Vorne und Hinten andere Reifen ?

  • Also ich hatte bis vor kurzem auf dem Firmen T4 auch zwei verschiedene Sorten Reifen. Ich denke da spricht nix dagegen. Was macht man z.B. wenn man einen Reifenschaden hat, dieses Modell aber nicht mehr hergestellt wird? Da tauscht man ja eigentlich nur den einen, und nicht alle 4. Aber möglich ist in Deutschland alles.....!

    Gruß
    Fjordy

  • Man sollte...! Genau genommen könntest du theoretisch vier verschiedene Hersteller fahren, dürfen nur nicht gemischt werden, also Sommer- mit Winterreifen und vorgeschriebene Profiltiefe haben.
    Aber wer macht das schon ?!Ich würd's nicht tun !

  • Die Reifen auf einer ACHSE müssen Bauartgleich sein. Also nicht vom gleichen Hersteller, sondern nur die gleiche Konstruktionsweise. Die Reifen auf den beiden (oder auch mehr) Achsen dürfen Bauart-Unterschiedlich sein. Und auch die Abmessungen dürfen unterschiedlich sein. So wird zum Beispiel ein Porsche vorne nicht die gleichen Walzen wie hinten haben. ;)

    Soweit die rechtliche Sache. .oO(was man noch so alles vom LKW-Führerschein weiß)

    Ich würde aber auf einer ACHSE immer die gleichen Reifentypen fahren wollen. Und wenn es geht sogar rundum.

  • Ich kann zum Thema folgendes angeben:

    So steht's im Allerheiligsten geschrieben.......

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    B. Fahrzeuge

    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §36 Bereifung und Laufflächen:

    .............(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.



    Es sieht also definitiv so aus, dass am Pkw (nicht mehr als 3,5 t zGG und mehr als 40 km/h bbH) entweder nur Diagonal- oder Radialreifen verwendet werden dürfen.

    Schon fast eine Aussage aus der Steinzeit!!!!

    Diagonalreifen finden wohl nur noch bei Oldtimern oder in der Landwirtschaft/Lkw-Bereich Verwendung. Im Pkw Bereich werden nur noch Radial-Reifen verwendet.

    Die Aussage bedeutet, dass es völlig wurschd ist, welche Marke oder Profilierung Verwendung findet. Solange die Reifen der geforderten Größe/Tragfähigkeit/Geschwindigkeit entsprechen, können sogar Reifen von vier unterschiedlichen Herstellern mit unterschiedlichen Profilierungen verwendet werden! Selbst ein Mischen von Sommer und Winterbereifung ist nicht verboten!!

    Allerdings:

    Das stelle man sich nun auf einem High-Tech Automobil vor, mit dem Geschwindigkeiten von 200 km/h kein Problem darstellen!

    Automobilclubs, Sachverständige und kundige Fachleute raten eingehend dazu, im Interesse der eigenen Sicherheit, zumindest pro Achse, Reifen gleichen Herstellers und gleicher Profilierung zu verwenden!!
    Jedes Profil hat seine spezifischen Eigenschaften. Jeder Hersteller hat so sein Gummi-Rezept. Das jetzt "gemischt" auf einem Fahrzeug, kann die Fahreigenschaften unangenehm beeinflussen oder sogar gefährlich werden lassen.
    Also nicht am falschen Ende Sparen!!!!!!

    Noch eins:

    Bis vor einiger Zeit wurde diese, doch recht lockere, Regelung der StVZO durch die Reifenfabrikatsbindung eingeschränkt. Im alten Fahrzeugschein waren noch bestimmte Reifenfabrikate eingetragen. Schon bei Auslieferung/Zulassung des Pkw waren nur bestimmte Reifenhersteller erlaubt!
    Hierzu hieß es, dass im Rahmen der Erprobung eines neuen Fahrzeuges Fahrversuche durchgeführt wurden. Diese Fahrversuche hätten zur Verwendung der eingetragenen "Hersteller" geführt. Diese "Reifenfabrikatsbindung" wurde jedoch vor einiger Zeit gekippt und gilt derzeit nicht mehr! Achtung: Auch mit Einschränkung - bei der Inbetriebsetzung mit anderen Reifen obliegt die Verantwortung für den gefahrlosen Betrieb dem Fahrer/Halter!!

    und zum Schluss:

    Achtung, beim Eintrag von anderen Felgen (insbesondere bei gleichzeitiger Fahrwerksveränderung), im Rahmen einer Änderungsabnahme nach 19 StVZO, werden oft noch Reifenfabrikate eingetragen! Dem ist auf jedem Fall zu Folgen!
    Hier werden das Reifenfabrikat und Größe und Typ eingetragen, weil zum Zeitpunkt der Abnahme, mit den Abmessungen des verwendeten Reifens, ein ordnungsgemäßer und konformer "Betrieb" sichergestellt war. Hier geht es in erster Linie um die Freigängigkeit, die bei der Verwendung anderer Reifentypen nicht sichergestellt ist.

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