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    Hallo
    MAl einige Worte zum Service vom Mazda Deutschland
    Etwas Vorgeschichte : Heute bin ich zu meinen Vertragshändler gefahren da ich im laufe der zeit einige kleinigkeiten festgestllt habe : Schlefende Bremse beim Rückwärtsfahrten leichter Rechtsdrall Klima-Anlagen aussetzer usw.
    Unter den genannten deingen auch noch Geräusche vom Auspuff (dachte ich)
    Also bin bei meinem Händler und ein netter Monteur nimmt meine Wagen auf die Bühne um zu testen was mit dem Auspuff so los ist Feststellung seinerseits MOTORSCHADEN [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/eek.gif<br>]
    Laufleistung meines M6 54xxKm !!! Ich vermute einen Lagerschaden der Steuerkette (hab aber keine Ahnung nur eine Vermutung meinerseits)
    Naja sage ich kein Problem bleibt der Wagen stehen und ich nehm einen Leihwagen , Nun der hammer können sie gerne haben aber es ist keiner da ... und kostet 25Euro am tag [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/icons/ausrufezeichen.gif<br>]
    Ich sag was iss ?? [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif<br>]
    von mir gibt es kein Geld das könnt ihr euch von Mazda Deutschland holen ! Net von mir ! Das Kommentar meiner WErkstatt (die mich nur noch einmal sehen wird) tja keine Kohle kein Leihwagen . Ich mein Auto genommen und ab nach hause . Leider mit dem Termin für die Reparatur in der tasche (so schlau waren sie ja) was heißt TErmin : wir rufen sie dann morgen an und sagen ihnen wann wir den Wagen reparien können .
    Zuhaus dann anruf bei Mazda Deutschland : ja das ist recht so sie sollten sich mal die Garantie Leistungen durchlesen wir übernehmen keine Kosten für Leihwagen !
    Sorry aber das nenne ich alles aber nicht Kundenfreundlich !
    Ich werde nun erst einmal abwarten was morgen passiert und wenn die mich weiterärgern wollen dann werde ich meinen Rechtsanwalt einschalten ...
    So long bye

  • Hallo,

    Du hast in Deutschland nirgendwo einen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen bei Defekten. Das ist lediglich eine Kulanzleistung des jeweiligen Händlers.

    Such Dur einen anderen Händler, das hat bei mir auch geholfen.

    Gruß, Tom

  • @ Wusel

    Wirklich kaum zu glauben.
    Ich bin öfters in der Werkstatt wegen Kleinigkeiten, klappern hier quietschen da.
    Ich werde immer gefragt, was ich für ein Auto haben möchte! Da brauch ich garnich fragen! Dies mal (heute) hab ich den Mazda Tribute mitbekommen. V6 200 PS Sebringsportauspuff und jede Menge Spielkram!!! [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif<br>]
    Letztes mal konnte ich mir nen M6 mit Gasumbau nehmen. Alles ohne Papierkram! Selbstverständlich kostenlos! Schlüssel bekommen und los! Meine Werkstatt holt sogar das Auto von zu Hause ab und bringt den Leihwagen mit. Ich dachte, dass währe der übliche Mazda Service?
    Da hab ich wohl richtig Glück?
    Mazda hat doch aber die Mobilitätsgarantie.
    Mein Händler hat mich beim Kauf ja drüber aufgeklärt.
    So blöde wie es klingen mag, aber ich bringe mein Auto gern dort hin. Alles kostenlos und hin und wieder mal 2 bis 3 Tage ein anderes Auto fahren. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif<br>]


    Grüße der Zoomer

  • @ der Zoomer

    Ich gratuliere dir zu deinem Händler (nicht ironisch gemeint)
    Bin eigentlich auch wesentlich mehr Service gewöhnt (hatte MB C Klasse) aber der M6 sieht einfach besser aus und die C klasse wurde mir zu alt.
    Nun wie schon erwähnt werde ich mich nach einem anderen Vertragspartner umsehen wenn die sich morgen nicht rühren .
    Und vom Service am Telefon bin ich maßlos enttäuscht .
    Ich selber arbeite im Kundendienst und kann mir solch einen Umgang mit den Kunden nicht erlauben .
    Nun warten wir erst mal ab.
    So long bye
    Wusel

  • Hast Du den Wagen dort gekauft?

    Abgesehen davon: Wie alt ist der Wagen? Unabhängig von der "Garantie" gibts ja noich die gesetzliche Gewährleistung und hier müssen Dir sämtliche Kosten die Dir durch einen Mangel entstehen ersetzt werden. (So in wenigen Grundzügen)
    Dabei liegt innerhalb der ersten 6 Monate auch noch die Beweislast beim Händler.

