Hallo,
ich suche jemanden, der mir das Gutachten für die originalen Mazda Alupedalen zukommen lassen kann.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Gruß
Stephan
Hallo,
ich suche jemanden, der mir das Gutachten für die originalen Mazda Alupedalen zukommen lassen kann.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Gruß
Stephan
hmm, ich hätts wohl hier, aber kopieren bzw einscannen ist bei dem Teil blöd! Online habbichs leider auch grad noch nicht gefunden...
ZitatOriginal von Big_O
hmm, ich hätts wohl hier, aber kopieren bzw einscannen ist bei dem Teil blöd! Online habbichs leider auch grad noch nicht gefunden...
Ich glaub eine Kopie wird ihm kein Prüfer abnehmen!
Warum? Hab für meine original Winteralus auch bloß ne Kopie der ABE ausm Netz und die hat der Prüfer ganz normal akzeptiert! Was soll denn an nem original anders sein?
Selbstverständlich sind Kopien gültig, sofern die wichtigen Angaben drin stehen! Ansonsten würde es ja auch nichts bringen, wenn Du ABE's oder Gutachten Online findest! Ist dann ja auch eine Kopie wenn Du sie ausdruckst!
Hast Dich mal an Mazda Europa oder den wirklichen Hersteller gewand? Die sind ja Verpflichtet entsprechend die ABE nach zu liefern!
ZitatOriginal von Falcon
Selbstverständlich sind Kopien gültig, sofern die wichtigen Angaben drin stehen! Ansonsten würde es ja auch nichts bringen, wenn Du ABE's oder Gutachten Online findest! Ist dann ja auch eine Kopie wenn Du sie ausdruckst!
Ja wenn du die Kopien von den Herstellerseite runterlädst!
Wenn ich jetzt aber mein Gutachten zu Hause einscanne und es zu jemandem rüberschicke und er es bei sich zu Hause ausdruckt, dann glaube ich nicht, dass es gültig ist.
wladi83: was bestimmt den die Gültigkeit eines Gutachten?
Wir lassen jetzt einfach mal außer acht, dass das kopieren eines Gutachten (Dokument!) an sich eine Urheberverletzung ist.
Die Gültigkeit eines Gutachten wird rein durch folgenden Punkte bestimmt:
Numer des Gutachtens (z.B. KBA-Nummer) / der ABG oder ABE
Beschreibung des zu begutachtende Stückes / Gerätes inkl. Angaben über Anbauart und Sonderbestimmung.
Angaben zum Typ des Stückes / Gerätes
Name des Herstellers
Dazu kommt bei einigen Teilen noch zusätzlich zur Nummer des Gutachtens ein Teilenummer.
Das wichtigste ist aber, dass ein GUT LESBARER Stempel der Gutachterbehörde (inkl. Behördennummer!!!!) drin steht. Bei Gutachten ist das meist der TÜV, bei AGB ist es meinst das Kraftfahrbundesamt FL.
Sind diese Angaben alles lesbar und vorhanden, kann sich KEIN Prüfer darauf berufen, dass das Gutachten nicht gültig ist.
Ich habe das ganz oft, dass Kunden vorbei kommen und Ihre ABE oder Ihr Tüv-Gutachten verloren haben und dann beim Tüv ärger bekommen! Also habe ich einfach jeder FolienABE / Folien-Gutachten eingescannt und brauch dass dann nur nocoh Ausdrucken.
Weil wenn ich bem Hersteller Nachfrage, dauert das ja auch immer gleich vier Tage bis ich welche nach bekomme!
Erst wenn es ein außdrücklicher Verdacht besteht! Was dann aber schnell zur Urkundefälschung und somit zu einer Straftat führt!
Wie es z.B. Anfang des Jahres ein eBay Händler gemacht hat. Er hat die pdf-Datein geknackt und dann einfach nur die Angaben zum Fahrzeug verändert. Dies dann als Gutachten an den Kunden geschickt! Das ist einem Tüv-Prüfer aufgefallen, weil er die gleiche Nummer schon für andere Fahrzeugtypen, ein paar Tage vorher, gesehen hat! Diese Fahrzeuge paßten aber nur vom Lochmass zusammen und sonst nichts!
Die sollen ja nicht in einen Mazda 6, deswegen wollte ich das Gutachten mal haben um mit dem TÜV zu quatschen.
Ich habe eines bekommen, danke
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