Garantie leistungen, wo?

  • Hallo,

    vor 2 Wochen, habe ich mir einen gebrauchten M6 Kombi (Diesel 100kw) gekauft. EZ war 05/04. ca. 22.000km.

    Gekauft haben wir bei der Schwabengarage in Stuttgart (ist u.a. auch Mazda Händler).
    Auf dem Auto ist ja noch die Neuwagengarantie drauf.
    Wenn ich jetzt einen Garantiefall hätte, kann ich dann zu einem Mazdahändler meiner Wahl gehen, oder muss ich mich zuerst an die Schwabengarage wenden?

    Und wie sieht es mit dem Service nächstes Jahr aus. Kann ich diesen beim Mazdahändler meiner Wahl machen? Werden dann dort auch evtl. Teile, die unter Garantie fallen kostenlos ersetzt?
    Denn eigentlich will ich der Schwabengarage kein Geld mehr in den Rachen stecken und den Service lieber woanders machen.

    Und was muss ich dann zum neuen Händler mitnehmen, damit er sieht, dass noch Garantie drauf ist? Das Serviceheft?

    Danke schonmal für eure Hilfe.

    Cu
    Jens

  • Zitat:
    sim schrieb am 11.03.2005 11:25
    hallo, jensy!

    und willkommen im forum!

    du kannst IMMER zu deiner mazda-werkstatt des vertrauens gehen (europaweit, angeblich) ... garantieleistungen werden bei allen mazda-vertragspartnern kostenlos erfüllt > bei manchen sofort, bei anderen erst nach gutem zureden (mit dem holzhammer).

    JEDES service sollte in dein serviceheft eingetragen werden (auch die freien werkstätten machen das, nach aufforderung).

    so weit ich weiß, werden die herkunfts-/besitzerdaten sowie service- und garantiearbeiten bei mazda in einem zentralen datensystem gespeichert und sind somit (landesweit) bei jedem händler ersichtlich > lass mich aber gern belehren. (-;

    schöne grüße!
    sim


    nur keinen Service bei einer freien Werkstatt, sonst ist die Neuwagengarantie futsch.

  • Laut meinem Bekannten, der selbst eine freie Werkstatt hat, müssen die Hersteller bei einer EZ ab 10/03 auch Kundendienste anerkennen, die in einer freien Werkstatt nach den Herstellervorgaben durchgeführt wurde anerkennen. Am 01.10.2003 trat nämlich eine Verordnung in Kraft, die genau das regelt. Er hat selbst schon Kundendienste bei Autos durchgeführt, die später Garantiereperaturen hatten. Nach seiner Aussage ohne Probleme.

    Achtung: ohne Gewähr!!
    Ist aber ein Punkt denn man nachprüfen sollte, bei mir trifft es leider nicht zu, meiner wurde 4 Tage zu früh zugelassen.

    Andreas

  • Zitat:
    XS Ebbe schrieb am 11.03.2005 18:44
    Laut meinem Bekannten, der selbst eine freie Werkstatt hat, müssen die Hersteller bei einer EZ ab 10/03 auch Kundendienste anerkennen, die in einer freien Werkstatt nach den Herstellervorgaben durchgeführt wurde anerkennen. Am 01.10.2003 trat nämlich eine Verordnung in Kraft, die genau das regelt. Er hat selbst schon Kundendienste bei Autos durchgeführt, die später Garantiereperaturen hatten. Nach seiner Aussage ohne Probleme.

    Achtung: ohne Gewähr!!
    Ist aber ein Punkt denn man nachprüfen sollte, bei mir trifft es leider nicht zu, meiner wurde 4 Tage zu früh zugelassen.

    Andreas


    das trifft auf die gesetzliche 24 Monate Gewährleistung zu, nicht auf die Neuwagengarantie, denn die gibt der Hersteller freiwillig und stellt auch die Bedingungen hierzu.

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