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ArndIm6er schrieb am 17.08.2003 12:09
Und nochwas zur Mobilitätsgarantie, die interessiert hier gar nicht, da die sowieso nur für Neuwagenkäufer gilt, und nicht für Mazda-Gebrauchtwagenkäufer. Die ist nämlich Personen- und nicht Fahrzeugbezogen.
Und das stimmt nicht, Arnd.
Diese geht beim Verkauf eines Fahrzeuges auf den neuen Halter mit über, da es sich um eine Fahrzeug bezogene Eigenschaft & Versicherung handelt & nix mit einer Person zu tun hat.
Oder sollte ich jetzt etwa für meinen neuen gebrauchten Wagen die Mobilitätsgarantie noch von meinem M6 nutzen können ?
Das ist ja woll eigentlich klar, das dieses nicht so ist [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif]