen Eintrag der Reifendimension.
    Im Typenschein steht nur 15“Bereifung, aber in der Betriebsanleitung stehen die Reifendimensionen die für Europa genehmigt sind – siehe unbornblade -,
    Mein M6/SP/CD120/Evolution II hat Original 205/16“ (feb.2004 angemeldet),
    naja ich hab ja meine Betriebsanleitung immer dabei, obwohl ich jetzt bei der EU-Erweiterung wohl keine Einreiseschwierigkeiten bekommen werde. (gebranntes Kind)

    Ciao
    Pagan

  • Zitat:
    M6 Kombi schrieb am 06.05.2004 11:03

    Zitat:
    thomas1973 schrieb am 06.05.2004 09:57

    Ich hab meinen M6 im Oktober 03 bekommen und da stehen im Typenschein sehr wohl die "7x17" drinnen.



    Was ist denn das auf einmal für eine Sch.... [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/eek.gif][Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/eek.gif]

    Komme mir von Mazda langsam aber sicher vereimert vor [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/mad.gif]

    bei meinem (EZ 30.09.03) steht nur folgendes im Schein [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/mad.gif

    195/65R15-91V , 6JJx15/ET50
    205/55R16-91V , 7JJx16/ET55

    Weit und breit, und da kann ich mir den Schein so lange angucken bis mir die Augen ausem Kopp fallen,
    nix von irgendeiner 17 geschweige denn 215 zu finden [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/rolleyes.gif]

    Da soll mal einer noch draus schlau werden was da auf einmal abgeht [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif][Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif


    Hallo M6 Kombi,

    wenn dich das tröstet, in meinem Schein und auch lt. Angabe von Mazda, steht, in den in Deutschland ausgelieferten 100 KW Diesel NICHTS von 17" Rädern im Schein, zumindest nicht für den Sport (5trg.)!
    Ich habe mir vor ein paar Wochen 7 1/2x 17 von Shaper zugelegt, dabei mussten allerdings die hinteren Radläufe nachgearbeitet/umgebörelt werden, ABER es lohnt sich!

    Gruss

    Norbert

  • btw es ist in österreich nicht wichtig, was in der zulassung steht, sondern die angaben im typenschein. weil wenn alles was im typenschein steht auch in die zulassung rein müßte, dann könntest ein schulheftl draus machen. aber im typinger stehen definitiv alle 3 schon weiter oben erwähnten raddimensionen drin (15", 16", 17"), zusätzlich komplette verspoilerung, etc.!

  • sorry das ich diesen thread nochmals hervorbringen muss aber was heißt dsa jetzt wenn 17'' oder die eibachfedern schon in typenschein eingetragen sind? muss ich jetzt wenn ich 17'' felgen kaufe diese nciht mehr eintragen lassen, egal welche ET diese haben??????

    danke für die hilfe

    mfg

  • Zitat:
    rencber schrieb am 24.03.2005 10:28
    sorry das ich diesen thread nochmals hervorbringen muss aber was heißt dsa jetzt wenn 17'' oder die eibachfedern schon in typenschein eingetragen sind? muss ich jetzt wenn ich 17'' felgen kaufe diese nciht mehr eintragen lassen, egal welche ET diese haben??????

    danke für die hilfe

    mfg



    du darfst nur 17" in der angegebenen dimension montieren. andere ET eintragungspflichtig!

  • ok danke hab ichs mir eh gedacht.
    jetzt hab ich aber noch ne frage. Ich überlege mir die Alutec Storm in 7*17 ET 45 zu kaufen und hab mir jetzt das gutachten angeschau(http://www.bmf-gmbh.de/prorad/…alutec/storm/00075865.pdf)
    hab ich das jetzt richtig herausgelesen wenn ich sage,dass bei einer 215er Bereifung keine bördel arbeiten nötig sind aber dann bei 225 schon? Kann sich bitte mal jemand der lust hat den link anschauen und mir seine meinung sagen?
    Im rennen sind aber auch noch die Platin p40 und die Smoor Design MB 014, beide auf http://www.schweiger-carparts.de/platin.htm zu sehen, was sagt ihr welche passt besser?????

    danke

  • Zitat:
    rencber schrieb am 24.03.2005 16:50
    ok danke hab ichs mir eh gedacht.
    jetzt hab ich aber noch ne frage. Ich überlege mir die Alutec Storm in 7*17 ET 45 zu kaufen und hab mir jetzt das gutachten angeschau(http://www.bmf-gmbh.de/prorad/…alutec/storm/00075865.pdf)
    hab ich das jetzt richtig herausgelesen wenn ich sage,dass bei einer 215er Bereifung keine bördel arbeiten nötig sind aber dann bei 225 schon? Kann sich bitte mal jemand der lust hat den link anschauen und mir seine meinung sagen?