    Ansprechpartner für die gesetzliche Gewährleistung ist dann der Händler, der Dir das Fahrzeug verkauft hat.

    Ich würde mich mal mit einem Anwalt unterhalten und die Lage abklären.

  • Hallo Micha
    Erst mal vielen Dank für die Aufmunterden Worte
    Also mein Wagen habe ich auch bei diesen Händler gekauf (war sehr günstig)
    Desweiteren lasse ich mich nicht mit so einer aussage abspeisen denn auch ich bin 3mal Chemisch gewaschen .
    Mein M6 Kombi hat die erstzulassung 01,07,2004 ist also nicht mal ein Jahr alt . Hat eine Gesamt Km Laufleistung von 5434Km .
    Einen Rechtsanwalt werde ich sollte es morgen nicht zu einer einigung kommen einschalten .
    Wie gesagt so ein verhalten werde ich mir nicht gefallen lassen .
    Ich werde außerdem mich nach einem anderen Vertragshändler umsehen , und darauf hoffen das dieser etwas mehr kulanz zeigen wird.
    So long ...bye
    Wusel

  • Hallo,
    wie schon gesagt, du hast keinen Anspruch auf einen Leihwagen, damit solltest du dich abfinden.
    Und unter Gewährleistung versteht man ´die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, eine Ware in fehlerfreiem Zustand abzuliefern´.
    Und die war doch denke ich beim Kauf in fehlerfreiem Zustand.
    Leihwagenanspruch hast du nur bei einer Panne, und auch dann nicht grundsätzlich.
    Man kann, finde ich jedenfalls, nicht von seinem Händler erwarten, dass er selbst bei Garantiearbeiten einem einen kostenlosen Leihwagen stellt, da muß man auch mal die andere Seite verstehen.

    So ein Motorschaden ist ärgerlich und sicherlich auch mit Zeit-und Geldaufwendungen (Fahrtkosten) für den Kunden verbunden, aber dann gleich mit der Anwaltskeule rauskommen ist meiner Meinung nach ziemlich überzogen.

    Will keinen angreifen, nur meine Meinung... [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/smile.gif<br>]



    Gruß Christian

  • Zitat:
    Schorschi schrieb am 18.05.2004 08:36

    Hallo,
    wie schon gesagt, du hast keinen Anspruch auf einen Leihwagen, damit solltest du dich abfinden.
    Und unter Gewährleistung versteht man ´die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, eine Ware in fehlerfreiem Zustand abzuliefern´.
    Und die war doch denke ich beim Kauf in fehlerfreiem Zustand.
    Leihwagenanspruch hast du nur bei einer Panne, und auch dann nicht grundsätzlich.
    Man kann, finde ich jedenfalls, nicht von seinem Händler erwarten, dass er selbst bei Garantiearbeiten einem einen kostenlosen Leihwagen stellt, da muß man auch mal die andere Seite verstehen.

    So ein Motorschaden ist ärgerlich und sicherlich auch mit Zeit-und Geldaufwendungen (Fahrtkosten) für den Kunden verbunden, aber dann gleich mit der Anwaltskeule rauskommen ist meiner Meinung nach ziemlich überzogen.

    Will keinen angreifen, nur meine Meinung... [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/smile.gif<br>


    Gruß Christian



    Da muss ich dir leider beipflichten. In der heutigen Zeit werden die kostenlosen Fahrzeuge vom Händler immer weniger. Ausserdem hättest du ja mit deinem Wagen in dieser Zeit auch Kosten. Natürlich nicht so hoch, aber immerhin.
    Sollte bei mir jemand gleich mit dem Anwalt kommen, dann würde ich sowieso gleich auf stur schalten.

    Ich hoffe für dich, dass dein M6 1a repariert wird und du einen Händler findest der bereit ist dir einen Leihwagen zu überlassen.

    MfG gandel

  • Ne, ich sehe das genau so wie Wusel. !

    Während des ersten Jahres, erwarte ich eine völlige Kostenübernahme für Ausfälle jeglicher Art.

    Dafür gibt es gesetzliche Richtlinien, nach denen ich mich dann richten werde.
    Sollte der Händler das anders sehen sein Problem, nötigenfalls erkläre ich es ihm per Anwalt.

    Ich haber ein "Fahrzeug" gekauft und kein Standzeug.

    Ich bekomme von meiner Werkstatt,
    obwohl dort nicht gekauft


    , einen Leihwagen für 10.- Euro pro Tag.
    Dafür sind 50 Km inkl. , Nachtanken muss ich erst wenn ich darüber liege.

