Verkauf Reimport

  • Quote:
    ArndIm6er schrieb am 17.08.2003 12:09


    Und nochwas zur Mobilitätsgarantie, die interessiert hier gar nicht, da die sowieso nur für Neuwagenkäufer gilt, und nicht für Mazda-Gebrauchtwagenkäufer. Die ist nämlich Personen- und nicht Fahrzeugbezogen.





    Und das stimmt nicht, Arnd.
    Diese geht beim Verkauf eines Fahrzeuges auf den neuen Halter mit über, da es sich um eine Fahrzeug bezogene Eigenschaft & Versicherung handelt & nix mit einer Person zu tun hat.
    Oder sollte ich jetzt etwa für meinen neuen gebrauchten Wagen die Mobilitätsgarantie noch von meinem M6 nutzen können ?
    Das ist ja woll eigentlich klar, das dieses nicht so ist [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif]

  • Wie bereits erwähnt Bestand keine Möglichkeit gegen das Urteil Widerspruch zu erheben.

    Ob es Gerechtfertigt ist oder nicht das man weniger Geld bekommt beim Reimport, es ist halt so.

    Es ist kein Makel, es ist eine Eigenschaft des Fahrzeugs.
    (Ausländisches Modell)
    Und auf diese Eigenschaft beruht das Urteil, das ich dies Angeben muß, nicht auf einen niedrigeren Wert des Fahrzeugs.


    .

  • @ Mazda56

    Sooo personenbezogen habe ich das auch wieder nicht gemeint [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif
    Nö, wenn ich meinen M6 (vorausgesetzt, ich hätte ihn in Deutschland gekauft) an Privat verkaufe, hat es sich mit der Mobilitätsgarantie für den Wagen. Mit "Personenbezogen" meine ich, dass Dein Name auf dem goldenen (oder welche Farbe auch immer das Ding hat) Servicekärtchen steht. Die ganze Sache dient als Kaufanreiz von Mazda (und auch von anderen Autoherstellern, die ähnliche Dinge anbieten), nicht als "Eigenschaft" des Fahrzeugs (da simma wieder [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/pleased.gif] ). Wenn es so wäre, wäre die komplette Autoindustrie sicher bald Pleite [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif
    Sicherlich kann man auch bei Gebrautwagen in den Genuß eines deartigen Services kommen, allerdings nur, wenn ich den Gebrauchten beim Händler kaufe (und auch nicht bei jedem). Steht übrigens bei jeder Schwackebewertung dabei, dass sich der Wertunterschied dadurch erklärt, dass im Gegensatz zum Händlerankaufswert beim Händlerverkaufswert umfangreiche Gebrauchtwagengarantien und Serviceangebote im Preis beinhaltet sind.

    Gruß,

    Arnd

  • @ smilecash

    Da hast Du aber Glück, dass ich nochmal an den Computer komme, ich jage nämlich den ganzen Tag meine Katzen und meine Tochter mit meinem "neuen M6" [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif

    Zu Deiner Frage, kurze Antwort: Perfektes Argument vor Gericht [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif
    Ich mein, ich habe noch nie dem Käufer meines Gebrauchten sämtliche Infos aus dem KfZ-Briefs gesagt, und die meisten davon sind DEFINITIV Eigenschaften des Fahrzeugs. Insofern würde ich vorschlagen, beim Verkauf auf "Alle Informationen des KfZ-Briefes bzgl. der speziellen Fahrzeugeigenschaften hinzuweisen" und keiner wird Dir auch mit der momentanen (absolut bekloppten) Rechtsprechung was können [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/pleased.gif

    Gruß,

    Arnd

  • "Da hast Du aber Glück, dass ich nochmal an den Computer komme, ich jage nämlich den ganzen Tag meine Katzen und meine Tochter mit meinem "neuen M6" "


    Wenn ich das gewusst hätte hätte ich dich als Bieter ausgeschlossen [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif] .

    Das arme Kind und die Katzen [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/eek.gif]

  • hier nochmal ne Bestätigung und Erklärung vom OLG Hamm Az.28U150/02:

    Gelegentlich verschweigt der Verkäufer, gewerblich oder privat, die Importeigenschaft und weist nur auf den inländischen Listenpreis hin. Der dadurch erziehlte höhere Verkaufspreis ist nach dem OLG Urteil nicht rechtens, weshalb der Käufer das Fahrzeug zurückgeben darf.
    Die Rückabwicklung kann aber nicht auf einen Mangel, also auf das Gewährleistungsrecht, gestützt werden, sondern ist wegen des unterlassenen Hinweises auf die Importeigenschaft aus schuldhafter Vertragsverletzung zu erlangen.