    Ja, ist korrekt. Wenn Du die passende ABE dazu hast, darfst Du die 215/45 sogar ohne TÜV Vorführung fahren wenn Dein Auto nicht tiefer ist und die Reifengröße bereits eingetragen ist oder die ABE Dich von der Eintragung der Radgröße freistellt.

    Gruß, Tom

  • Zitat:

    Ja, ist korrekt. Wenn Du die passende ABE dazu hast, darfst Du die 215/45 sogar ohne TÜV Vorführung fahren wenn Dein Auto nicht tiefer ist und die Reifengröße bereits eingetragen ist oder die ABE Dich von der Eintragung der Radgröße freistellt.

    Gruß, Tom



    Stimmt in Österreich leider nicht. Die ABE alleine reicht bei uns nicht aus sondern nicht eingtragene Felge (die nicht im Typenschein/Zulassung) muss in Österreich eingetragen werden, auch wenn die Dimension im Typenschein eingetragen ist.

  • ums eintragen werd ich wohl nicht rum herum kommen, weil ich noch den tieferlegungssatz einbauen möchte. also muss ich mir jetzt auch noch das gutachten von den federn anschauen um endgültig zu wissen ob ich bördeln muss oder?

  • OK, Österreich habe ich übersehen. Ich sprach von Deutschland.
    In Deutschland kann die ABE von der Eintragungspflicht für die geänderte Reifengröße und die andere Felge befreien, gibt es das in AT nicht?

    Gruß, Tom

  • der eintrag sollte aber kein problem sein, im österr. typenschein sind 7x17-ET 50 oder 55 mit 215/45/17 bereits eingetragen ! ich habe 7 1/2 J 17 ET 42 mit der og. bereifung montiert und problemlos eingetragen. obwohl eine 7 1/2 J Felge weiter rauskommt, bin ich mit der ET um 8 mm weiter drinnen, was im hinteren radkasten kein problem gibt.

  • Zitat:


    artur-klgft schrieb am 25.03.2005 17:53
    der eintrag sollte aber kein problem sein, im österr. typenschein sind 7x17-ET 50 oder 55 mit 215/45/17 bereits eingetragen ! ich habe 7 1/2 J 17 ET 42 mit der og. bereifung montiert und problemlos eingetragen. obwohl eine 7 1/2 J Felge weiter rauskommt, bin ich mit der ET um 8 mm weiter drinnen, was im hinteren radkasten kein problem gibt.




    da hast dich jetzt aber vertan! wenn die ET kleiner wird, wandert das rad weiter raus und dazu kommt noch der 1/2" der breiteren felge!

    im typenschein steht im übrigen 7x17ET55 (von ET50 nirgends eine spur) man nehmen als 13mm weniger einpreßtiefe und 12.7mm breiter felge, somit bist 25,7mm weiter nach außen gewandert und ich denke, daß ist mit sicherheit zuviel, wenn man auch noch tiefer liegt!

  • nachdem ich mich gestern auch noch genauer über die bedeutung von ET schlau gemacht habe, weiss ich mittlerweile das ich mich in meiner annahme vertan habe.....bzw. das mich der gute mann bei dem ich die felgen geordert habe, falsch informierte...danke....*sfg*

    siehe dazu: http://www.kfz-tech.de/Einpresstiefe.htm

    ich kann nur der berechnung von 25,7 mm nicht ganz folgen, denn ET 42 ist um 8mm weiter raus als ET 50 und die felge mit 7 1/2 J geht nach meinen infos um 6,35 mm weiter raus als 7 J, also ingesamt 14,35 mm !

    ein kumpel von mir ist beeideter sachverständiger u. gutachter, hat das felgengutachten gelesen, das kfz besichtigt, fototgrafiert ein gutachten geschrieben und fertig war die laube........musste nicht mal zur LRG vorfahren, bekam den typenschein mit eintragung retour.
    die 1,4 cm werdens nicht ausmachen, da mein baby nicht tiefer liegt

    übrigens: in meinen typenschein steht im anhang zu den reifen 215/45/17 sowohl 7J 17 ET 50 ODER 55 !!! zul.dat 02/20005 !

    gruß artur-klgft

  • Zitat:


    artur-klgft schrieb am 26.03.2005 17:29
    nachdem ich mich gestern auch noch genauer über die bedeutung von ET schlau gemacht habe, weiss ich mittlerweile das ich mich in meiner annahme vertan habe.....bzw. das mich der gute mann bei dem ich die felgen geordert habe, falsch informierte...danke....*sfg*

    siehe dazu: http://www.kfz-tech.de/Einpresstiefe.htm

    ich kann nur der berechnung von 25,7 mm nicht ganz folgen, denn ET 42 ist um 8mm weiter raus als ET 50 und die felge mit 7 1/2 J geht nach meinen infos um 6,35 mm weiter raus als 7 J, also ingesamt 14,35 mm !