    Also kaum weniger kostet mich dann mein eigens Fahrzeug auch nicht.

    Das ist auch das mindeste was ich als "Kundendienst" erwarte, andernfalls würde ich den Händler wechseln.

    Alf

  • Hi!
    Ich fahre jetzt seit 1981 japanische Neuwagen, angefangen damals mit Honda Civic über Mazda, zwischendurch mal Toyota und dann wieder Mazda. Mir hat jeder der diversen Händler während der dreijährigen Vollgarantie stets einen Leihwagen mitgegeben, wenn es sich um Garantiesachen handelte. Auch bei einem Unfall oder Glasschaden und sogar zur normalen Inspektion bekam ich einen Wagen, fast immer ein Vorführmodell. Da brauchte ich bei den Garantiefällen gar nichts sagen, das war selbstverständlich. In den anderen Fällen genügte die Erwähnung, das ich einen Wagen brauche und nach Terminabstimmung war dann auch ein Wagen verfügbar. Das hat mich eigentlich auch immer an den japanischen Händlern gefreut, im Vergleich schneiden die anderen echt schlecht ab.
    Ob das nun eine in der Garantie enthaltene Leistung ist oder ob das von Händler einfach nur Kundenpflege war, kann ich nicht sagen, hat mich nie geschert.

    Viele Grüsse von
    Matti

  • Hi,

    das hängt leider wirklich nur vom Händler ab. Er muss ggf. die Kosten für den Leihwagen selbst übernehmen. Mein Händler wollte auch Geld für den Leihwagen, da habe ich leiber verzichtet. Bin jetzt aber sowieso bei einem anderen, evtl. ist der kulanter. Das werde ich nächsten Monat testen, wenn der M6 zur Inspektion muss.

    Vom Neuwagen muss das aber nicht abhängen: meinen alten Passat hatte ich gekauft, als er schon 8 Jahre alt war. Als er zur Reperatur mußte (innerhalb der Garantie) habe ich vom Händler auch immer einen Leihwagen bekommen - auch wenn es alte Rüben waren ;)

    Ciao
    Alec

  • Also ich bin in Rechtsfragen nicht "kompetent", habe jedoch im Rahmen meines Berufs auch schon das eine oder andere zu der Haftung bei Sachmängeln gehört.

    Ein Motorschaden nach solch einer kurzen Laufzeit entspricht definitiv nicht dem "Normalen" und somit auch nicht der Eigenschaft vergleichbarer Produkte, also ist meines Erachtens von einem Mangel auszugehen. Es ist ebenfalls nicht normaler Verschleiss dafür verantwortlich, so dass von einem Vorschaden auszugehen ist, der bereits bei Auslieferung bestand. (Das nachzuweisen wird einem Rechtsanwalt sicher nicht sonderlich schwer fallen)

    In diesem Fall besteht Anspruch auf Ersatz sämtllicher damit in Verbindung stehenden Aufwendungen!

    Ich würde Dir dringendst empfehlen Dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Für ADAC-Mitglieder ist eine Erstberatung bei einem Vertragsanwalt kostenlos. Evtl. hast Du ja auch eine Rechtsschutzversicherung.

  • Anspruch auf einen Leihwagen besteht nicht, steht eigentlich auch in den Garantiebedingungen.

    Viele wissen anscheinend nicht was es mit den 2 Jahren Gewährleistung auf sich hat:

    Der Haken bei der Gewährleistung
    Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

    Garantie
    Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er ist deshalb auch völlig frei in der Gestaltung der Garantiebedingungen, wie z.B. Umfang und Dauer. Ist ein gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im Garantiefall also der Hersteller der Ansprechpartner und nicht - wie bei der Gewährleistung - der Händler


    Produkt defekt - Gewährleistung oder Garantie?
    In der Regel fährt man mit der Gewährleistung besser. Schließlich ist es durchsetzbares Recht. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel zu beheben. Allerdings lohnt sich diese Variante aus oben genannten Gründen nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. Danach hilft dann nur noch die Garantie weiter.

  • Hallo Ihr lieben

    Also : Eine Gute Nachricht vorne weg
    ICH BEKOMME MEINEN LEIHWAGEN UMSONST !!!

    Zweite Gute NAchricht : Mein MOTORSCHADEN Ist sehr Wahrscheinlich eine defekte Ölpumpe (lagerschaden)oder ein Lager der Steuerkette bzw die Spannrolle der Steuerkette. Also nichts WEltbewegendes (was mich beruhigt)

    Leider ist mein Händler zur Zeit, hmmm sagen wir mal, Überlastet sodas ich mich noch bis zur nächsten Woche gedulden muß (Dienstag Termien wenn Leihwagen da ist) Denke das der Wagen Mittwoch in die Werkstatt gehen wird und er Freitag fertig ist .

