• Hab Mazda mal ne Mail geschickt mit folgenden Fragen:
    1. Nachteile bei Reimport bei Garantie
    2. Mazda Europe Service
    3. Festpreise bei Wartungen

    Hier die Antwort:

    Informationen über Reimport-Fahrzeuge



    Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihr E-Mail vom 21. August diesen Jahres, die wir gerne
    beantworten.

    Bei Mazda beginnt die Garantie bzw. Neufahrzeug-Gewährleistung mit dem Tag der
    Auslieferung durch den verkaufenden Mazda-Händler. Bei einem Händler, der nicht
    der Mazda-Organisation angehört, beginnt daher die Garantie bereits an dem Tag,
    an dem das Fahrzeug an diesen Händler (z.B. Reimporteur) ausgeliefert wurde.
    Dies hat eine entsprechend verkürzte Garantiezeit zur Folge.

    Die Mazda Europe Service Garantie wird nur den Kunden gewährt, die das Fahrzeug
    über Mazda Motors (Deutschland) GmbH gekauft haben. Wir haben keine Kenntnis
    darüber, ob eine ähnliche Garantie bei anderen europäischen Importeuren gewährt
    wird.

    Für Wartungs- und Reparaturarbeiten gelten keine allgemein gültigen Preise.

    Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wünschen Ihnen allzeit "Gute
    Fahrt".


    Mit freundlichen Grüßen

    Mazda Motors (Deutschland) GmbH
    Kundeninformationszentrum


    Elfi Engel-Lange

  • Hi A.R.N.I,

    das sind ja interessante Mitteilungen von Mazda. Als ob die wirklich nicht wuessten ob es den Europ-Service woanders nicht auch gaebe...
    Hab gerade mal auf der Mazda-Seite von Holland nachgeschaut. Dort ist der Euro-Service ebenfalls erwaehnt.
    Nachdem meiner aus NL kommt gehe ich also mal davon aus dass ich den Service (hoffentlich lieber nicht...) in Anspruch nehmen kann.

    Mazda Euro Service NL

    Viele Gruesse

    Sperli

  • Man bekommt nach dem Autokauf(ca 2-3 Wochen später) von Mazda eine Europe-Service-Karte zugesand. Dort steht Kundennr. sowie auch die Notrufnr.
    Bei Importfahrzeugen besteht kein Europe-Service so wie ich das jetzt mitbekommen habe.

  • Das ist ein anderes Problem.
    Bei meinem alten Mazda gabs da ein ganzes Buch dazu mit Telefonnummern saemtlicher Haendler / Helfer in Europa. Und dann gibt es da eigentlich noch eine Art Kreditkarte wo der Name des Eigentuemers eingetragen wird.
    Ich hab gerade mal bei meinem Reimporteur Rahmen-Automobile per mail angefragt. Werde dann seine Antwort hier posten.
    Gruss
    Sperli

  • Ultimative Antwort von Mazda:
    Natürlich haben sie Anspruch auf den Service. Wenn sie einen Neuwagen gekauft habe, auch EU-Import, steht ihnen der Service zu.
    Frage Gold-Karte: Wenn Sie noch keine erhalten haben, gebe ich ihnen gern die Nummer des MES
    00800/24247365.

    Auskunft erfolgte über Hotline Mazda-DE:
    08006786293

    Also mir reicht die Auskunft und bin wieder beruhigt.
    Ansonsten wäre ich unfreundlich zu Mazda geworden. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif]

  • Hey, well done!
    Dann koennen die Pannen ja kommen...
    Hab die Nummer gleich mal ins Handy gesteckt.
    Schoenes WE
    Sperli

  • Quote:
    A.R.N.I. schrieb am 22.08.2003 16:41

    Ultimative Antwort von Mazda:
    Natürlich haben sie Anspruch auf den Service. Wenn sie einen Neuwagen gekauft habe, auch EU-Import, steht ihnen der Service zu.
    Frage Gold-Karte: Wenn Sie noch keine erhalten haben, gebe ich ihnen gern die Nummer des MES
    00800/24247365.

