Frechheit!!!

  • pseudo-Tuning wenn schon :D


    eine neue Frontschürze macht den Wagen nicht leistungsfähiger

  • Tja, joe kongo, wieder einer, der das Wort "Tuning" nicht wirklich kennt bzw. dessen Bedeutung! Oder was willst Du den Lesern durch Dein Kommentar wissen lassen?
    Ihr müßt mal davon abkommen, dass Tuning immer gleich mehr Leistung bedeutet! Oder bringt ein ESD, Alufelgen und ein Lufi auch "mehr Leistung"?
    Aber auch wenn sich jemand einen Aufkleber ans Auto babbt ist das "Tuning"!


    Vorallem, es geht hier in diesem Threat ÜBERHAUPT nicht um "mehr Leistung"!


    Und zurück zum Thema:


    Als Mazda erklärt übrigens die Preisunterschiede nach dem Nachfrage Prinzip! Leider wird dann da auch nicht näher drauf eingegangen!


    Übrigens noch mal kurz auf das "Scheckheft gepflegt" zu kommen:
    Wenn eine freie Werkstatt nach dem Standart (oder Besser) des Herstellers die Wartung durchführt, dann MUSS der Hersteller dies z.B. im Garantiefall anerkennen! Problem ist halt nur, dass bei bestimmten Autos kein Scheckheft mehr in dem Sinne vorhanden ist, sondern dies Online geführt wird, wo dann NUR die endsprechenden Händler drauf zugreifen können! Dies ist dann wahrscheinlich die Reaktion auf die entsprechenden Gerichtsurteile, die vor drei bis vier Jahren bindend gesprochen wurden! So sind die Händler aber VERPFLICHTET ein entsprechendes "Wartungsprotokoll" aus zu Händigen!

  • Zitat

    Original von Falcon
    Wenn eine freie Werkstatt nach dem Standart (oder Besser) des Herstellers die Wartung durchführt


    Das Problem wird auch sein, genau das zu beweisen, dass die freie Werkstatt diese Kriterien erfüllt.

  • Dafür gibt es da auch ein Protokoll, wo genau aufgeführt werden muss, was, wann und womit was gemacht wurde! also, Öl, was für ein Ölfilter etc.!
    Aus Erfahrung (z.B. mit Mitsubishi) weiß ich aber, dass sich die Hersteller dagegen wehre, aber das dann meist schnelle mit einen RA bei zu kommen ist!

  • Wusst ich gar nicht, dass Mazda auch Eintragungen einer freien Werkstatt im Garantiefall akzeptieren muss. Zumindest schaltet mein Händler sofort auf sturr ohne Aussicht auf irgendeine Garantieleistung, wenn ein anderer Stempel als Mazda im Scheckheft zu finden ist. Ich selber lasse noch alle Jahresinspektionen bei Mazda machen, meine Mutter mit ihrem 3 Jahre alten 3er in einer freien Werkstatt wegen der teuren Kosten. Wenn sie jetzt zum Händler wegen irgendeinem Garantiefall gehen würde, der würd wahrscheinlich nur lachen...

  • Wenn du jedoch nach Ablauf der Garantie auf Kulanz hoffst, dann hast du wohl nur eine Chance (aber auch die minimal), wenn du die Wartungen nur bei Mazda machen lassen hast.

  • Vom RECHTLICHEN her, MUSS Mazda auch bei Klunzanträgen die Wartung außerhalb der Mazda-Vertragswerkstätten akzeptieren! immer vorrausgesetzt, die freie hält sich andas Wartungsprotokoll von Mazda!
    Der Händler DARF SICH NICHT dagegen wehren oder den Kulanzantrag vornherein ablehnen!
    Diese ist bereits vor Jahren rechtlich festgesetzt worden und soll die "Monopol-Stellung" der Hädnler entgegen wirken!


    Naja, dass ist das Recht und die Gesetze! Aber in der Wirklichkeit sieht es meist anders aus und Du must klagen!

  • Was haben Gesetze mit Kulanz zu tun? Zur Kulanz kann kein Hersteller gezwungen werden. Darum ist es ja auch Kulanz und keine Garantieleistung (zur Garantie wird auch niemand gezwungen, siehe BMW, die haben sowas nicht) oder Gewährleistung.

  • HÄ? Hab ich nichts von geschrieben! Bitte nicht aus den Zusammenhang reißen! Es ging hier um einen Garantiefall, der von NoMattt3r aufgeführt wurde.


    Es ist gesetzlich geregelt, dass Du die Wartung in einer freien Werkstatt durchführen kannst!
    Daraus ergibt sich, dass im Fall eine Abwicklung eines "Problems / Garantiefall" (Rost, Qualitätsmängel, etc) der Händler tätig werden muss und dies nicht ablehnen darf!


    Ist z.B. wie jetzt bei Mazda bekannt, dass aus Kulanz Rost oder Probleme bei den Bremsen nach der Garantiezeit beseitigt werden, ist es JEDEM frei zu stellen, ob er einen Kulanzantrag stellt. Diesen Kulanzantrag darf der Vertragshändler NICHT ABLEHNEN, weil der Wagen z.B. in einer Freien Werkstatt gewartet wurde!


