Mazda Diesel 6 FL erlaubte Reifengrößen

  • Danke für die Info und zwei Fragen zum besseren Verständniss:

    Wenn ich die Reifengrösse 215/45 R17 auf entsprechend angegebenen Felgen aufziehe, muss ich damit nicht zum Tüv? Und wie sieht das aus bei der 30 mm Tieferlegung?

    Gruß Firestarter

  • Zitat:


    Firestarter schrieb am 11.03.2007 11:29

    Wenn ich die Reifengrösse 215/45 R17 auf entsprechend angegebenen Felgen aufziehe, muss ich damit nicht zum Tüv? Und wie sieht das aus bei der 30 mm Tieferlegung?

    Gruß Firestarter




    Also ich denke wenn deine Felge 7J R17 ET55 ist muss es auch mit Tieferlegung gehen.

    Aber entscheident ist was in den Papieren für die Felgen steht.

    Bei Original Mazda Felgen kein Problem.
    Wenn die Felgen aus dem freien Markt kommen musst du eine ABE dazu haben, dann geht es ohne TÜV. Wenn es nur Teilgutachten ist, dann müssen die Felgen bei TÜV eingetragen werden.

  • @ firestarter

    Die ABE besagt, dass du die Rad-Reifen-Kombination auf dem Fahrzeug nutzen darfst - unabhängig davon ob es tiefergelegt ist oder nicht. Du musst auch nicht extra zum TüV deswegen, da die Räder vom Werk ab erlaubt sind.

    Wenn du eine Tieferlegung einbaust, musst du nur die Auflagen des Tieferlegungs-/Fahrwerks-Gutachten beachten und diese vom TüV absegnen lassen. Die beschränken sich aber meist auf Aussagen wie "Radhauskanten müssen umgelegt werden".

    Generell gibt es keine direkte Bindung von Rad-Reifen-Kombination an eine Tieferlegung. Solange die Räder für das Fahrzeug eine ABE bzw. Gutachten haben und nicht an der Karosserie schleifen ist fast alles erlaubt.

    MfG
    GrafZahl666

  • Das hört sich doch ganz vernünftig an. Dann werde ich mich demnächst mal auf den Weg machen und mir meine Sommerbereifung zulegen.

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