    Auskunft erfolgte über Hotline Mazda-DE:
    08006786293

    Also mir reicht die Auskunft und bin wieder beruhigt.
    Ansonsten wäre ich unfreundlich zu Mazda geworden. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif




    Habe unter der geposteten Rufnummer den Europe-Service angerufen, und deren Auskunft war folgendes:
    Die Europeservice Mobilitätsgarantie gilt nur für Fahrzeuge die über Mazda Deutschland GmbH ausgeliefert wurden. Die Karte ist nicht notwendig, da Mazda Deutschland die Käuferdaten sowie Fahrgestellnr. nach Kauf an den Mazda Europe Service weitergibt. Wer genau wissen will ob sein Fahrzeug dort gelistet ist, kann dort anrufen und mit Hilfe seiner Fahrgestellnr. feststellen lassen ob der Europeservice für sein Fahrzeug besteht.

  • Wenn Du oder Dein Reimporteur in NL einen Mazda6 kauft und in NL den NL-Kunden eine Europagarantie gewährt wird muss diese auch Dir mit Deinem in NL gekauften Fahrzeug gewährt werden. Wenn nicht wäre dies eine unzulässige Benachteiligung Dir gegenüber, nur weil Du in NL "Ausländer" bist.

    Also keine Panik und 'ne Rechtsschutzversicherung hat doch eh' jeder. Wenn man dann auch noch im ADAC ist bzw. 'nen Schutzbrief hat ist doch eh alles in Butter...

    Und für das, was ich beim Reimport spare muss schon sehr viel auf Garantie abgewickelt werden, damit sich der deutsche Wagen lohnt...

  • Seltsam, was noby gesagt hat, wurde mir bestätigt.
    Mein holl. Händler sagte mir, das es Unsinn ist, da es eine europaweite Garantie ist. Die holl. MES sagte mir, ich solle Deutschland anrufen, da die mir für Autos mit deutschen Kennzeichen helfen würden. In Holland würde nur holl. Kennzeichen bearbeitet.

    Also ich werde mal mein English auskramen und Mazda in Japan anmailen.

    Was passt nun? Werde mich auch mal an den Verbraucherschutz wenden.

  • Wenn in Holland für holl. Fahrzeuge eine Europa-Garantie gewährt wird, so muss diese auch für einen deutschen Käufer gewährt werden.

    Wenn in Holland keine solche Garantie gewährt wird - so muss diese natürlich auch nicht für einen deutschen Käufer gewährt werden.

    Wird in Holland eine solche Garantie gewährt?




    Was Aussagen von "Hotlines" angeht so halte ich von diesen in der Regel nicht besonders viel, da die dort beschäftigten nicht sonderlich qualifiziert sind, was "Spezialthemen" angeht.

    Ich würde mal Mazda Deutschland anschreiben und eine schriftliche Stellungsnahme anfordern. Eine telefoniosche Aussage von einem Hotline Mitarbeiter ist schnell gemacht. Bei einer schriftlichen Stellungsnahme werden die schon sehr sorgfältig überlegen, was sie als offizielle Aussage rausgeben, da Ihnen hier ganz schön an den Karren gefahren werden kann, wenn die Aussage geltendem EU-Recht widerspricht.

  • Quote:
    Micha schrieb am 22.08.2003 17:16

    Wenn Du oder Dein Reimporteur in NL einen Mazda6 kauft und in NL den NL-Kunden eine Europagarantie gewährt wird muss diese auch Dir mit Deinem in NL gekauften Fahrzeug gewährt werden. Wenn nicht wäre dies eine unzulässige Benachteiligung Dir gegenüber, nur weil Du in NL "Ausländer" bist.

    Also keine Panik und 'ne Rechtsschutzversicherung hat doch eh' jeder. Wenn man dann auch noch im ADAC ist bzw. 'nen Schutzbrief hat ist doch eh alles in Butter...

    Und für das, was ich beim Reimport spare muss schon sehr viel auf Garantie abgewickelt werden, damit sich der deutsche Wagen lohnt...



    Weil hier immer so auf die Rechtschutzversicherung angesprochen wird:
    Wer sich mal die Rechtschutzversicherungsbedingungen durchgelesen hat wird es normal wissen. Rechtschutz wird Gewährt bei Aussicht auf Erfolg. Es ist nicht so einfach das ich einfach Klage. Sollte es in manchen Fällen doch möglich sein zu Klagen, kommt spätestens nach dem 2 Schaden (innerhalb eines Jahres) die Kündigung.(für die Rechtsexperten: Kündigung ist im Schadenfalle beiderseits möglich). Nach dieser Kündigung wirst du ein Leben ohne Rechtsschutzversichung meistern müssen, denn es wird dich keine Gesellschaft mehr aufnemen.