    Naja, BMW bietet aber eine ERWEITERTE Sachmangelhaftung! Das ist ja schon mal ein wenig besser als Gewährleistung. Und die "Lebenlange Garantie" von Opel, darf sich eigentlich nicht mal so nennen, denn die ist sowas von Augenwischerei! Sollte mehr "Käuferverdummung" genannt werden.
    Aber darum geht es ja garnicht!

  • Zitat

    Original von Falcon
    Vom RECHTLICHEN her, MUSS Mazda auch bei Klunzanträgen die Wartung außerhalb der Mazda-Vertragswerkstätten akzeptieren!


    Zitat

    Was haben Gesetze mit Kulanz zu tun? Zur Kulanz kann kein Hersteller gezwungen werden.


    Zitat

    Original von Falcon
    HÄ? Hab ich nichts von geschrieben! Bitte nicht aus den Zusammenhang reißen! [...] Diesen Kulanzantrag darf der Vertragshändler NICHT ABLEHNEN, weil der Wagen z.B. in einer Freien Werkstatt gewartet wurde!


    Vielleicht verstehst du jetzt meinen Gedankenverlauf. Du hast sehr wohl geschrieben, dass es eine Gesetzesgrundlage fuer Kulanz gibt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ein Kulanzantrag auf weniger positive Resonanz treffen wird, wenn man den Vertragshaendler bei Wartungen umgeht. Falls es doch eine gesetzliche Regelung fuer Kulanz gibt, bitte ich um eine Quelle.


    Fuer mein Verstaendnis ist Kulanz zu 100% freiwillig und selbst bei treuen Kunden nur ein Mittel der Kundenwerbung/Kundenpflege. Rein rechtlich hat niemand Anspruch auf Kulanz. Nur sollte sich der Hersteller eben ueberlegen, ob er zufriedene Kunden will oder nicht.


    Zitat

    Aber darum geht es ja garnicht!


    Irgendwie doch. Wenn man diskutiert, dass der Service beim Vertragshaendler bzw. Originalteile ueberteuert sind, dann sollte man noch bedenken, was beim Verzicht auf den Vertragshaendler-Service noch so floeten geht/gehen kann.

  • Falsch! Ich habe geschrieben, dass vom Gesetz her, der Mazda-Vertragshändler KulanzANTRÄGE akzeptieren muss, . . . auch wenn der Wagen bei einer freien Werkstatt gewartet wurde!!! Es geht hier rein um den ANTRAG! Und den darf von Rechtswegen der HÄNDLER NICHT ablehnen! Auch dann nicht, wenn ich KEINE grundsätzliches Recht auf Kulanz habe! :D


    Also, im Bekanntenkreis sind nun fünf Fahrzeugen, die nicht beim Vertrags-Händler gewartet wurden, bei denen nun verschieden Anträge auf GARANTIE-Arbeiten gestellt wurden!
    1) Bei Mitsubishi war es überhaupt kein Problem. Die Arbeiten durften sogar in der freien Werkstatt ausgeführt werden und wurden dann mit Mitsubishi abgerechnet!
    2) Bei Hyundai (unser i30) war es auch kein Problem, nur haben die uns eine Werkstatt vorgegeben (und das dürfen die!), wo die Arbeiten ausgeführt werden mussten!
    3) Bei Mazda wurde erstmal pauschal abgelehnt, wegen fehlender Wartungsintervalle. Wir haben wir dann über einen RA auf die Gesetze hinweisen, darauf hat alles sofort gekklappt! Auch hier wurde uns eine Werkstatt zugewiesen, die in unserem Gebiet zuständig war!
    4+5) Bei Honda und Mercedes war es eine reine Irr- und verarschungsfahrt, wo noch "tausende" Belege und sonstige Unterlagen nach gewiesen werden mussten. Mecedes hat dann auf einmal arkumentiert, dass der Fall aus der Garantie raus ist! Klar, die haben sich ja acuh ein viertel Jahr Zeit gelassen AutoBild berichtet darüber im Februar(?) 2010, worauf Mercedes dann doch aktiv wurde!
    Bei Honda haben wir dann nach dem Nachreichen der Unterlagen über einen RA 100% Garantieleistungen bekommen! Auch hier wurde eine Werkstatt zugewiesen!


    Inzwischen haben wir nach der Garantiezeit eim Hyundai nunmehr einen Kulanzantrag gestellt, weil sich MITTEN auf der heckklappe Rostbeulen bilden! Der Antrag ist aber derzeit (eine Woche her!) nochnicht entschieden!

  • Falsch!!


    FALSCH?


    Ich habe aber nichts Falsches gesagt. Was genau soll denn FALSCH sein? Bzgl. der Kulanz reden wir halt aneinander vorbei...


    Mir ging es NICHT um die ANNAHME der Kulanzanträge sondern um das Resultat: DIE KULANZ


    Ich will ja im Fall eines Falles nicht nur, dass der Antrag gestellt wird, sondern dass eine KULANZ GEWÄHRT wird! Der ANTRAG kann ja sicher von jedem erstmal gestellt werden, nur hängt es eben vom Kundenverhalten gegenüber der Vertragswerkstatt ab, ob man da eine Chance hat, was zu bekommen.


