4 Rückleuchten / 2 Nebelschlußleuchten

  • Also ich hab das mit destilierten Wasser gemacht! KEIN PROBLEM!
    Mit Alkohol würde ich schon eher vorsichtig sein, weil ich nicht weiß, woraus die innern Leuchtscheiben bestehen! Nicht das diese dann nachher matt werden !

  • danke für die tipps... ich werde es demnächt mal mit luftdruck probieren, sollte das nicht klappen wird das D-Wasser ausprobiert. Reines Alkohol bin ich mir nicht sicher weil alk auch plastik angreift (also es kann zu flecken bildung kommen)


    ich meld mich sobald ich was erreicht habe. werde es erstmal so lassen müssen weil ich kein von dem habe womit ich es probieren könnte... leider.

  • Mal ne andere Frage...


    wie kann ich das ganze ordentlich zurückbauen lasen? Also von 4 wieder auf 2 Standlichter? Muß ich da komplette Rücklichter neu kaufen? Ist ja jetzt ein Loch hinten in der Schale. Oder reicht es wenn ich die Kabel rausnehme und die Birne drinne lassen???
    Was wird da von TÜV akzeptiert? Ist hier jemand vom Fach und kann helfen???


    Hoffe ihr könnt mir da helfen!
    Gruß,
    diro

  • Also, bisher ist hier bei keinem Umbau etwas vom TÜV oder der Polizei gekommen! Jedenfalls sofern bekannt!


    Zum Rückbau: Ich würde nur die Leitungen entfernen und die Stecker und Lampen drin lassen. Sonst hast Du ja ein Loch und das würde wahrscheinlich noch viel mehr auffallen!


    Oder Du investierst und holst die eine gebrauchte Rückleuchte z.B. bei eBay!


    Aber WARUM willst Du das eventuell zurück bauen?

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Der TÜV will sich das ganze nach einem Auffahrunfall auf mein parkendes Auto im Stau genauer anschauen da der Unfallverursacher nicht zahlen will und dem das wohl aufgefallen ist!!! So und da ich nicht weiß wie das ausgeht... will ich das Risiko minimieren... Ich bin beruflich auf den Wagen angewiesen und weiß nicht wie der TÜV reagiert....

  • Ich würde an deiner Stelle den Umbau entfernen und die Rückleuchte schön sauber mit schwarzem Isolierband zukleben




    Ich bin in Juni anstandslos durch die DEKRA Prüfung gekommen trotz der umgebauten Rückleuchten. Glück gehabt.
    (Untersuchung in einer freien Werkstatt)


    Ich weiß aber von jemanden bei dem der Umbau bemängelt wurde und er seinen Wagen noch mal vorführen musste.
    (Untersuchung in einer Mazda Werkstatt) (da muss das ja auffallen bei den vielen 6ern)

    CX 30 Skyactiv-X - Selection

    Magmarot - Automatik - Design-Paket - i-Activsense-Paket - 18" Aluräder

    Sommerräder = 7x18" Borbet-V mit Goodyear Eagle F1 A5 225/50R 18 95W
    Winterräder = 7x18" Mazda-Alu mit Bridgestone-Blizzak 215/55R18 99V

    Zubehör: Ablageschale in MittelArmlehne, Alu-Pedale, Türablagen, Schlossabdeckung, Fangbandabdeckung, ...


    Einmal editiert, zuletzt von m6 andy ()

  • Zitat

    Original von Falcon
    Also, bisher ist hier bei keinem Umbau etwas vom TÜV oder der Polizei gekommen! Jedenfalls sofern bekannt!


    Leider doch, ich hatte letzten Monat meinen ersten TÜV Termin und hatte überhaupt nicht an die 4RL/2NbL gedacht. Und es kam was kommen musste, ein Anruf meines freundlichen der Tüv (junger Prüfer) hat meinem keine neue Plakete spendiert. Grund der Umbau, habe dann einfach die 2 Fadenbirnen ausgebaut und rechts die normale rein.
    Am nächsten Tag vom freundlichem neu vorgestellt bei selben Prüfer und schon gab es die neue Plakete.




    Gruss

  • Und jetzt kommts....


    Ich habe bei dem gleichen Mann vor einigen Monaten meinen neuen TÜV-Aufkleber bekommen!!!Den Mazda-Leuten ist es zwar aufgefallen aber die meinten das leigt wahrschelich daran das ich einen einen EU-Import fahre!!!
    Nur ich weiß halt nicht ob er mir jetzt halt rückwirkend noch nen Strick daraus dreht!!!

  • Und schon hat er sich gemeldet :zwink:

    CX 30 Skyactiv-X - Selection

    Magmarot - Automatik - Design-Paket - i-Activsense-Paket - 18" Aluräder

    Sommerräder = 7x18" Borbet-V mit Goodyear Eagle F1 A5 225/50R 18 95W
    Winterräder = 7x18" Mazda-Alu mit Bridgestone-Blizzak 215/55R18 99V

    Zubehör: Ablageschale in MittelArmlehne, Alu-Pedale, Türablagen, Schlossabdeckung, Fangbandabdeckung, ...


  • Hmm... im Winter muss ich auch das erste mal hin... Mal schauen, was ich dann mit den Rückleuchten mache!


    @ Gerd: wurde bei dir quasi nur bemängelt, dass du 2 NSL hattest? Weil mit einem Einfaden-Leuchtmittel rechts hattest du ja immer noch 4 Rücklichter...

