17" RH tecnic und Eibach 35m tiefer- bördeln???

  • Habe bereits die RH tecnic montiert und möchte die Eibach Federn einbauen, da wegen des Rechtsdralls sowieso alles auseiandergebaut wird. Geht das ohne bördeln???

    Grüße
    Steffen

  • Bei ET 50 (sind Deine glaube ich) könntest Du Glück haben, dass nicht gebördelt werden muss. Aufschluss darüber kann Dir aber das Gutachten geben, denn da sollte es drinstehen.

    Ich weiss, das Artec die Felge MX in 17" ET 50 anbietet und dort muss laut Gutachten auch nicht gebördelt werden. Meistens entscheidet das Gutachten und nicht das Augenmaß. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif]

  • Hab's in einem anderen Thread schon mal geschrieben, aber ich glaub immer noch nicht, dass Teiferlegen irgedwas mit der Reifenwahl zu tun hat. Auch das nicht- tiefergelegte Fahrzeug darf bei voller Beladung (maximales Einfedern) nirgendwo schleifen. Eintagen muss der TÜV beides sowieso unabhaengig voneinander.

    Gruesse
    Sperli

  • Richtig, die Wahl der Rad-Reifen-Kombination und die dazu erforderlichen Maßnahmen hat nichts mit der Tieferlegung zu tun.

  • hallo ac-ste

    ich meine der User "commando_thg" hat auch die RH-technic mit 225er Bereifung sowie Tieferlegung .
    Vielleicht kann er genaueres sagen .

    Grüße
    miwug

  • Danke
    Da ich die Felgen ohne murren eingetragen bekommen habe, sollte das mit den Eibachs hoffentlich klappen. Im Gutachten steht das es sich nur auf das Serienfahrwerk bezieht und das es mit Änderungen gesondert zu bwerten sei. Schau´n mer mal..

    Grüße
    Steffen

  • Hallo ac-ste,

    ich hab mir jetzt 215-45-17" Felgen gekauft und mußte Bördeln sonst der TüV "nein"


    Gruß

  • Hi,
    also, ich habe ja die gleiche Konstruktion, wie von aufmerksamen Usern ja schon bemerkt wurde [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif

    Aus mehreren Gründen habe ich mich gegen eine Neuabnahme bzw. eine Überprüfung der "neuen" Situation" beim TüV entschieden.

    Zum einen geht´s ja beim Bördeln primär um die Lauffläche der Reifen, und da sind noch mindestens 2 mm Platz vorhanden. Das Ganze ist sicherlich grenzwertig, aber in meinen Autgen kommt es erst dann zum Kontakt, wenn ich den Wagen hoffnungslos überladen würde, und dann auch nicht mit der Lauffläche.
    Zum anderen sind beide Gutachten unabhängig voneinander gemacht worden. Die RH im letzten Sommer, die Federn mit Winterreifen. In beiden Gutachten steht nichts über zusätzliche Einschränkungen bei anderem Fahrwerk bzw. anderen Reifen, was mich zu dem Ergebnis bringt, dass die Felgen mit allen gängigen Fahrwerken, also auch dem tiefergelegten zugelassen sind, als auch, dass trotz der Tieferlegung weiterhin die Gutachten der Reifen entscheidend sind, ob gebördelt werden muß, oder nicht.

    Wenn ich demnächst die Veränderungen mit den Gutachten in den Fahrzeugschein eintragen lasse, steht da dann nur zusätzlich drin, dass der Wagen auch mit den Felgen, und mit dem Fahrwerk zugelassen ist. Folglich erscheint mir eine erneute Überprüfung überflüssig.

    ....und wenn´s doch nicht passt, werden die Reifen das Bördeln übernehmen [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif
    ...kleiner Scherz...

    Gruß,

    Arnd

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