    Ab und an kann es nicht Schaden das man sich nicht Einschüchtern lässt und auf seine Meinung (und sein Recht) besteht .
    Zu guter Letzt möchte ich eines sagen : Der Händler lebt von seinen Kunden und NUR zufriedene Kunden kommen wieder ! Ein Unzufriedener Kunde kommt nie zurück und es schadet dem Händler auch da sein Ruf unter solchen Dingen leidet .
    Ich hätte einen anderen Vertagspartner mir genommen wenn er mir nicht entgegen kommt .

    So long bye
    Wusel

    P.S : Ich werde selbstverständlich weiter berichten was im einzelnen defekt war . Da ich denke es dürfte für den einen oder anderen interressant sein .


  • Zitat:
    Wusel schrieb am 19.05.2004 17:30
    Hallo Ihr lieben

    Mein MOTORSCHADEN Ist sehr Wahrscheinlich eine defekte Ölpumpe (lagerschaden)oder ein Lager der Steuerkette bzw die Spannrolle der Steuerkette. Also nichts WEltbewegendes (was mich beruhigt)



    @ Wusel
    Erstmal Glückwunsch, dass du jetzt doch einen Leihwagen bekommst.
    Ich habe mitlererweile die Vermutung, dass wir das gleiche Problem haben.
    Meinst du wirklich die Spannrolle der Steuerkette (die läuft ja denke ich im Motor) oder die Spannrolle für den Keilriemen (die Treibt ja noch die Agregate wie Klimakompressor und Lichtmaschine usw.)?
    Du kannst ja mal unter Rattergeräusche vom Klimakompressor lesen. Am Anfang steht, wie sich das bei mir anhört. In meinem letzten Beitrag siehst du was es für eine Ursache hat.
    Du hast geschrieben, "nichts Weltbewegendes".
    In der Garantiezeit nicht, nur später würde ne neue Ölpumpe mit Einbau bestimmt nicht ganz günstig kommen. Aber im Verhältnis zum Motorschaden hast du natürlich recht! [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif<br>]


    Gruß Der Zoomer

  • Hallo

    @der Zoomer
    Soweit meine Informationen richtig sind , befindet sich auch eine Spannrolle innerhalb des Motors
    natürlich hast du recht das es innerhalb der Garantie egal ist was im einzelnen defekt ist da die Reperatur kostenlos ist.
    Und das "nur"eine Ölpumpe wesentlich künstiger ist als sagen wir mal Kurbelwelle oder Ventile steht fest.

    Auffällig ist das diese Geräusche mittlererweile von mir bewust herforgerufen weden können , der Motor muß warm sein und das Geräusch tritt nur bei ca 1800 Umdrehungen auf am deutlichsten unter belastung beim anfahren. Drehzahlen über oder unter 1800 kein effekt . Das geräusch im innenraum hört sich bei mir an wie ein starkes ansauggeräusch als wär der Luftfilter offen so in der Art .
    Werde mir mal deinen Post durchlesen .
    bis dahin...
    So long ... bye

    P,S. Ein rattern habe ich nicht werde aber die Werkstatt auf die Spannrolle hinweisen ... Da fällt mir ein das neben meinen Wagen auf der Bühne ein M6 Diesel stand ein wirklich trauriges Bild , war ein Mietwagen , Motor trockengefahren Totaldefekt das was die Monteure aus dem Motorüberresten holten war nur noch Brei. Einer der Monteure meinte im verlauf unseres Gespräches man sollte niemals den Diesel hochturig ausschalten , also nochmals gas geben und dann zündung aus . Sonst haut es den Turbo weg .

  • Passt auch in diesen Thread rein:

    ich werde meinen Händler jetzt auch abschießen.
    Bin schon seit längerer Zeit etwas unzufrieden aber nun reichts. Ich war gerade vor ein paar Wochen bei der 20000er und da wurde auch der Innenraumfilter für 28€ plus Mehwertsteuer gewechselt. Zitat Händler: der war total zu, und weil wir ordentlich sind, machen wir ih auch neu.
    Gestern hab ich mal nachgeschaut. Ist noch der Alte drin. Außerdem hat er schon zum dritten mal nicht das Scheckheft ausgefüllt und meine nach einem Jahr korrodierten Felgen will er (kann er ???) wohl auch nicht neu machen. Und das ist nicht das Einzigste....

    Gruß Christian

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