Firmenwagen - 1% Regelung

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal ne Frage zu o. g. Thema.


    Ich darf mir einen Wagen aussuchen. Allerdings möchte ich nicht allzuhoch wegen der 1% Regelung zugreifen.


    Dazu habe ich folgende Frage.


    Auf welcher Basis wird die 1% Regelung berechnet?


    Auf Basis des Listenpreises oder auf Basis des tatsächlichen Preises, also Liste minus x % Rabatt?


    Danke und Gruß

  • Sorry, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
    Billiger kannst Du doch kein Auto fahren. Sprit(!), Wartung, Versicherung und Auto inklusive und mußt nur den geldwerten Vorteil versteuern.


    Beispiel:
    Neupreis lt. Liste 45.000€
    Entfernung Arbeit - Zu Hause: 20 km
    Arbeitstage pro Jahr: 220


    1% Regel: 450€ pro Monat
    0,03% /km: 270€ pro Monat


    Zusammen: 720€ die zu versteuern(!) sind.


    Bei einem Auto für 36.000€ sind 576€ in dem Beispiel zu versteuern.

  • ...Ist natürlich echt Sche...

    Damit meinte ich nur, daß es halt cool wäre, wenn man vom tatsächlichem Preis ausgehen könnte - ist aber ja jetzt vom Tisch.


    Mit ist schon klar, daß man mit einem Dienstwagen sehr günstig fährt. Ich stelle mir gerade einen 3er Mazda Diesel Centerline zusammen. Der kostet ja rund 26.000,-- und mein Weg ins Büro beträgt 57 km einfache Strecke

  • sq_freak: Ah jetzt ja. Jetzt habe ich verstanden wie du es gemeint hast.


    In dem konkreten Fall wäre ein Geldwerter Vorteil von rd. 700€ zu versteuern. Der reale Wert ist dann natürlich von deinem Einkommen usw. abhängig.

  • So, es gibt Neues von der Dienstwagenfront.


    Frage dazu: Ist es möglich einen 3er Diesel Automatik für einen Full-Lease Vertrag plus Spritkosten zu bekommen?
    Rahmendaten dazu: Jahresfahrleistung: 70.000 km (!!!), Haltdauer 3 Jahre, max Leasing rate netto 650,-- Full Lease plus Sprit

  • 70000km / Jahr und dann 3 Jahre Leasing?????


    Würde ich auf keinen Fall machen, jedes Jahr den Wagen wechseln.


    Nach 3 Jahren ist der so gut wie nichts mehr wert.


    Von den 70tkm / anno, wie viel davon sind denn Privat?
    schon mal überlegt ein Fahrtenbuch zu führen und den realen privaten Teil zu versteuern? Kommt wesentlich günstiger.

  • Jepp, 70.000 km auf 3 Jahre. Das der Wagen dann nichts mehr wert ist, ist mir egal, da die Firma die Kiste zahlt.



    Von den 70tkm / anno, wie viel davon sind denn Privat?
    schon mal überlegt ein Fahrtenbuch zu führen und den realen privaten Teil zu versteuern? Kommt wesentlich günstiger.


    Sehe ich auch so. Privatfahrten sind da nicht mehr viel drinne. Werde entsprechend auf eine Änderung hinweisen.

  • Moin,
    als ehemaliger Audi Dienstwagenfahrer (40Tkm/Jahr) kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein Leasing mit 70Tkm/Jahr gibt dass für die Firma wirtschaftlich ist. Bei 3 Jahren kannst Du als Leasingrate quasi den LIstenpreis durch 36 teilen, dann hast Du die Rate. Restwert dürfte gleich Null sein. Ist zwar Problem des AG, aber auch Du hast ein dickes Problem: Bei einem Arbeitsweg (wenn fester Dienstort) von 57 km versteuerst Du Dich "dumm und dämlich". Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort kommen noch 0,03 Prozent vom Listenpreis je Entfernungskilometer hinzu...... So wird der Firmenwagen zum doppelten Minusgeschäft.

  • Also ich muß den Vertrag nochmals genau anschauen; es sind nämlich ein paar Dinge drin, die mir nicht gefallen. Aufgrund der hohen veranschlagten Kilomterleistung will ich den Wagen eigentlich gar nicht mehr privat nutzen. Wenn ich soviel täglich fahre, habe ich in meiner knappen Freizeit gar keine Lust mehr, Privatfahrten zu Unternehmen.
    Ich will im Vertrag gar nicht stehen haben, daß ich den Wagen privat nutzen kann/darf.
    Arbeitsweg habe ich nicht mehr, da ich im Homeoffice arbeiten werde.

  • Sorry, habe mich falsch ausgedrückt:
    70.000 km pro Jahr; Haltedauer 3 Jahre


    EDIT: Lese gerade den Nutzervertrag durch. Irgendwie kommt mir die ganze Sache an manchen Stellen merkwürdig vor. Nachfolgend ein paar Zitate: Manchmal ist es eine komische Schreibweise; Grund: Die Firma ist ist Holland und die Übersetzung manchmal eigenartig. Es soll aber ein Vertrag nach deutschem Recht gelten.


    Los gehts:


    1. Für die wirkliche Laufzeit des Leasingvertrages gilt die wirtschaftlich bestorientierte Laufzeit als Ansatzpunkt. Die Leasinggesellschaft stellt diese anhand des (zu erwartenden) wirklichen Jahreskilometerstandes fest. Abhängig von der operationellen Nutzung des Autos, kann sich die ursprüngliche Vertragsperiode zwischenzeitlich ändern. Für den Mitarbeiter bleiben alle Rechte und Pflichten während der gesamten Vertragsperiode in Kraft.


