Gute Lösung für Tagfahrlicht

  • Zitat:


    Stefan schrieb am 21.02.2007 14:36

    Zitat:


    Maddin schrieb am 21.02.2007 09:11
    (...)Eine Variante wäre ja sich die Nebler für den Hauptscheinwerfer zu holen und dort das Modul anzuschließen...




    An diese Variante habe ich auch schon gedacht, das wäre auch die einzige akzeptable. Permanent mit eingeschalteten Xenons muss der Lebensdauer zuliebe auch nicht unbedingt sein.

    Wenn die im Hauptscheinwerfer befindlichen Nebler nur mit 80% angesteuert werden, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Oder genügt die Bezeichnung "Nebelscheinwerfer", dass diese am Tag nicht eingeschaltet werden dürfen? Ich denke eher, dass die Leuchtkraft den Nebler ausmacht - leuchten sie nur mit 80% im Scheinwerfer, dürften es eigentlich keine "Nebler" im eigentlichen Sinne mehr sein.


    Stefan




    Das Problem ist wahrscheinlich wieder das Standlicht, da die Nebler nur mit Standlicht angehen.

  • Zitat:


    Maddin schrieb am 21.02.2007 14:57

    Zitat:


    Intruder schrieb am 15.02.2007 22:30
    Nabend Stefan,

    hört sich ja alles sehr gut an, aber einen Nachteil hat die ganze Sache schon,

    man sieht unsere 4Rücklichter nicht mehr!!!!


    Gruß Ludger



    warum sollte man die nicht mehr sehn?




    Na wenn du ein TFL-Modul hast, leuchten nur die Scheinwerfer vorne

    war aber mehr scherzhaft gemeint, ich bestelle mir möglicherweise ja auch eins.

  • Zitat:


    Likedeeler schrieb am 21.02.2007 14:53

    Zitat:


    totti8899 schrieb am 15.02.2007 20:33
    Danke für die rasche Antwort. Hätte mich nur für die Coming-Home-Funktion interessiert. Ist dann aber wieder zu kompliziert.




    Mal eine Frage von einem Elektronik-Laien an die Techniker unter Euch:

    Wenn ich das gelbe Kabel nicht, wie in der Anleitung anstelle der Sicherung 9 (Scheinwerfer rechts) einstecke, sondern anstelle der Sicherung 39 (Nebelscheinwerfer), sollte das Ganze dann nicht genauso wie bei der Schlatung mit den Hauptscheinwerfern funktionieren? Nur eben mit den Neblern?

    Ich würde, auch wenn es verboten ist, nämlich gerne die Nebler in den HSW als TFL nutzen. Audi darf das ja schließlich auch...

    Wenn das irgendwie funktionieren würde, kauf ich auch so ein Teil! Die Xenons sind mir irgendwie zu schade dafür...

    Gruß, Likedeeler




    Ich wüsste nicht welcher Audi Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten nutzt,
    beim S6 sind es spezielle LED-Leisten, die zum einen als Standlicht (gedimmt) als auch Tagfahrlicht (ungedimmt) dienen. Dabei sind diese Leisten als solche Leuchten für diese Funktion geprüft und zugelassen.
    Bei vielen anderen Modellen werden LEDs im Fernscheinwerfer eingesetzt (bei Bi-Xenon Abblendlicht-Version) bzw. Glühbirnen verwendet die dort sitzen, wo normal die Fernscheinwerfer sitzen (vermutlich Bi-Halogen-Version).
    In jedem Falle sind die Scheinwerfer bzw. Leuchten und Leuchtmittel für diese Funktionen geprüft und zugelassen.

    Die Nebelscheinwerfer vom Mazda6 haben diese Prüfung und Zulassung nicht und dürfen deshalb nicht als Tagfahrleuchten eingesetzt werden (Ausnahme: Österreich)

  • Zitat:


    Moritz schrieb am 21.02.2007 19:52

    Zitat:


    Stefan schrieb am 21.02.2007 14:36

    Zitat:


    Maddin schrieb am 21.02.2007 09:11
    (...)Eine Variante wäre ja sich die Nebler für den Hauptscheinwerfer zu holen und dort das Modul anzuschließen...




    An diese Variante habe ich auch schon gedacht, das wäre auch die einzige akzeptable. Permanent mit eingeschalteten Xenons muss der Lebensdauer zuliebe auch nicht unbedingt sein.

    Wenn die im Hauptscheinwerfer befindlichen Nebler nur mit 80% angesteuert werden, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Oder genügt die Bezeichnung "Nebelscheinwerfer", dass diese am Tag nicht eingeschaltet werden dürfen? Ich denke eher, dass die Leuchtkraft den Nebler ausmacht - leuchten sie nur mit 80% im Scheinwerfer, dürften es eigentlich keine "Nebler" im eigentlichen Sinne mehr sein.


    Stefan




    Das Problem ist wahrscheinlich wieder das Standlicht, da die Nebler nur mit Standlicht angehen.




    Ist Dir schon aufgefallen, dass Deine Abblendlichter auch nur in Verbindung mit den Standlichtern bzw. Begrenzungsleuchten einschaltbar sind Ist also kein Argument gegen die Nebler. Es kommt halt darauf an, wie die weitere el. Verschaltung aussieht.

  • @ Knuddlbear2510 & all
    Die Idee mit bestellen vor Treffen ist auch ned schlecht, allerdings ist halt die Frage wer alles zum Treffen nach N kommt? Schließ mich da leider schon mal aus, weiß jetzt aber ned wie es mit den anderen hier unten aussieht z.B. @Mazda41, Du hattest ja auch Interesse an nem Modul - gehst Du aufs treffen? Ansonsten könnte man das so versuchen wie Knuddelbear2510, nur eben für den Bereich OAL / A / LL, dann bleibts überschaubar und 10 Stück kommen hoffentlich trotzdem zusammen.
    Meinungen...? Gruß...

  • Das sollten wir dann wohl hinbekommen .
    Also, wer aus dem Raum OAL, LL und A kommt und Interesse an so nem TFL Modul hat soll sich bitte bei mir melden, am besten per P/N, dann gehts ned irgendwo verloren. Wenns dann soweit sein sollte das wir über die 10 Geräte drüber kommen mach ich eben ne Sammelbestellung und wir schauen dann mal wie das am besten mit dem verteilen klappt hier unten.
    Ach ja, ich bitte um Verständnis das ich dann aber nicht gewillt bin 590 € auszulegen, aber das sollte wohl klar sein. Wenn ich also die Bestellung aufgeb dann sollte das vorher mit der Kohle schon geklärt sein. Nichts gegen die Idee erst bei Übergabe zu bezahlen, aber soviel Kohle mal kurz auszulegen liegt ned ganz in meiner Portokasse ...
    Gruß...

  • Zitat:


    Stefan schrieb am 21.02.2007 14:36
    Stefan schrieb am 21.02.2007 14:36
    Wenn die im Hauptscheinwerfer befindlichen Nebler nur mit 80% angesteuert werden, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Oder genügt die Bezeichnung "Nebelscheinwerfer", dass diese am Tag nicht eingeschaltet werden dürfen? Ich denke eher, dass die Leuchtkraft den Nebler ausmacht - leuchten sie nur mit 80% im Scheinwerfer, dürften es eigentlich keine "Nebler" im eigentlichen Sinne mehr sein.
    Stefan




    Diese frage habe ich diese Woche per Mail den Deutschen TÜV gestellt aber leider noch keine Antwort bekommen.

    Da ich mich seit einiger Zeit auch mit diesem Thema beschäftige, weiß ich das in Deutschland immer der komplette Tannenbaum brennen muss. Also nur irgend ein Scheinwerfer vor geht eigentlich nicht.
    Soll aber laut Slam der Hersteller den ich im Auge habe auch schon vom TÜV Deutschland abgenommen worden sein. Aber meine Anfrage an beim TÜV wurde noch nicht beantwortet.

