Firmenwagen - 1% Regelung

  • Sodele, war gerade beim Anwalt und der hat eigentlich - vor allem bei Punkt 2 - nur müde gelächelt.


    In einigen Punkten (die ich hier nicht aufgeführt habe) meinte er sogar, daß dies mir zugute käme (spezielle Fristen in meinem Arbeitsvertrag). Und beim Punkt 2 meinte er auch, daß dies gar nicht zulässig ist. Ich könne den Vertrag locker unterschreiben und sollte es zum Streit kommen, kann ich dann ganz entspannt sein. Sicherlich würde die Gegenseite auf diese Punkte bestehen, aber diese hätten vor Gericht keine Wirkung weil unverhältnismäßig oder gar ungültig.


    Letzten endes soll es aber ja gar nicht soweit kommen; ich wollte nur im Vorfeld wissen/prüfen ob ich mir die Finger verbrennen könnte und dies wird nicht der Fall sein.


    Ivocel: Ich werde ihn auf jeden Fall die Alternative "Langzeitmiete" vorschlagen. Was er daraus macht ist dann seine Sache.

  • Hallo, also mein RA hat mir gesagt, daß ich mir keine Sorgen über den Passus machen muß. Ist ungültig und ich kann das im Fall des Falles ganz entspannt sehen.


    ABER, folgendes hat sich ergeben. Während der Probezeit hat man mir einfach ein Fahrzeug vor die Tür gestellt. Es ist ein Golf Kombi TDI, BJ 09/2014 mit knapp 1000 km auf der Uhr. Der Wagen wurde von meinem Vorgänger gefahren. Jetzt kommts aber.
    Mein Arbeitgebeber sitzt in Holland und der Wagen wurde auf einen Franchisenehmer im Raum Frankfurt/Main meines Arbeitgebers angemeldet, da mein Arbeitgeber in Deutschland keine Niederlassung hat. Wenn ich mir den Fahrzeugschein anschaue finde ich nicht diesen im Fahrzeugschein angegebenen Namen als Franchisenehmer, sondern einfach einen Vor- und Zunahmen; keine Info, ob da eine Firma dahintersteckt oder sonst was. Sieht aus, wie eine Privatperson. Ich habe mittlerweile ein ungutes Gefühl, zumal der Fahrzeugschein mir nur als Kopie gegeben wurde, da angeblich das Originial verloren gegangen sei.
    Das stimmt doch was nicht. Ich weiß jetzt auch nicht, an wen die Rechnung einer z.B. Inspektion gerichtet werden soll/muß.


    Kann mir da jemand nen Tipp geben oder helfen?


    Danke und Gruß

  • Das da nur ein Name im Fzg steht kann schon sein.


    Wenn der Franchisenehmer eine Einzelfirma eingetragen hat, dann läuft alles auf seinen Namen. Da steht dann keine "Firma" drin.


    Bei eine GmbH oder AG wäre es so, aber nicht bei Einzelunternehmen ;)

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