M6 Angel Eyes

  • Hallo Leute, haben heute Lieferung aus Amerika bekommen mit den Angel Eyes für M6! Einbau ist sehr umständlich,aber mal sehn wie das Endergebniss aussieht! Der Preis war auch ganz schön teuer (136€ inkl. Versand), aber ich fahre am 11 Feb. nach Las Vegas, mal sehn was die dort vor Ort kosten!

  • ...ich kann mich stranger's ausführungen nur anschließen,


    um das lästige wort "suchfunktion" zu vermeiden...autschindeckunggeh...

    gruß gunther500

    PS: mal von den problemen mit der ABE (erlöschen der zulassung) und verkehrssicherheit ganz abgesehen!

  • angeleyes und mazda6? nein danke! schaut aus wie ich hätt gern einen bmw gehabt und konnt ihn mir nicht leisten.

  • ich halte angeleyes auch für überflüssigen schnickschnack.

    und es kommt einer aufforderung an die rennleitung gleich: "komm und kontollier mich!"

  • Also ich hab mal die anderen Threads überflogen und lese leider nichts wie das nun mit dem TÜV aussieht. Kann man die Angel eyes eintragen lassen oder gibt es eine ABE?

    @mpsracer Wie machst Du das mit unserer schönen Stvo?

  • Zitat:


    Köcky schrieb am 22.01.2006 20:20
    Also ich hab mal die anderen Threads überflogen und lese leider nichts wie das nun mit dem TÜV aussieht. Kann man die Angel eyes eintragen lassen oder gibt es eine ABE?

    @mpsracer Wie machst Du das mit unserer schönen Stvo?




    also ich hab bis jetzt noch keine angeleyes mit abe oder tüv gesehen! somitt ist es eine nicht legale modifizierung an einer beleuchtungseinheit und somit erischt die betriebserlaubnis deines fahrzeuges.

  • Aslo, 1. kann man die Angel Eyes separat zum normalen Standlich zuschalten (wenn man parkt oder Steht) und 2. Das Die Betriebserlaubnis erlischt ist richtig, aber nur wenn man im öffentlichen Verkehrsraum mit zugeschalteten Angel Eyes fährt!!

    Zum Thema Bilder reinsetzen: In "Mein Mazda" habe ich ein paar Bilder reingesetzt!!

  • Zitat:


    mpsracer schrieb am 23.01.2006 13:06
    Aslo, 1. kann man die Angel Eyes separat zum normalen Standlich zuschalten (wenn man parkt oder Steht) und 2. Das Die Betriebserlaubnis erlischt ist richtig, aber nur wenn man im öffentlichen Verkehrsraum mit zugeschalteten Angel Eyes fährt!!




    Das ist so nicht richtig!

    Bei den "Angel Eyes" handelt es sich zweifelsfrei um eine Beleuchtungseinrichtung.

    Die böse StVZO sieht leider vor, dass vorhandene Beleuchtungseinrichtungen betriebsbereit sein müssen. Weiterhin darf eben nur vorhanden sein, was auch genehmigt ist und den Bau- und Ausrüstungsvorschriften der StVZO entspricht. Damit scheidet der Einbau von Angel-Eyes auch aus. Der Vorwand oder Einwand, dass man sie nur im nicht öffentlichen Verkehrsraum zuschaltet ist total unerheblich, denn sie können jederzeit eingeschaltet werden.

    Sollte dem nicht so sein, so könnten wir alle unseren m6 (und alle anderen alle anderen...) mit einer Flutlichtanlage ausstatten - aber bitte nur im nicht öffentlichen Verkehrsraum einschalten!!!!!

  • Wenn es so wäre, dann dürfte man auch keine Unterboden.- oder Innenraumbeleuchtung (also Neon-Acts) am Fahrzeug haben! Ich frage mich warum der Tüv bei uns nix sagt!?

  • also innenraumbeleuchtung ist keine veränderung an der fahrzeugbeleuchtung (sofern sie den übrigen verkehr ned ablenkt), bei unterbodenbeleuchtung ist das allerdings schon anders. sie darf zwar montiert werden, darf aber nur bei ausgeschalteter zündung und nur auf nichtöffentlichen verkehrsflächen (also so gut wie nirgends) legal verwendet werden bzw. funktionieren.

  • nun ja, wir bauen Sie jedenfalls an, und wer meint es sei zu gefählich der denkt halt anders wie wir! Und wems gefällt ist gut und wem nicht auch gut!

  • Zitat:


    mpsracer schrieb am 23.01.2006 21:12
    nun ja, wir bauen Sie jedenfalls an, und wer meint es sei zu gefählich der denkt halt anders wie wir! Und wems gefällt ist gut und wem nicht auch gut!




    ...auch gut!

    Das ist DEINE entscheidung und wir haben UNSERE meinungen dazu gepostet, nach denen du quasi durch eröffnung dieses themas hiernach indirekt gefragt hast.

    gruß gunthe500

  • angeleyes (ohne abe, e-/bzw. ece-kennzeichnung o.ä.) sind, genauso wie eine unterbodenbeleuchtung oder blaues standlicht, im bereich der stvzo unzulässig.

    dabei spielt es keine rolle, ob das auto fährt oder steht. die dinger dürfen noch nicht einmal angebaut sein.


    hier mal ein paar links zum thema:

    das sagt der tüv

    das sagt die dekra

    bestimmungen der stvzo, s. §§ 49a - 54b


    @ mpsracer:
    wenn der tüv das bei euch nicht bemängelt, wurde es entweder übersehen, oder er ist einfach unfähig.
    aber eingetragen hast du die angeleyes doch wohl nicht, oder? das dürfte nämlich schon einige "zufällig" zwischen die fahrzeugpapiere geratene scheine kosten.
    es mag auch sein, dass du mit den angel eyes schon angehalten wurdest und von den jungs in den senfhosen nichts bemängelt wurde. dann gilt für die selbiges, wie für den tüv.

    in meiner gegend kommen solche anfälligen anbauten einer aufforderung an die rennleitung gleich, sich das fahrzeug doch mal genauer anzuschauen. zumindest, wenn sie nicht gerade auf dem weg zum nächsten burgerking/mcdonalds sind.
    vom tüv/dekra mal ganz zu schweigen. die bemerken und bemängeln sowas sofort.

  • Hi ,

    eins verstehe ich bei der ganzen Diskussion um die Zulassung bzw. spätere Eintragung der Angel Eyes nicht: wieso dürfen bestimmte Fahrzeugmarken damit rumfahren, aber keiner darf die Teile nachrüsten? Was ist daran so gefährlich?? Wozu gibt es einen TÜV / DEKRA, wo sich ein Sachverständiger den Umbau genau ansieht, wenn er trotzdem nicht beurteilen kann, ob es die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet? Ich meine, es ist doch nun mal KEINE Flutlichtanlage...?!

    Ich weiß, es ist müßig, sich darüber zu ärgern, aber trotzdem...!

    Gruß Anja

  • das liegt wahrscheinlich daran, daß es auch fahrzeuge gibt, die serie zu tief herumfahren und alle anderen fahrzeuge dürfen es trotzdem ned. klingt zwar komisch, ist aber so. angeleyes stammen uuursprünglich vom 5er-bmw und wurden bei diesem bei ersttypisierung vom tüv abgenommen. alles andere was damit rumkurvt is illegal.

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