Räder eintragen lassen?

  • Hallo,


    ich fahre den M6 II 2.2 163PS Exclusive
    Jetzt im Winter fahre ich auf den originalen 17 Zöllern und habe mir für den Sommer die originalen 18 Zöller gekauft. Jetzt habe ich im Fahrzeugschein nachgeschaut und da stehen unter Bereifung nur die 17 Zöller drin.


    Muss ich die 18 Zöller jetzt doch eintragen lassen, auch wenn die original vom Hersteller sind ?

  • Nein, musst du nicht. Da sie meines Erachtens nach in der COC Bescheinigung mit aufgeführt sind. Lass dir am besten mal vom Händler einen Ausdruck geben über alle möglichen Rad-Reifenkombinationen die auf deinem Fahrzeug möglich sind. Dann bist du auf der sicheren Seite.

  • Danke für den Hinweis. Hab mal in der COC nachgeschaut und da stehen die 18 Zöller auch drin. Heisst das, dass ich die COC Bescheinigung dann im Fahrzeug mitführen muss ? Weil im Falle einer Verkehrskontrolle ist es für die Polizei ja aus dem Fahrzeugschein nicht ersichtlich, ob ich die 18 Zöller fahren darf oder nicht.

  • Das kann doch wohl nicht sein dass die Polizei bei euch, bei normal und original aussehenden Rädern tatsächlich nach einer Eintragung fragt.


    Sorry, aber bei solchen Dingen ist Deutschland wirklich krank.

  • Zitat

    Original von Napster
    Danke für den Hinweis. Hab mal in der COC nachgeschaut und da stehen die 18 Zöller auch drin. Heisst das, dass ich die COC Bescheinigung dann im Fahrzeug mitführen muss ? Weil im Falle einer Verkehrskontrolle ist es für die Polizei ja aus dem Fahrzeugschein nicht ersichtlich, ob ich die 18 Zöller fahren darf oder nicht.


    Hi Napster,


    musst die COC nicht mitführen. Die Polizei hat die Möglichkeit, die zulässigen Größen in einer Datenbank abzufragen (per Funk).
    Auf der anderen Seite schadet es nicht, wenn Du eine Kopie der COC dabei hast - kostet nicht die Welt und man erfreut die Rennleitung/Punktrichter :zwink:


    Grüße


    gsx750

  • Jup, COC muss natürlich NICHT mitgeführt werden. Hier ist die Polizei in der Beweispflicht. Und die können, genauso wie der TÜV, auf eine Datenbank zurückgreifen. Aber bei Originalen Felgen wird das keiner tun.


    Anders natürlich bei Felgen aus dem Zubehörhandel. Hier muss die ABE mitgeführt werden und, falls erforderlich, eine Eintragung erfolgen.

  • Zitat

    Original von hasi_21
    Jup, COC muss natürlich NICHT mitgeführt werden. Hier ist die Polizei in der Beweispflicht. Und die können, genauso wie der TÜV, auf eine Datenbank zurückgreifen. Aber bei Originalen Felgen wird das keiner tun.


    Anders natürlich bei Felgen aus dem Zubehörhandel. Hier muss die ABE mitgeführt werden und, falls erforderlich, eine Eintragung erfolgen.


    Moin,


    hab mal eine ganz dumme Frage: was ist denn eine COC-Bescheinigung :neutral:
    Ich habe das gleiche "Problem", dass meine Sommer-Bereifung nicht in der Zulassung eingetragen ist.


    Gruß Frank :)


  • In der Zulassung stehen seit einer ganzen Weile nicht mehr alle Werte drin. Als "Zubehör" gibt es eine Bescheinigung zum Fahrzeug, mit allen anderen (zusätzlichen) Daten das Certificate of Conformity - CoC. Und die als Kopie ins Auto kann bei Kontrollen weiterhelfen.


    Freezer


    Btw: Hole heute meine neuen Felgen - um allen aus dem Weg zu gehen - die Originalen.

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