    Also: In den Kaufvertrag muß rein, daß es sich um ein Reimportfahrzeug handelt .Der Vermerk im Brief reicht nicht aus, da man in der Regel den Brief erst nach Kauf in den Händen hält.

  • Hi,

    nur mal ein par kleine Einwürfe zu den vorangegangenen Beiträgen.

    1.Mein Holländer hat keinen deutschen MAZDA EURO SERVICE sondern einen holländischen MAZDA EURO SERVICE, gültig für 36 Monate in Europa und in den Ländern rund ums Mittelmeer, ohne Albanien,Libanon,Lybien und Syrien.
    Ich habe keine Karte , es ist ein Heft mit NL-...( 12-stellige Nr.)der Fahrzeug-Serien-Nr. und dem Ausstellungsdatum(bei mir 4 Tage vor dt.Erstzulassung)Der Service ist also ans Fahrzeug gebunden !!
    2. Ich fahre einen Sport 2,3 L ACTIVE, das entspricht der deutschen TOP-Ausstattung inclusive Lederausstattung.Mindere Ausstattungen gibt es meistens bei RE-Importen deutscher Hersteller aus südlichen Ländern.
    3. Im Dez. 2000 hatte ich mir einen Zweitwagen POLO TID (1,4 L ;75 PS; habe ich noch) bei einem mittelfränkischen VW-Händler als Neufahrzeug gekauft .Sollte eigentlich ein deutsches Auto sein, habe aber dann erfahren , daß er in Portugal gebaut wurde.Hat mir vor dem Kauf keiner beim Händler gesagt !!!
    M6 werden alle in Japan gebaut und nach Europa exportiert. Ergo ist jeder ein EURO -Import
    4. Es wird oft von Re-Import gesprochen, geht nicht bei MAZDA , es ist ein Import-Fahrzeug , denn es war ja zu 99,999% noch nicht in Deutschland.

    gruß rh-sport

  • Zitat:
    rh-sport schrieb am 20.08.2004 23:17
    Hi,

    nur mal ein par kleine Einwürfe zu den vorangegangenen Beiträgen.

    1.Mein Holländer hat keinen deutschen MAZDA EURO SERVICE sondern einen holländischen MAZDA EURO SERVICE, gültig für 36 Monate in Europa und in den Ländern rund ums Mittelmeer, ohne Albanien,Libanon,Lybien und Syrien.
    Ich habe keine Karte , es ist ein Heft mit NL-...( 12-stellige Nr.)der Fahrzeug-Serien-Nr. und dem Ausstellungsdatum(bei mir 4 Tage vor dt.Erstzulassung)Der Service ist also ans Fahrzeug gebunden !!
    2. Ich fahre einen Sport 2,3 L ACTIVE, das entspricht der deutschen TOP-Ausstattung inclusive Lederausstattung.Mindere Ausstattungen gibt es meistens bei RE-Importen deutscher Hersteller aus südlichen Ländern.
    3. Im Dez. 2000 hatte ich mir einen Zweitwagen POLO TID (1,4 L ;75 PS; habe ich noch) bei einem mittelfränkischen VW-Händler als Neufahrzeug gekauft .Sollte eigentlich ein deutsches Auto sein, habe aber dann erfahren , daß er in Portugal gebaut wurde.Hat mir vor dem Kauf keiner beim Händler gesagt !!!
    M6 werden alle in Japan gebaut und nach Europa exportiert. Ergo ist jeder ein EURO -Import
    4. Es wird oft von Re-Import gesprochen, geht nicht bei MAZDA , es ist ein Import-Fahrzeug , denn es war ja zu 99,999% noch nicht in Deutschland.

    gruß rh-sport



    Es spielt keine Rolle wo das Auto gebaut wurde, sondern von wo das Auto ausgeliefert wird.

    Auslieferung von Mazda-Holland = Importfahzeug

    Auslieferung Mazda Deutschland = Fahrzeug für den Deutschen Markt, kein Import

    So ist nun mal das Gesetz.

  • Die Hollänischen Händler bekommen den M6 soweit ich weiß alle aus Deutschland. Zumindest bei dem Händler wo ich meinen herhabe. Der hat ihn nur 5 Tage zwischengelagert bis ich ihn abgeholt habe. Also ist es doch auch ein deutsches Auto.

    Peter

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