Warndreieck / Verbandkasten

  • In Deutschland steht "unterlassene Hilfeleistung" heftig unter Strafe.
    Das ganze findet sich wieder im Strafgesetzbuch, Abschnitt "gemeingefährlichen Straftaten", § 323c.
    Bis zu 1 Jahr schwedische Gardinen oder Geldstrafe (und vielleicht einen Toten auf dem Gewissen...).

    Man bekommt es immer wieder gesagt: Egal was man macht, alles ist besser als nichts zu machen.

  • schlagobert hat auch nicht recht!
    auch wir südländer sind zur hilfeleistung verpflichtet-und es ist genauso, wie martin sagt: "unterlassene hilfeleistung" wird auch bei uns geahndet!
    man braucht auch keine angst zu haben, wegen eines fehlers belangt zu werden! nur wenn man nichts macht, ist es eben strafbar!
    gruß
    armin!

  • Hilfspflicht in der Schweiz
    In der Schweiz ist jede Person verpflichtet, einem in Lebensgefahr schwebenden Menschen zu helfen. Ausnahme: Falls die Hilfeleistung den Umständen nach nicht zumutbar wäre (z.B. Wasserrettung für einen Nichtschwimmer). Siehe auch Art. 128, Schweizerisches Strafgesetzbuch.

    gruss gandel

  • Zitat:
    armin6 schrieb am 07.11.2003 08:47

    schlagobert hat auch nicht recht!
    auch wir südländer sind zur hilfeleistung verpflichtet-und es ist genauso, wie martin sagt: "unterlassene hilfeleistung" wird auch bei uns geahndet!
    man braucht auch keine angst zu haben, wegen eines fehlers belangt zu werden! nur wenn man nichts macht, ist es eben strafbar!
    gruß
    armin!



    Sorry, aber du hast auch nicht ganz recht!

    Da ich beim Bundesheer eine Sani-Ausbildung (gegen meinen Willen!) "genießen" durfte, ist mein Wissenstand so:
    Jeder muß die ihm zumutbare erste Hilfe leisten - da ich (leider) zu den Menschen gehöre, die absolute kein Blut sehen können (komischerweise ausser dem eigenen), habe ich mich auch bei der Saniausbildung darüber erkundigt, wie´s denn jetzt im Ernstfall aussieht - und da eben die Gefahr besteht, dass ich mich gleich neben den Verletzten lege, ist die (jedem!) mindestens zumutbare Erste Hilfe die Rettung zu rufen.
    Und da ich mir meinen Sani-Wisch vom BH auch nicht ins Zivile überschreiben hab lassen, würde ich im Fall der Fälle völlig legal handeln.

    Ich weiß selber, dass das bestimmt nicht so toll ist, nur die Rettung zu rufen - aber ich weiß (aus Erfahrung...), sobald da ein bissl Blut fließt, liege ich daneben [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/frown.gif

    Gruß
    Andi

    Einmal editiert, zuletzt von mazda6power ()

  • @ mazda6power:

    Mir wurde bei meiner letzten Auffrischung auch wirklich übel, als die Ausbilderin da eiskalt von abgerissenen Armen usw. gesprochen hat. Brrrr! Ich war kreidebleich und mir war hundselend. Wenn aber wirklich etwas passiert und es ernst ist, dann handelt man meiner Meinung nach sowieso instinktiv. Ich habe z.Bsp. mal einen Bekannten verbunden, der sich am Kopf gestoßen hatte. Sah erst lustig aus, als er sich auf den Boden gelegt hat, aber als am Hinterkopf das Blut am Boden langlief, ging der Rest wie von selbst. Erst danach habe ich richtig kapiert, was da überhaupt passiert ist. Mir hat es sehr geholfen, zumindest das Grundwissen zu haben (Schocklage, Verband anlegen, usw.)

  • Zitat:
    mazda6power schrieb am 07.11.2003 14:50

    Zitat:
    armin6 schrieb am 07.11.2003 08:47

    schlagobert hat auch nicht recht!
    auch wir südländer sind zur hilfeleistung verpflichtet-und es ist genauso, wie martin sagt: "unterlassene hilfeleistung" wird auch bei uns geahndet!
    man braucht auch keine angst zu haben, wegen eines fehlers belangt zu werden! nur wenn man nichts macht, ist es eben strafbar!
    gruß
    armin!



