Vorsicht mit Leasingverträgen

  • Beachtet das bei Leasingverträgen über die Mazda-Bank keine Möglichkeit besteht das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zu kaufen. Viele Händler sagen man könne den PKW nach der Leasingzeit übernehmen. Dem ist definitiv nicht so. Ein Fahrzeugkauf durch den Leasingnehmer vom Leasinggeber ist ausgeschlossen.

  • Das ist, soweit ich weiss, ein Passus jeden Leasingvertrages.

    RENAULT: XVI. Rückgabe des Fahrzeuges...5. Ein Erwerb des Fahrzeuges von RL (Renault-Leasing) durch den LN ist ausgeschlossen.
    MAZDA: XVI. Rückgabe des Fahrzeuges...5. Ein Erwerb des Fahrzezuges vom LG durch den LN nach Vertragsablauf ist ausgeschlossen.

    In der Praxis sollte das allerdings "normal" laufen. Beispiel:
    Ich hatte vor dem M6 einen Renault geleast. Diesen konnte ich, wie das eigentlich (fast) alle machen, die ein Gewerbe angemeldet haben, nach Vertragsablauf erwerben.

    Vielleicht haben andere LN andere Erfahrungen gemacht????

    Gruss
    MYTHOS|movado

  • Hallo,
    also ich habe letztes Jahr einen geleasten 121er gekauft. Ich habe diesen nicht von der Leasinggesellschaft gekauft sondern von meinem Händler. Ich denke mal der Händler bekommt das Leasingfahrzeug zur Veräußerung zum aktuellen Wert. Ob der ehemalige Leasingnehmer das Auto zu dem Preis auch kaufen kann, liegt beim Händler, Anspruch hat man wohl nicht. Mein Händler mußte (sagt er) wegen der Steuer sogar noch ein paar Prozente aufschlagen (muß Gewinn machen). Es war für mich aber immer noch viel günstiger als ein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug. Mein Händler wäre auch ganz Scharf auf den Kauf gewesen.

    Jörg

  • Quote:
    Jörg schrieb am 11.07.2003 13:21

    Hallo,
    also ich habe letztes Jahr einen geleasten 121er gekauft. Ich habe diesen nicht von der Leasinggesellschaft gekauft sondern von meinem Händler. Ich denke mal der Händler bekommt das Leasingfahrzeug zur Veräußerung zum aktuellen Wert. Ob der ehemalige Leasingnehmer das Auto zu dem Preis auch kaufen kann, liegt beim Händler, Anspruch hat man wohl nicht. Mein Händler mußte (sagt er) wegen der Steuer sogar noch ein paar Prozente aufschlagen (muß Gewinn machen). Es war für mich aber immer noch viel günstiger als ein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug. Mein Händler wäre auch ganz Scharf auf den Kauf gewesen.

    Jörg



    Ganz genau am Händler liegts. Der kann das Fahrzeug zum Leasing-Restwert (Liegt meist deutlich unter Schwacke) kaufen, und es dann weiterverkaufen. Er wird es dann aber zum Schwackewert verkaufen und verdient damit mehr als bei einem Neuwagen. Mein Bekannter mußte jetzt so eine Erfahrung machen. Der Händler sagte damals beim Autokauf, daß er nach Leasingende das Fahrzeug zum Restwert übernehmen könne, während der Leasingzeit kam es mit dem Händler zu Unstimmigkeiten und Beschwerden bei Mazda Deutschland, jetzt zum Leasingende verweigert der Händler die Fahrzeugübernahme. Faszit: in 3 Jahren 7000 EUR in den Sand gesetzt, und jetzt kein Auto.

    WICHTIG: Beim Abschluß eines Leasingvertrags schriftlich Vereinbaren, daß man das Leasingfahrzeug vom Händler nach Leasingende zum Restwert kaufen kann.

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