Re-Import-Autos bergen Risiken

  • Hallo,

    zur Info hier ein Hinweis den ich gefunden habe. Der Hinweis ist zwar aus 2002, aber etwas gegenteiliges habe ich nicht gefunden.
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    Auf Risiken bei Re-Import-Autos hat jetzt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit dem Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hingewiesen. Wer ein Auto aus dem europäischen Ausland über einen deutschen Händler kaufe, könne diesen nicht für Mängel in Regress nehmen.

    In dem Fall vor dem OLG Hamm hatte ein Käufer bei seinem Autohaus einen Personenwagen mit schwarzen Sitzen aus den Niederlanden bestellt. Das gelieferte Fahrzeug hatte jedoch grüne Polster, zudem einen kleinen Lackschaden.

    Die Forderung des Kunden, das Fahrzeug wieder zurückzugeben und vom Autohaus ein Fahrzeug mit schwarzen Polstern zu verlangen, verweigerte der Händler. Das Gericht gab dem Autohändler mit der Begründung Recht, zwischen Kläger und Autohaus sei lediglich ein sogenannter Vermittlungsvertrag zustande gekommen. Die Probleme mit der falschen Polsterfarbe müsse der Kunde direkt mit dem niederländischen Händler klären (OLG Hamm, AZ.: 8 U 83/01).
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    gruß
    olli

  • Hallo Olli

    Genau das ist der Grund warum ich lieber 200€ Mehr bezahle und bei einem Reimport Händler bestelle Ohne Vermittlungsvertrag, siehe J&K, Cramer, Rahmen ... Nur Kaufvertrag nach deutschem Recht.

    Gruss Xris

  • Quote:
    Xris schrieb am 14.03.2003 08:27

    Hallo Olli

    Genau das ist der Grund warum ich lieber 200€ Mehr bezahle und bei einem Reimport Händler bestelle Ohne Vermittlungsvertrag, siehe J&K, Cramer, Rahmen ... Nur Kaufvertrag nach deutschem Recht.

    Gruss Xris



    Tja, ich hatte werder Zeit noch Lust mir etwas in der Richtung zu suchen und habe deswegen meinen Kombi bei einem deutschen Händler im Nachbardorf gekauft.

    Ich will ja auch nicht den Re-Import schlecht machen, sondern nur hier die Info loswerden das man vorsichtig sein muß. (die Händler selbst erzählen eh immer was denen am Besten paßt)

    gruß
    olli

  • Ich denke man muss hier ganz klar unterscheiden und nachschauen, was man unterschreibt.

    Es gibt sogenannte "Vermittler" die nur eine gewisse Erleichterung gegenüber dem Selbst-Kaufen im Ausland darstellen, und den "echten" Reimport-Händler, die ein Auto nach deutschem Recht (inkl. Sachmängelhaftung etc.) anbieten.

    Im oben genannten Fall könnte ggf. sogar der ausländische Händler in die Pflicht genommen werden, wenn das "lokale" Recht dies vorsieht. Die Reform des Schuldrechts (Sachmängelhaftung) erfolgte aufgrund irgend eines europäischen Beschlusses, der jedoch noch nicht in allen Staaten wie in Deutschland umgesetzt wurde.

  • Ich würde das Urteil nicht als Manko des Kaufs von EU-Importen sehen.
    Es ist doch völlig logisch, dass ich nur den verklagen kann, mit dem ich einen Kaufvertrag geschlossen habe und nicht denjenigen, der quasi nur die Verbindung zum Verkäufer hergestellt hat. Und da beim reinen Vermittlungen der Kaufvertrag mit dem ausländischen Händler geschlossen wird, ist einfach keine Luft, den Vermittler zu verklagen. Eigentlich eine ganz logische Angelegenheit.
    Es bleibt aber immer noch der einklagbare Anspruch gegen den Händler, den man (am besten per Rechtsschutzversicherung) auch durchsetzen kann.

    Schöne Grüße
    Bandit [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/cool.gif]

  • wenn ich bei einem Reimporthändler einen Wagen kaufe, kommt dieser ja auch von einem Ausländischen Händler. Man schliest zwar mit dem Reimporthändler einen Kaufvertrag, jedoch handelt es sich hier auch quasi um eine Vermittlung.

    In Bezug auf Rechtschutzversicherung:
    In den Rechtsschutzbedingungen steht klar geregelt, daß nur Rechtschutz gewährt wird bei Aussicht auf Erfolg. Man sollte das auch bedenken.

  • Hi!
    Wenn der Händler seinen vertraglichen Verpflichtungen (Zustand oder Ausstattung) nicht nachgekommen ist, kann die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung nicht verweigern, egal, ob es ein in- oder ausländischer Händler ist.
    Dies sollte eigentlich niemanden davon abhalten, auf der anderen Seite der Grenze einzukaufen.
    Die Angst der potentiellen Käufer vor Problemen mit ausländischen Händlern führt doch die deutschen Autohäuser in die Position, ihre Arroganz so richtig auszuleben, und das muss doch nicht unbedingt sein.

    Schöne Grüße!
    Bandit [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/cool.gif]

  • Quote:
    Bandit schrieb am 01.05.2003 18:13

    Hi!
    Wenn der Händler seinen vertraglichen Verpflichtungen (Zustand oder Ausstattung) nicht nachgekommen ist, kann die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung nicht verweigern, egal, ob es ein in- oder ausländischer Händler ist.
    Dies sollte eigentlich niemanden davon abhalten, auf der anderen Seite der Grenze einzukaufen.
    Die Angst der potentiellen Käufer vor Problemen mit ausländischen Händlern führt doch die deutschen Autohäuser in die Position, ihre Arroganz so richtig auszuleben, und das muss doch nicht unbedingt sein.

    Schöne Grüße!
    Bandit [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/cool.gif]



    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast dann nimm die mal die Rechtsschutzversicherungsbedingungen zur Hand und lies mal alles Kleingedruckte durch.
    Du wirst dich mal wundern auf welche Ideen und Begründungen Versicherungen kommen, nicht zu bezahlen. Wir haben gerade so einen Fall mit einer Teilschuld.


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