    Sorry, aber du hast auch nicht ganz recht!

    Da ich beim Bundesheer eine Sani-Ausbildung (gegen meinen Willen!) "genießen" durfte, ist mein Wissenstand so:
    Jeder muß die ihm zumutbare erste Hilfe leisten - da ich (leider) zu den Menschen gehöre, die absolute kein Blut sehen können (komischerweise ausser dem eigenen), habe ich mich auch bei der Saniausbildung darüber erkundigt, wie´s denn jetzt im Ernstfall aussieht - und da eben die Gefahr besteht, dass ich mich gleich neben den Verletzten lege, ist die (jedem!) mindestens zumutbare Erste Hilfe die Rettung zu rufen.
    Und da ich mir meinen Sani-Wisch vom BH auch nicht ins Zivile überschreiben hab lassen, würde ich im Fall der Fälle völlig legal handeln.

    Ich weiß selber, dass das bestimmt nicht so toll ist, nur die Rettung zu rufen - aber ich weiß (aus Erfahrung...), sobald da ein bissl Blut fließt, liege ich daneben [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/frown.gif

    Gruß
    Andi



    Danke das du mir recht gibst!
    Schließlich hab ich auch eine Saniausbildung genossen in der sie uns eingetrichtert haben wer wann und wo Hilfe leisten muß!!!
    Es kann von niemanden erwartet werden, eine Person zB zu reanmieren, sehr wohl aber die Rettung zu rufen - demnach ist das einzige was jeder machen muß (ausgenommen Ärzte, Sanis und Krankenschwestern...die müssen natürlich wirklich was tun), die Rettung zu rufen!!!

  • Zitat:
    armin6 schrieb am 07.11.2003 19:00

    und was ist mit unfallstelle absichern verletzten aus der gefahrenzone bergen und ähnlichem?
    hab ja nicht gemeint, dass wir alle als sanitäter oder ärzte herumrennen müssen!
    aber ein gewisses verhalten wird vom gesetzgeber jedenfalls verlangt!
    ist aber eine interessante grundsatzdiskussion!
    gruß
    armin! [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif]



    Es ist auch in Deutschland so, dass nur zumutbare Hilfe geleistet werden muss.

    Zur Ersten Hilfe gehört aber eben auch:

    -Unfallstelle absicherm
    -Notruf veranlassen

    Das kann JEDEM zugemutet werden.

    Es braucht sich keiner selbst in Gefahr bringen oder eben "unzumutbare" Dinge zu tun.

    Man sollte sich nur eben immer vor Augen halten, dass es einem selbst genauso ergehen kann, wie einem Verunglückten, dem man Hilfe leisten soll.

  • Zitat:
    Martin schrieb am 07.11.2003 15:31

    @ mazda6power:

    Mir wurde bei meiner letzten Auffrischung auch wirklich übel, als die Ausbilderin da eiskalt von abgerissenen Armen usw. gesprochen hat. Brrrr! Ich war kreidebleich und mir war hundselend. Wenn aber wirklich etwas passiert und es ernst ist, dann handelt man meiner Meinung nach sowieso instinktiv. Ich habe z.Bsp. mal einen Bekannten verbunden, der sich am Kopf gestoßen hatte. Sah erst lustig aus, als er sich auf den Boden gelegt hat, aber als am Hinterkopf das Blut am Boden langlief, ging der Rest wie von selbst. Erst danach habe ich richtig kapiert, was da überhaupt passiert ist. Mir hat es sehr geholfen, zumindest das Grundwissen zu haben (Schocklage, Verband anlegen, usw.)



    Ich muss Martin total zustimmen !
    Ich war selber 15 Jahre bei der Feuerwehr und muss sagen , man handelt in solchen Notfällen sehr Zielorientiert und Maschinenartig, vorausgesetzt man hat ein gewisses Know How. Dieses Grundwissen zu erwerben , sollte sich jeder verpflichtet fühlen !
    Hinterher wenn man dann darüber Nachdenkt wundert man sich manchmal selber wie "cool" man geblieben ist !

    Gruß

    Hegel

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