Händler muss Gebrauchtwagen vor dem Verkauf überprüfen

  • Händler muss Gebrauchtwagen vor dem Verkauf überprüfen. An mein wagen hat er nichts gemacht.Kann ich von im was verlangen?

  • der händler muss eine gewährleistung geben. wenn der wagen nicht in ordnung ist, hat der händler 2 mal pflicht zu nachbesserung des mangels. beim dritten mal besteht das recht zur wandlung des vertrages.


    man kann dir aber bestimmt genauer helfen, wenn du erklärst, was passiert bzw. nicht ok ist.


    grüße

  • Das ist ein Mazda 6 2.0. BJ 12.2006 4500km 14500 euro.Nach dem kauf habe ich folgendes festgeshltelt:Kein 1 inspektion-deswegen kein werksgarantie,reifendruck 1.0 ,öl und kühlmittel zu wenig.

  • sicherlich ist der händler haftbar zu machen, wenn du bei einem gerade gekauften wagen vom hof fährst, und auf grund eines deutlich zu niedrigen luftdruckes einen unfall hast.
    zum glück ist ja nichts passiert.


    hat dir der händler gesagt, dass du auf den wagen noch werksgarantie hast? wenn ja, muss er zu seinem wort stehen. wenn er das nicht kann, auf grund der nicht eingehaltenen inspektionsintervalle, hat der wagen keine vom händler zugesicherte eigenschaft.
    was der händler auf jedenfall muss, ist dir 2 jahre gebrauchtwagengarantie geben. diese ist natürlich mit der neuwagen nicht zu vergleichen.
    mehr kannst du denke ich mal nicht machen, nur dir einen anderen händler suchen


    grüße

  • Ja der händler hat gesagt, dass auf den wagen noch werksgarantie ist

  • Zitat

    Original von Dontimitatethis
    ja dann muss er dir die auch gewähren. war es denn ein mazda-händler?


    anderweitig, wegen zu wenig öl oder luftdruck kannst, solange nichts passiert ist, den händler nicht haftbar machen. nur wenn was passiert wäre.


    grüße


    kannst aber dann eh nicht nachweisen, weil schon zu spät

  • wenn du den wagen finanziert hast, kannst du die finanzierung innerhalb von 14 tagen widerrufen. somit muss der finanzierte gegenstand zurückgegeben werden und eine evtl. abnutzung in dieser zeit dem händler erstattet werden. da kann man sich aber bestimmt mit ihm einigen.


    fahr am besten mal in eine mazda werkstatt, und frag mal wegen der neuwagengarantie nach, ob die noch drauf ist. vielleicht, gibt es da ka eine möglichkeit, das nachzuholen.


    grüße

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