    ein kumpel von mir ist beeideter sachverständiger u. gutachter, hat das felgengutachten gelesen, das kfz besichtigt, fototgrafiert ein gutachten geschrieben und fertig war die laube........musste nicht mal zur LRG vorfahren, bekam den typenschein mit eintragung retour.
    die 1,4 cm werdens nicht ausmachen, da mein baby nicht tiefer liegt

    übrigens: in meinen typenschein steht im anhang zu den reifen 215/45/17 sowohl 7J 17 ET 50 ODER 55 !!! zul.dat 02/20005 !


    gruß artur-klgft




    also in unserem typen schein stett die 17" nur mit ET55 drin (zulassungsdatum 10/02).

    und zu der berechnung mit den zoll:

    1" = 25,4mm, d.h. 7" = 17,78mm, 7,5" = 19,05mm, wenn dann 19,05mm - 17,78mm = 12,7mm unterschied von 7" zu 7,5"!
    in deinem fall wenn die ET von 50mm wirklich stimmt ergibt das dann 8mm (geringere ET) + 12,7mm (breiter felge) = 20,7mm (rad weiter nach draußen)!

    ich hoffe du kannst der berechnung jetzt folgen!

    zollumrechner gibt es im übrigen: hier!

  • danke, kann der berechnung folgen......-)
    mein gutachter meinte trotzdem nach besichtigung, das ohne tieferlegung keine probleme entstehen dürften und "tiefer" habe ich nicht vor.

    gruß artur-klgft

  • Zitat:


    artur-klgft schrieb am 28.03.2005 19:10
    danke, kann der berechnung folgen......-)
    mein gutachter meinte trotzdem nach besichtigung, das ohne tieferlegung keine probleme entstehen dürften und "tiefer" habe ich nicht vor.

    gruß artur-klgft




    naja, wenn du nicht tiefer bist, dann is natürlich was anderes!

  • http://6.mazda-fan.de/images/Felgen/22_small.jpg

    also werd nicht mehr schlau draus, der eine erzählt so der andere wieder so ...... also in meinem exclusive sind diese Felgen (oberer Link) nicht eingetragen, (orginal nur die 16er), darf ich die Felge jetzt ohne Vorführen beim TüV fahren oder nicht ? Laut Auflagen darf ich doch oder ?

    Und dann weiter : hab die orginal Bereifung drauf (die dollen "Brückensteine") wollte jetzt wechseln im Sommer auf Dunlop SP9000 215/45R17 ZR, orginale Bridgestone sind aber 215/45R17 91 W , jetzt hab ich unseren Reifengroßhändler wegen Preis für Dunlop angehauen, der sagt die dürft ich nicht fahren ??? Wenn 91 W draufsteht müsst ich auch 91 W fahren und nix anderes ...... Die Welt ist echt verrückt...

    Was ist denn jetzt wie richtig ???

    "Grübelnde Grüße" totti

  • @totti

    Hast Du ein Gutachten zur ABE und die passende ABE zu dieser Felge und hältst Du alle Auflagen aus diesen beiden Dokumenten ein? Dann darfst Du die Felge ohne TÜV Vorführung fahren, ansonsten nicht.

    Im Gutachten der Felge steht drin, welche Anforderungen an die Reifen gestellt werden. Bei ZR Reifen ist die Tragfähigkeit IMHO abhängig von der Höchstgeschwindigkeit. Die entsprechenden Werte stehen auf dem Reifen. Am besten fragst Du bei Dunlop mal an. In dieser Größenklasse tummeln sich eine Menge Abweichungen von der Standard-Reifenbezeichnung á la 195/65 R 15 T. Ich habe zum Beispiel 225/45 ZR 17 91W eingetragen, weil die Reifen so bezeichnet sind (Uniroyal). Andere Hersteller lassen den Load Index ganz weg, wie z.B. Dunlop. Grundsätzlich müssten die Reifen aber passen, wenn die Tragfähigkeit (siehe Reifenflanke) ausreicht.

    Gruß, Tom

    Nachtrag: Ich habe auf der Homepage von AHO24 das Gutachten zur Felge gefunden. Danach musst Du die Fuhre beim TÜV vorführen.
    Siehe Gutachten

    Nach-Nachtrag: Es gibt einen Auszug aus der Betriebserlaubnis, der die Verwendung dieser Felge ohne Vorführung erlaubt, wenn das Auto der Variante **32 entspricht. (???)
    Siehe Auszug

    Quelle für beides: www.bymanne.de

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