  • Zitat

    Original von Big_O


    @ Gerd: wurde bei dir quasi nur bemängelt, dass du 2 NSL hattest?


    Nein es wurde beides bemängelt. Den genauen Text könnte ich nachher mal posten, wenn Interresse besteht.


    Zitat

    Weil mit einem Einfaden-Leuchtmittel rechts hattest du ja immer noch 4 Rücklichter...


    Nein nur rechts eine Einfadenbirne rein und links keine. Dann hast Du 2RL und 1 NSL.



    Gruss Gerd

  • Passt die dann überhaupt noch in das vergrößerte Loch? und wie hast du die andere Seite wieder verschlossen? Nur mit Klebeband?

  • Zitat

    Original von Big_O
    Ah, alles klar :D Die Fassungen hast du aber solange drin gelassen?


    btw: du meinst wohl links eine Einfaden rein :zwink: die NSL muss links sein :)


    Klar habe ich die Fassungen der 2 Fadenbirne drin gelassen :zwink: einfacher gehts kaum :D


    Gruss Gerd

  • Wieso Loch vergrößern? Als das war bei mir nicht notwendig!


    OH, es gibt also doch noch einige wenige! Also ich war inzwischen drei mal beim TÜV (wegen Eintragungen!) und zwei mal wurde da das gesammte Fahrzeug gescheckt! Einzig würde bemängelt, dass ich die Sportpedalen nicht eingetragen habe. Dies wurde dann gleich mit gemacht.


    @diro: Also, selbst wenn der TÜV bemängel sollte, dass Du vier Rücklichter hast, dann wäre es eher zu begründen, dass derjenige NICHT auffährt weil er den Wagen besser sieht. Also, das wäre ein gefundenes Fressen für jeden RA !!! Denn das Fahrzeug fällt ja eher auf! Also, das wäre jetzt an den Haaren herbeigezogen. Und selbst wenn Dein fahrzeug in dem Sinne kein TÜV hat, dann ist immer noch der andere auf das stehende Fahrzeug aufgefahren! Und´damit wäre dann eine TEILSCHULD die bei ca 5 - 10% liegen müßte.
    Und wenn Du vor ein paar Monaten bei dem gleichen Gutachter TÜV bekommen hast, dann wird der sicherlich sich nicht ins eigene Fleisch schneiden! Denn dann müßte er zugeben, dass er dem Wagen TÜV gegeben hat obwohl die Zulassung der Rückleuchten nicht klar ist!

  • Falcon Danke für die Antwort. Ich werde sie dennoch rausnehmen um diesem ganzen Thema zu entgehen... ist zwar schade um die Mühe und die Optik aber naja... Bin dennoch auf die Reaktion gespannt wenn er sieht das ich da eine Birne drin habe die nicht verkabelt ist.... der denkt sich dann auch das ich das noch schnell behoben habe... aber was will er machen... er kann ja nur den Ist-Zustand beurteilen!!! Oder?

  • @diro: leider nein! Wenn Du nachtträglich etwas änders, was angeblich relevant war, dann ist das ein BETRUG! Und da der Prüfer es vorher geshen hat, wird er da wahrscheinlich hellhörig! Somit kommt eventuell dann noch ein Verfahren auf dich zu !
    Hast Du Möglichkeiten bei der Begutachtung dabei zu sein? Wenn ja, dann versuch freundlich mit dem Gutachter zu reden, falls da hinsichtlich was kommt! Aber erst dann!
    DU den Wagen SO gekauft ! ! ! Ist er inzwischen durch den TÜV, musst Du davon ausgehen, dass der Wagen der STVZO entspricht! BASTA!
    :)


    Außerdem hast Du bei einem negativ-Gutachten (also gegen Dich!) IMMER die Möglichkeit ein Gegengutachten zu stellen. Und das würde ich dann bei einem unabhängigen Gutachten machen!

  • Falcon: ich geh mal davon aus das er das garnicht gemerkt hat... dewegen weiß er es nicht! Nur der Mazda-mann hatte es mal angesprochen aber sicher notieren die sich sowas nicht! Und ja den TÜV habe ich danach bekommen! Aber das wird mir nix helfen!....


    Na ich werde dann man mich ans werk machen!



    Was für nen Leuchtmittel muß überhaupt in die NSL?


    Danke!

  • Nur kurz zur Info (ohne dass ich wieder eine Diskussion über die Zulässigkeit lostreten will):


    Ich habe bei mir für die TÜV-Prüfung bei den beiden inneren RL nur das Kabel für das "normale" Rücklicht abgezogen. Ich war also beim TÜV immer mit 2 RL und 2 NSL.


    Ich habe auch schon mal direkt einen TÜV-Prüfer auf den Umbau hingewiesen (natürlich nicht bei der HU). Der hat sich alles angeschaut und gesagt, dass zumindest gegen die zusätzliche rechte NSL rechtlich nichts zu sagen ist. Beide inneren Rückleuchten sind als NSL geprüft und zugelassen.


    In diesem speziellen Fall gibt es meiner Meinung nach die folgenden Möglichkeiten:
    - das ganze auf 2 RL und 2 NSL umrüsten,
    - oder alles auf original umbauen, einschl. neuen Rückleuchten. Sonst wenn einer innen die Abdeckung wegmacht sieht ja ein Blinder, dass da was umgebaut wurde.


    Viele Grüße


    Andreas

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