Garantie, Kaufvertrag und co.

  • Habe zur Zeit auch das Problem (wie einige andere hier) mit dem fensterheber der knackt. habe mein Auto vor kurzem gebraucht gekauft und habe einen 1 jährige Gebrauchtwagen Garantie. Im Vertrag steht : "Preis incl. 1 Jahr real-Garant-Rep.-Kostenbeihilfe gem deren Bedingungen." Muss der Autoverkäufer den Fensterheber nun reparieren, sich an den Kosten beteiligen oder kann er es auch verweigern ?

    Und die 2. Frage:

    Darf ich an einem Auto, was noch nicht komplett abbezahlt ist, z.b. andere Federn einbauen lassen ? Bin mir da nicht ganz sicher.

  • Zitat:


    Oliver_2.3l schrieb am 10.07.2006 20:44
    Habe zur Zeit auch das Problem (wie einige andere hier) mit dem fensterheber der knackt. habe mein Auto vor kurzem gebraucht gekauft und habe einen 1 jährige Gebrauchtwagen Garantie. Im Vertrag steht : "Preis incl. 1 Jahr real-Garant-Rep.-Kostenbeihilfe gem deren Bedingungen." Muss der Autoverkäufer den Fensterheber nun reparieren, sich an den Kosten beteiligen oder kann er es auch verweigern ?

    Und die 2. Frage:

    Darf ich an einem Auto, was noch nicht komplett abbezahlt ist, z.b. andere Federn einbauen lassen ? Bin mir da nicht ganz sicher.




    wenn dein auto noch keine 3 jahre alt ist, dann greift eh noch die mazda-garantie. also ab zum mazda-händler. ansonsten mal bei dem händler versuchen, wo du es gekauft hast.


    zu 2. keine ahnung, aber mein auto ist auch noch lange nicht abbezahlt und schon lange nichtmehr original, ich glaub da würd ich mir keinen kopf machen.

  • Unabhängig von der Garantieversicherung besteht die Sachmängelhaftung des Verkäufers für zwei Jahre ab Kauf. Diese kann ein priveter Verkäufer ganz ausschließen und ein gewerblicher auf ein Jahr verkürzen. Zusätzlich gibt es in beiden Fällen eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, was bedeutet, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachweisen muss, dass der Fehler beim Kauf noch nicht bestanden hat.

    Falls die Gewährleistung besteht, ist der Verkäufer dein Ansprechpartner, falls nicht, die Garantieversicherung, die aber bei solchen Teilen nicht zahlen wird, da hier meistens nur Motor, Getriebe und Co versichert sind.

    Gruß, Tom

  • Okay folgen des Problem.
    Ich habe mein Auto heute in die Werkstatt gebracht da mein linker Xenon-Scheinwerfer hängt,Innerraumbeleuchtung defekt is und am Schweller hat er etwas Rost.
    Hab mein Auto vor 1 Jahr gekauft und eine Real Garant(Gebrauchtwagen Garantie) abgeschlossen für 2 JAHRE!!!
    Jetzt ruft mich mein Händler an und sagt mir das er sich die Freigabe holen wollte hat die Real Garant gesagt ,dass das nicht mit da rein fällt.
    Hmmmm vor 10000KM wurde der andere Scheinwerfer auf diese Art schon gewechselt.


    Was kann ich machen???

  • Lies dir nochmal den Garantie Vertrag durch ob da die Xenons mit auf gelistet sind.
    Wenn ja, schließe ich nochmal mit der Werkstatt kurz und lass dir bestätigen (schriftlich) das der Austausch nötig sei und kein eigen Verschulden dafür verantwortlich ist.


    Schicke eine Kopie mit der Auflistung (wo das Xenon mit drauf ist) und das schreiben der Werkstatt direkt an die Chef Etage von dem Garantie Anbieter mit einer Beschreibung deines Falls.


    Gleichzeitig würde ich selbst nochmal anrufen und das mit dem Xenon hinter fragen.

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