Klackern im Motorraum

  • Hallo zusammen,

    seit heute klappert bzw. klackert beim Gasgeben aus dem Motorraum. Was könnte das sein? Das Klackern ist drehzahlabhängig und hört sich metallisch an -> wird also lauter bzw. schneller und fäbnt bei ca. 2200 Umdrehungen an und hört dann bei ca. 3300 Umdrehungen wieder auf. Sobald ich die Kupplung kommen lasse hört man kaum noch was.

    Im Stand kaum zu hören.

    Danke für jede Antwort.
    Christian


    PS: es ist ein 2,3 Benzin Bj Dez, 2002 -> habe noch Garantie drauf, da erst vor 2 Monaten gekauft.

  • Schnellstens in die Werkstatt!



    Und lass Dich auf gar keinen Fall abwimmeln! Bei meiner Schrottkiste fing das genau so an!
    Siehe Signatur!





    edit: -> Kinderkrankheiten, Probleme und Verbesserungspotential <- hierher hätte es vlt. besser gepaßt

  • Zitat:


    surfchris schrieb am 26.12.2006 15:42
    Hallo zusammen,

    seit heute klappert bzw. klackert beim Gasgeben aus dem Motorraum. Was könnte das sein? Das Klackern ist drehzahlabhängig und hört sich metallisch an -> wird also lauter bzw. schneller und fäbnt bei ca. 2200 Umdrehungen an und hört dann bei ca. 3300 Umdrehungen wieder auf. Sobald ich die Kupplung kommen lasse hört man kaum noch was.

    Im Stand kaum zu hören.

    Danke für jede Antwort.
    Christian


    PS: es ist ein 2,3 Benzin Bj Dez, 2002 -> habe noch Garantie drauf, da erst vor 2 Monaten gekauft.




    Hallo surfchris,

    es könnte auch die Spannrolle für den Keilriemen sein. Das war bei mir so. Dies macht sich auch durch ein starkes klackern bemerkbar.

    Ferndiagnosen sind jedoch immer gefährlich. Deshalb solltest du so bald wie möglich zur Werkstatt.

    Gr.
    S3

  • Danke für die Antworten. Morgen Punkt 9 Uhr werde ich zur Werkstatt tuckern -> sind ein Glück nur ca. 900 Meter bis dahin.

    ->burner Was genau ist bei Dir kaputt?

    Grüße
    christian

  • Zitat:


    burner schrieb am 27.12.2006 09:10
    Meine Karre hat einen kapitalen Motorschaden!

    Motor sitzt fest (Kolbenklemmer) trotz genug Öl!!

    Ursache ist angeblich nicht mehr ermittelbar!




    Und was hat Mazda da gemacht......

  • Bekomme morgen oder übermorgen bescheid - ist aber devinitiv der Motor.

    Na mal schauen wie das jetzt abläuft.

    Grüße
    Christian

  • Bei 90% wird es nicht bleiben - der Händler ist Dir gegenüber gewährleistungspflichtig, das heißt, er übernimmt entweder die restlichen 10% oder den Komplettschaden, kann er Dir nicht nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand.

    Eine weitere Kerbe auf dem 2.3er-Kapitel. Sei froh, dass es jetzt schon passiert ist.


    Stefan

  • Hallo Stefan,

    vielen Dank für die Antwort.
    Wie sollte ich gegenüber dem Händler nun auftreten?

    Grüße
    Christian

  • Zitat:


    surfchris schrieb am 08.01.2007 16:52
    (...)Wie sollte ich gegenüber dem Händler nun auftreten?
    Grüße
    Christian




    Nur kurz zum rechtlichen Hintergrund:
    Der Händler ist Dir gegenüber zu einer einjährigen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gesetzlich verpflichtet, dass heißt, er gewährleistet Dir für die Dauer von einem Jahr die Mängelfreiheit des Fahrzeugs. Nach einem halben Jahr tritt die sog. Beweislastumkehr in Kraft. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss Dir der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand und er somit nicht gewährleistungspflichtig ist. Da dies so gut wie unmöglich ist, bist Du im ersten halben Jahr immer auf der sicheren Seite. Ab dem 7. Monat musst Du dann dem Händler nachweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand, was dann schon erheblich schwieriger wird.

    Das sagt der ADAC dazu:

    Zitat:


    Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

    Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.




    Also: Du lässt Dir vom Händler einfach bestätigen, dass der Schaden im Zuge der Sachmängelhaftung für Dich kostenlos behoben wird. Ob er dann den Anteil der Gebrauchtwagengarantie mit dem Anbieter selbiger abrechnet, bleibt ihm überlassen. Ansprechpartner ist für Dich immer der Händler - und dieser muss die Reparatur für Dich kostenlos durchführen.


    Stefan

  • Danke für die ausführliche Info.

    Leider ist der Händler ca. 500 KM von meinem Wohnort entfernt, so dass ich den Schaden hier bei MAZDA mittels Cargarantie reparieren lasse. Ich werde mich mal an den Händler wenden und auf die restlichen 10% drücken.

    Vielen Dank!

  • Zitat:


    surfchris schrieb am 08.01.2007 21:57
    (...) Ich werde mich mal an den Händler wenden und auf die restlichen 10% drücken.
    Vielen Dank!




    Das dürfte nicht ganz so einfach werden. Der Händler hat neben der Pflicht (Sachmängelhaftung) auch Rechte. Dazu gehört die Nachbesserung von Mängeln - fremde Leistungen wird der Händler nicht ohne weiteres übernehmen.

    Vielleicht sprichst Du vorher mal direkt mit dem Händler - die Möglichkeit zur Nachbesserung musst Du ihm schon geben.


    Stefan

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