Frage zur Tageszulassung eines bestellten Mazda

  • Servus,

    Anfang Januar habe ich bei einem lokalen Mazda-Händler einen Mazda 6 Sport Kombi 2.0l Active "bestellt". Da Auto war bereits im Autohaus vorhanden, kaufen möchte ich den Mazda aber erst im März, deswegen "bestellt".
    Nun rief mich gestern der Autohändler an und fragte mich, ob ich mein Einverständnis zu einer Tageszulassung meines Neuwagens geben kann. Er bot mir dafür einen Komplettsatz 15" Winterreifen an und eine einjährige Anschlussgarantie könnte ich auch ohne Berechnung bekommen. Begründet wurde mir dieses Vorgehen so, dass Mazda wohl - wie alle anderen Automarken wahrscheinlich auch - zu wenige Zulassungen im Januar aufzuweisen hat und deswegen eine Tageszulassung mit EUR 500 bezuschusst. Und diese wollte der Autohändler an die Kunden weitergeben - hier in Form der Winterreifen.
    Erstbesitz ist mir nicht ganz so wichtig, da ich das Auto wohl bis zum traurigen Ende fahren werde. Die zwei Monate Garantieverlust werden durch die Anschlussgarantie mehr als wet gemacht. Als Nachteil sehe ich nur den nun um zwei Monate früheren TÜV-Termin.

    Nun meine Frage:
    Ich habe beim Vertragsabschluss einen Rabatt von 12,5% auf den Listenpreis inkl. einiger Gimmicks aushandeln können und frage mich nun, ob ich durch die nachfolgende Tageszulassung vom Autohändler noch etwas "Entgegenkommen" in finanzieller oder materieller Form erwarten kann.

    Bei meinem Mazda-Händler handelt es sich um eine familiengeführte Firma nur ein paar km weit weg, die mir bisher sehr sympathisch rüberkam und denen ich auch keine unlauteren Mittel zutraue. Das nur am Rande

    Über Meinungen oder Erfahrungen würde ich mich freuen!

    Ciao, cubs

  • Danke für deine Antwort, aber bist du sicher, dass das generell gilt?

    Hier mal ein Auszug aus den Bedingungen der RheinLand Versicherung:
    Als Erstbesitzer gilt derjenige Halter, auf den das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde. Darüber hinaus wird das Merkmal Erstbesitz auch dann zugrunde gelegt, wenn der Pkw kurzfristig im Rahmen einer sogenannten Tageszulassung zugelassen wurde und die anschließende Zulassung auf den Versicherungsnehmer oder den Halter erfolgt; bei der Tageszulassung darf die Fahrleistung des Fahrzeuges 100 km nicht überschritten haben.

    Wenn man sich zumindest für die ersten Jahre eine entsprechende Versicherung aussucht, so sollte die Tageszulassung mit 0km auch kein Problem sein, oder?

    Ciao, cubs

  • Zitat:


    cubs schrieb am 31.01.2007 09:13
    Danke für deine Antwort, aber bist du sicher, dass das generell gilt?

    Hier mal ein Auszug aus den Bedingungen der RheinLand Versicherung:
    Als Erstbesitzer gilt derjenige Halter, auf den das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde. Darüber hinaus wird das Merkmal Erstbesitz auch dann zugrunde gelegt, wenn der Pkw kurzfristig im Rahmen einer sogenannten Tageszulassung zugelassen wurde und die anschließende Zulassung auf den Versicherungsnehmer oder den Halter erfolgt; bei der Tageszulassung darf die Fahrleistung des Fahrzeuges 100 km nicht überschritten haben.

    Wenn man sich zumindest für die ersten Jahre eine entsprechende Versicherung aussucht, so sollte die Tageszulassung mit 0km auch kein Problem sein, oder?

    Ciao, cubs




    Ok...wenn die Klausel bei einigen Versicherungen da anders ist...gut für Dich

    Gruss

    FSTOP

  • Zitat:


    Strato-6 schrieb am 31.01.2007 10:12
    Will der Händler damit auch km "abreißen" ?

    viell. kannst du ja noch über einen Ölservice vor Übergabe an dich ( oder bei 1000 km ) und ne kostenlose 20 TKM - Inspektion verhandeln !?



    Nein, der Händler wird ihn am 31.01.2007 auf seinen Namen anmelden und am 01.02.2007 mit Kilometerstand 0 wieder abmelden. Der Wagen bewegt sich dazu keinen Meter. Es geht um die rein formale Zulassung. Oder was meinst du mit "abreißen"?

    Die erste Inspektion bzw. die Arbeitskosten habe ich schon geschenkt bekommen, vielleicht frag ich noch mal höflich wegen der 20 TKM-Inspektion nach

    Ciao, cubs

  • Ich habe es auch gemacht. Die Vorteile waren überzeugender als die Nachteile

    Hintergrund meiner Frage war eher der, dass ich denke der Händler hat durch die Tageszulassung auch einen Vorteil (Zulassungszeitpunkt, zusätzl. Prämie vom Hersteller, ???). Keine Ahnung ob dem wirklich so ist, denke aber schon. Sonst hätte er mir die Anschlussgarantie nicht noch mit oben drauf gelegt.
    Also falls dem wirklich so ist - und ich will nicht allzu gierig erscheinen - könnte man diesen evtl. finanziellen Vorteil doch brüderlich mit dem Käufer teilen

    Ciao, cubs

  • Zitat:


    fstop schrieb am 31.01.2007 08:47
    Mmmmhhh.... ...Du solltest auch beachten das Du bei der Versicherung auch nicht mehr Erstbesitzer bist....Das heißt bei einem Totalschaden im ersten Jahr zusätzliche Abzüge.

    Gruss

    FSTOP




    Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.

    Alle Versicherer gewähren nur einen vollen Ersatz, wenn.
    1. Erstbesitz
    2. max 6-12 Monate nach Erstzulassung (Vers.Abhängig)

    Um es mal in Zahlen auszudrücken.

    NP 25000.-
    Unfall nach 6 Monaten, Schaden rund 20.000.-
    restwert 2000.-

    Vers. bezahlt Reparatur, oder "Wiederbeschaffungswert" eines vergl. KFZ.
    der "Restwert" des Unfallautos, wird dabei noch zusätzlich abgezogen.
    (bei vielen Vers. so gehandhabt, sie wollen das alte Auto nicht)

    Also kannst du dir ein "neues" Auto für ca. 18000.- kaufen, dass die VS bedann auch bezahlt.


    bei einer Neuwertvers.
    bei der ein ähnlich hoher Schaden entsteht,wird weder das Altauto noch eine Reparatur angeboten.

    du darfst dir ein neues bestellen.

    Tja
    das wären so die Extreme.
    Die Realität sieht doch meist völlig anders aus.
    Handle noch ein paar Hunderter raus, dann ist es OK.

    Alf

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