    Wenn du nun auf eine Gesetzesgrundlage zur Annahme/Weitergabe von Kulanzanträgen hinauswolltest, ... Was bringt mir die Verpflichtung zur Annahme/Weitergabe des Antrages, wenn dann ein positives Ergebnis trotzdem aussichtslos ist?

  • Das "resultat" ist ja nun was ganz anderes! Mir ging es mehr darum, dass der Händler einen Antrag nicht einfach ablehnen bzw nicht annehmen darf / will!


    Was aus dem Kulanzantrag wird, ist dannn wieder ein ganz andere Sache! Aber auch (so komisch wie das ist!) wenn es keine Anrecht auf Kulanz gibt, gilt das Gleichstellungsrecht bei Anträgen!
    Also, z.B. bei zweien ist der Kotflügel extrem verostet. Nur halt der eine läßt beim Vertrashändler warten und der andere nicht! Dann darf von Rechtswegen her nicht derjenige, der beim Vertragshändler warten läßt besser gestellt sein! Sowas, kann man aber nur über einen RA erreichen und braucht entsprechenden Bezeugungen!
    Mit dieser ganzen Angelegenheit habe ich mich im letzten Jahr zusammen mit einem RA und Bekannten rum geärgert!
    Da sieht man wieder, wie "Komisch" das Deutsche Recht ist! Du hast keine Rechtsgrundlage für eine Kulanz, aber wenn eine gewährt wird, dann hast Du wieder eine Rechtsgrundlage auf Gleichstellung! Absolut besch. . .! :(


    ABER:
    Wir haben im Club zwei 6er Kombi, beide EZ 2007. Der eine 11. (77Tkm) der andere 12. (38Tkm). Für BEIDE wurde ein Antrag auf Kulanz wegen Rostbeseitigung Heckeinstiegsbereich gestellt. Beide wurden beim Vertragshändler gewartet und der Antrag ist unter den gleichen Bedingungen und am selben Tag gestellt worden!
    Wartezeit für die Entscheidung: 2 Monate !
    Bei den im November zugelassen wurde 100% .
    Für den im Dezember zugelassen nur 70%.
    Erst bei privatem Schreiben und mehrmalige Beschwerde bei Mazda und der Andeutung von AutoBild wurde beim zweiten auch 100% gezahlt!


    Bei meinem 6er ebenfalls EZ 12/2007 (28500km) wurde 1,5 Monate später ein Antrag wegen dem gleichen Problem geschrieben! Nach 2,5 Wochen Bescheid: 100% wird gezahlt.


    Am gleichen Tag haben wir einen Antrag auf Rostbeseitigung für den 5er von meinem Vater gestellt (Rost Kotflügel, hinten reschts!). Der Wagen hat nur zur Auslieferung eine Mazda-Werkstatt gesehen, ist EZ 11/2007 mit 68Tkm. Mazda zahlt 100% ohne Schwierigkeiten!


    DAS ist doch mal komisch ! ODER?
    Entscheiden die da mit einem Würfel?

  • Bei 2007er Modellen wuerde ich sogar denken, dass das ein Garantiefall ist und keine Kulanz.


    Worauf Kulanzentscheidungen basieren... Tageslaune? Aber zumindest stehen die Chancen meiner Meinung nach besser, wenn das Auto einen treuen Kunden hat und nicht "fremdgewartet" wird.
    Oder die entscheiden wie die Professoren an meiner Uni es teilweise tatsaechlich tun: Ein Stapel fuer "bestanden" und ein Stapel fuer "durchgefallen". Danach wird sortiert: links, rechts, links, rechts, links, rechts, links, rechts, ... Bei Problemen wird dann der Einzelfall "erneut" (bzw. ueberhaupt erstmalig) geprueft und berichtigt. Fehler sind ja menschlich ;) Man sollte es nicht so eng sehen.

  • 2007 Garantie? Wie kommst da drauf? 12/2007 plus drei Jahre sind 12/2010!
    Den diese "Anschlußgarantie", die bei vielen mit "verkauft" wurde, ist ja eh nur eine Zeudo-Garantie! :D


    Ja, also so wie Du das beschreibst mit Haufen weise ja / nein, so stelle ich mir das da auch so vor! :D Denn manchmal sind die Endscheidung absolut NICHT zu verstehen!

  • Zitat

    Original von Falcon


    Den diese "Anschlußgarantie", die bei vielen mit "verkauft" wurde, ist ja eh nur eine Zeudo-Garantie! :D


    Hallo Thomas,


    das würde ich so nicht sagen, natürlich muß man genau schauen was ist drin und was nicht aber wie gesagt das prüft alles mein freundlicher vorher.


    Ich habe diese bereits selber in Anspruch genommen (hat das alles mein freundlicher zur vollsten Zufriedenheit geregelt) und damit die Kosten dafür bereits voll raus. Im Moment läuft noch was und auch hier bin ich optimistisch das es auch hier wieder nur eine Zuzahlung auf mich zu kommt.



    Gruß Gerd

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