    Man sollte schon Überlegen warum und weshalb man Klagt

  • Zeichen und Wunder!

    Heute habe ich die Antwort von der Verbraucherzentrale erhalten per Email:

    Sehr geehrter Herr ...,

    Ihre Frage können wir nur allgemein beantworten, da die genauen vertraglichen Abreden mit dem niederländischen Verkäufer oder eventuell auch mit einem deutschen Vermittler uns nicht bekannt sind.

    In der Regel gilt beim EU-Neuwagenkauf folgendes:

    Der Kaufvertrag wird mit dem ausländischen Vertragshändler abgeschlossen.
    Die Neuwagengarantie beträgt in der EU seit 01.01.2002 mindestens 2 Jahre.
    Sie umfasst i.d.R. die kostenlose Mängelbeseitigung. Hiervon zu unterscheiden ist die Sachmangelhaftung des Verkäufers, diese richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde.

    Für die sog. Garantie des Autoherstellers ist wichtig, dass die Garantie vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt, unterschrieben und das Übergabedatum eingetragen ist. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag, an dem das Fahrzeug von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an den Importeur übergeben wird.

    Es gilt der Garantieumfang des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde, wobei die Garantieleistungen je nach Hersteller unterschiedlich sind.
    Entsprechend der sogenannten Gruppenfreistellungs-Verordnung sind laut EU-Recht alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an Fahrzeugen, die in einem anderen Land der EU gekauft wurden, zu erbringen.

    Wir hoffen, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter,

    mit freundlichen Grüßen

    Ihre Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

    _________________________________________
    Aber ich hatte auch einen Anruf von Mazda Internet Service aus Frankfurt. Ein Herrn Marcus Brentsch rief an zwecks meiner Anfrage über den MES und sprach auf den AB.

    "... Sie erhalten die gleichen Serviceleitungen wie jemand der seinen Wagen in Deutschland gekauft hat. Somit auch den Mazda Europa Service. ..."

    Somit hats sichs für mich erledigt. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/pleased.gif]

  • Auch mein Reimporteur (Rahmen Automobile) hat mir inzwischen bestaetigt, dass uns die selben Garantieleistungen inkl. Mazda Europe Service zustehen wie den Kaeufern beim deutschen Haendler.
    Gruesse
    Sperli

  • OK aber warum bekommen wir dann nicht diese schöne MES Karte? Ich persönlich fühle mich noch nicht so auf der sicheren Seite und werde diese Woche auch mal beim MES anrufen.

    @Arni

    Wo hast du angerufen, so das sich daraufhin Herr Brentsch meldete?

    Gruss Xris

  • Quote:
    Xris schrieb am 26.08.2003 15:33

    OK aber warum bekommen wir dann nicht diese schöne MES Karte? Ich persönlich fühle mich noch nicht so auf der sicheren Seite und werde diese Woche auch mal beim MES anrufen.

    @Arni

    Wo hast du angerufen, so das sich daraufhin Herr Brentsch meldete?

    Gruss Xris



    Tja, das weis ich auch nicht. Ich habe bei den Hotlines meine Rufnummer nicht angegeben.
    Nur in der Internetanfrage (1.Beitrag) hab ich meine Rufnummer angegeben. Ich denke, das dort im Center ein Couching durchgeführt wird und die dabei den Unsinn festgestellt haben.
    Auch mein hiederl. Händler hat mich aus Holland angerufen und mir den MES bestätigt. So auch der Mazda-Händler hier am Ort.

    Die Karte ist vielleicht wirklich nur vom deutschen MES erfunden. Ist mir aber egal, die Nummern hab ich ja.

  • Hallo,

    wie lautet denn die Telefonnummer wenn ich den mazda

    Europe Service in Anspruch nehmen möchte, falls ich mal eine Panne habe...was ich aber nicht hoffe. Habe nur eine holländische Anleitung, die ich absolut nicht verstehe...

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