Türgriffbeleuchtung

  • Hallo @ all,
    Also, als ich das letzte mal zuhause war.Hab ich einen Bekannten getroffen der den neue 3er BMW fährt.Eigentlich find ich BMW nicht sooo toll aber eins hat mich gleich begeistert.

    DAS DA!!!!!!

     [Blockierte Grafik: http://i34.tinypic.com/2luc5fp.jpg]

    Hey jetzt mal ganz im ernst das ist GEIL.Ich will das auch haben aber wie kann ich mir sowas an bzw. in mein Auto bauen???Hat das vielleicht schon jemand gemacht??
    Wenn ja sag mir bitte wie ich das machen kann oder ob´s garnicht geht!!!
    P.S. Die gehen wie die Innenraumbeleuchtung an also Knöpfchen drücken und Schwups geht´s an

  • also möglich ist das sicherlich. das kabel der innenraumleuchte ist ruck-zuck angezapft.
    türgriffe müssten wohl ausgebaut und gebohrt werden, dann die LEDs rein.
    die frage ist, ob du das bei deinem 6er nur annähernd so schön hinbekommst. meiner meinung nach, ist hier ein schmaler grat zwischen "geil" und kitschig.

  • ich hab mir das bild nochmal angesehn. wenn ich das richtig sehe, sind beim bmw die LEDs noch hinter einer scheibe. das wird beim 6er dann schon schwieriger. weiß nicht ob da platz für so eine kammer ist, dass dann die LEDs noch nach unten leuchten.

  • die dinger sind ganz schön groß. wenn da kein knubbel aus dem türgriff rausstehen soll, wirst du da ein platz problem kriegen. die aufnahme am türgriff muss ja mindestens 11 mm hervorstehen + material bist etwa bei 15 mm. dann muss der griff an dieser stelle mind. 25 mm hoch sein + material sind das sagen wir 28 mm. ich hab jetzt den türgriff ned im kopf, aber ich vermute das hauptproblem bei der umsetzung wird der dafür benötigte platz sein.
    das muss man erstmal genau vermessen. mach das doch mal und schreib dann die maße hier rein. wichtig ist wie gesagt an jener stelle vorallem die tiefe des türgriffs bzw. wie weit er über das blech rausragt und wie hoch er ist.

    greetz haemm1

  • Da sitzt auch noch das Türschloß, wird also wirklich richtig eng da. Solltest evtk nur ne kleine LED nehmen die nimmt ja kaum Platz in anspruch in Gegesatz zu den Standlichtteilen. Und dann wie willst Du das dann ansteuern?
    Denk mal wenn Du die Entriegelung betätigst? Also auch noch nen schön langer Weg von der Innenraumbeleuchtung.
    Machbar ist sicherlich alles, evtl mal in nen Elektronikladen gehen und schauen was die da so haben wegen der Größe

  • mal ne dumme frage zwischendrin...
    solange das auto steht, darf man beleuchtungstechnisch alles mögliche "an" haben oder? bei der fahrt muss es halt aus sein. oder was sagen da unsere freunde in grün?

    greetz haemm1

  • Also das zählt meines wissens als "EINSTIEGSBELEUCHTUNG" und das ist erlaubt!Da kannste auch unterbodenbeleuchtung drunter machen im stand ist das alles erlaubt.
    Ich glaue du kannst sogar ne Diskokugel mit Flashlights als einstiegsbeleuchtung nehmen sieht zwar seltsam aus aber das hat nicht jeder

  • Eigentlich bezieht der sich generell auf den Strassenverkehr aber wie schon gesagt sind die §§49a bis 54b die ausschlaggebenden für Beleuchtung im Strassenverkehr und das schliesst das Stehen im öffentlichen Strassenverkehr ein.

  • also ich glaube das ist wieder eine grau-zone, da nirgends genau geregelt. die einen werden so sagen, die anderen so. ähnlich wie mit der unterbodenbeleuchtung. die einen sagen, man darf sie gar nicht einbauen, die anderen sagen man darf sie nur nicht anmachen. das ist und bleibt ein ewiges streit-thema.

    greetz haemm1

  • Ich versuch mal der Sache auf den Grund zu gehen...
    Und natürlich gibt es da viel Grauzone, sieht man doch schon an den Unterschieden der TÜV Gutachten ob nach §19 oder nach §21 eingetragen wird z.B.

  • Zitat:


    Grocho schrieb am 30.07.2008 21:52
    Eigentlich bezieht der sich generell auf den Strassenverkehr aber wie schon gesagt sind die §§49a bis 54b die ausschlaggebenden für Beleuchtung im Strassenverkehr und das schliesst das Stehen im öffentlichen Strassenverkehr ein.



    Sorry, aber das intressiert wirklich keinen so ne Türgriffbeleuchtung im Stand

  • Zitat:


    Maddin schrieb am 01.08.2008 10:30

    Zitat:


    Grocho schrieb am 30.07.2008 21:52
    Eigentlich bezieht der sich generell auf den Strassenverkehr aber wie schon gesagt sind die §§49a bis 54b die ausschlaggebenden für Beleuchtung im Strassenverkehr und das schliesst das Stehen im öffentlichen Strassenverkehr ein.



    Sorry, aber das intressiert wirklich keinen so ne Türgriffbeleuchtung im Stand




    Stimmt genau ..
    Deswegen hat die auch extra ne ABE weils keinen interessiert...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!