    2. Wenn der Arbeitsvertrag aus Initiative oder auf Verlangen des Mitarbeiters aufgelöst wird, sorgt der Mitarbeiter dafür daß das geleaste Auto von seinem neuen Arbeitgeber, dem eigenen Unternehmen oder vom Mitarbeiter persönlich übernommen wird. Dies gilt auch auch für ein bereits bestelltes Auto.


    3. Das Auto wird im Prinzip ausschließlich für geschäftliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Private Nutzung des Autos ist jedoch beschränkt gestattet. Nutzt der Mitarbeiter das Auto mehr als 10.000 km pro Jahr, gehen alle Kosten inkl. Treibstoffkosten, die aus der privaten Nutzung entstehen, ungeachtet anderer Konsequenzen, die diese private Nutzung haben können, auf Rechnung des Mitarbeiters. Diese Kosten sind auf 0,15 Euro pro Kilometer festgelegt Im Zusammenhang mit privater Nutzung hat der Mitarbeiter eine steuerliche Hinzurechnung zu berücksichtigen, die mit dem Monatgehalt verrechnet wird.


    Was meint ihr zu diesen drei Punkten? Speziell Punkt 2 ist doch ein Hammer, oder?


    Werde demnächst weitere Punkte des Vertrages einstellen

  • Punkt 2 geht gar nicht und Punkt 3 meiner Meinung nach auch nicht.
    Dafür versteuert man ja den Wagen, das man diesen privat nutzen kann, unabhängig der privaten km. Die Kosten sind vom AG zu tragen oder er müsste dir diese anrechnen beim Versteuern, was für ihn noch komplizierter wäre.


    Aber auf Grund der Laufleistung pro Jahr würde ich mal an deiner Stelle (auch wie du Punkt 2 umgehen kannst) und der 1% Regelung/geldwerten Vorteil legal umgehen kannst , ernsthaft über eine Langzeitmiete nachdenken.
    Vorteile:
    ALLE festen Kosten inklusive (Reparaturen, Verschleißteile, GEZ, Versicherung, Steuer)
    an keine Jahreslaufzeiten gebunden, kann man schnell zurück geben, wenn du da aufhörst -> Punkt 2 wäre hinfällig.
    alle paar Wochen ein anderes Auto (wenn es unter 6 Wochen sind, brauchst du auch keinen geldwerten Vorteil zu versteuern)
    Dürfte an sich bei der Laufleistung günstiger kommen als Leasing.


    Einfach mal bei Sixt oder Europcar nachfragen und dir ein Angebot geben lassen. Sollte die beste Variante darstellen, sowohl für dich, als auch für die Firma.

  • Ich finde Punkt 3 viel krasser. Du zahlst den Weg zur Arbeitsstelle separat. Die 1% vom Listenpreis sind m.E. für die Privatnutzung. Wenn du die mit 0,15€ bezahlen musst, ist das zum einen doppelt und zum anderen ist das dann für die Privatnutzung ziemlich teuer.

  • Ich finde Punkt 3 viel krasser.


    Krasser bestimmt nicht als Punkt 2.


    Wer (über)nimmt denn einen Leasingvertrag mit einer Laufleistung von 70 tkm/ anno????
    Und dazu seinen MA zu verdonnern, wenn er von sich aus kündigt, geht ja mal gar nicht. Ein neuer AG würde so einen Vertrag wohl auch nicht übernehmen -> also kein anderer Job.


    Und wenn er wirklich mehr als 10tkm / anno privat fährt, dann kann er auf die 1% Regelung die 0,15 € anrechnen lassen -> Die Versteuerung wird geringer.
    Gleiches gilt, wenn du bei einem Firmenwagen den Sprit selber zahlen sollst/musst. Die Kosten müssen dann jeden Monat mit abgezogen/abgerechnet werden.


    Edit:
    Wie gesagt halt ich hier am sinnvollsten eine Langzeitmiete abzuschließen.
    Auch Mazda bietet sowas an.

  • Also ich habe heute mal einen Termin bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Der soll den gesamten Vertrag "durchleuchten". Ich habe gestern mal das Thema Leasingübernahme gegoogelt und siehe da; es gab ein Urteil, daß dieser Passus nicht gültig ist, einen Mitabeiter die Übernahme des Fahrzeugs aufzuzwingen. Es wurde Bezug auf § 242 BGB und Art. 12 Abs. 1 GG bezogen. Es gab aber auch da dann ein Einschränkung. Die Verhältnismäßigkeit zw. Einkommen und Leasingraten muß Stimmen und den Arbeitnehmer nicht wirtschaftlich überstrapazieren.
    Na ja, mal schauen, was der Arbeitsrechtler dazu noch meint.
    Aber wie Ivocel schon meint, es ist doch ganz schön dreist, Privatnutzung auf 10.000 km beschränken, die 1 % Regelung anwenden und dann zusätzlich die Mehrkilometer dem Mitarbeiter anzurechnen. Da zahl ich ja doppelt und dreifach.
    Das dumme ist nur, daß unter Punkt 1 die Laufzeit wiederum variabel sein kann. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß ich nur Pflichten habe und keine Rechte (finanziell gesehen)


    Werde mich demnächst dazu wieder melden.


    Bis bald.

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