  • Eigentlich ist die Sache einfach:

    Alle am Fahrzeug verbauten Leuchten müssen geprüft und für den verwendeten Einsatzzweck zugelassen sein.
    -Abblendlicht am Tag ist erlaubt, evtl. auch die Verwendung der Abblendscheinwerfer als Tagfahrlicht (weiss ich aber nicht).
    -Nebelscheinwerfer sind nur als solche geprüft und zugelassen. Eine Verwendung als Tagfahrleuchten scheidet damit aus, ausser sie hätten die dafür notwendige Zulassung.
    -Das Dimmen der Scheinwerfer wiederum ist mit ziemlicher Sicherheit weder geprüft noch zugelassen und damit nicht zulässig. (Gedimmte Tagfahrlicht-Ausführungen ab Werk, wie z.B. beim Focus in einigen Ländern wurde mit ziemlicher Sicherheit im Rahmen der europäischen Betriebserlaubnis mit geprüft und zugelassen). Nachrüstlösungen eher nicht, ausser sie hätten die entsprechenden Prüfzeichen!

  • Schade dass User Misterdotcom seit meiner Bedenken rechtlicher Art kein Posting hie rmehr geschrieben hat.
    Mich würde die Sache schon interessieren und eine Stellungnahme bezüglich eventuell vorhandener oder fehlender Prüfzeichen wäre sicherlich auch für andere User hier im Forum für die Entscheidungsfindung förderlich.

    Ein Schweigen deute ich als das Fehlen jedweder Prüfzeichen oder Zulassungen und damit Fehlen der Grundvoraussetzung zur Verwendung des Moduls im öffentlichen Strassenverkehr.

  • Zitat:


    HerrRossi schrieb am 19.02.2007 10:29
    Da die Leuchtweitenregulierung gepulst angesteuert wird, kann es wohl zu einem verfrühten Tod der Stellmotoren kommen. Man bekommt das Problem durch das Umstellen auf 100 % Lichtleistung in den Griff aber dadurch verliert man den Vorteil der geringeren Lichtleistung.
    Also, einen schönen Tag noch!




    Eine weitere Möglichkeit wäre die Steuerung der Stellmotoren auf das Standlicht zu klemmen.
    Nachteil wäre, das die dann auch nur beim vollem Licht funktionieren.

  • Hi @all

    Hab das Modul auch seit ca. einer Woche in Betrieb, funzt soweit auch einwandfrei...

    Aber...

    als die Diskussion hier aufkam über zulässig oder nicht, mach ich mir auch so meine Gedanken. Ich werd vorerst auf das TFL verzichten, und nur die "Coming Home Funktion" nutzen, bis die Rechtslage klar ist.
    Bin mir aber fast sicher, dass ich vorschnell zugeschlagen habe.

    Hat einer ne Ahnung was auf einen zukommt, wenn man mit dem Modul angehalten wird (Bußgeld, Punkte, Stilllegung)? Wenn man's weiß, fällt schon auf...

    thx

    MailktheNike


  • Nabend allerseits !

    Wie versprochen, werde ich nun mal kurz meine Erfahrungen mit dem Modul schildern:

    1) Einbau - kinderleicht !
    Gem. Anleitung die Sicherungen gezogen, in das Modul gesteckt und dann wieder eingeschoben.

    2) Funktion - auch klasse !
    Funktioniert alles so, wie es soll. Das Ein- und Ausschalten der TFL-Schaltung und auch der coming-home-Schaltung klappt.

    3) Negatives - die rechtliche Seite.
    Ich muß diesen Monat noch mit meinem Mopped zum TÜV. Dort werde ich das Thema mal ansprechen.

    Soderle, daß wars von meiner Seite - Fragen werden weiterhin gerne beantwortet.

    Grüße

    Stefan aka gsx750

  • @ gsx750

    Na das hört sich doch alles schonmal sehr gut an, wenn wir jetzt noch ne vernünftige Aussage bekommen zwecks der rechtlichen Seite kann sich die Firma vielleicht über ein paar Aufträge mehr freuen.
    Gruß Stefan

  • Der TÜV hat mir geantwortet.
    Hier der wichtige Teil der Mail:

    .......Zurück zu Ihrer eigentlichen Frage. Die Sachverständigen des TÜV Thüringen
    können nur Änderungsabnahmen auf Grundlage des §19 StVZO durchführen. Das
    heißt, für ein Bauteil das abgenommen werden soll, muss eine gültige
    Genehmigung vorliegen. Dies ist bei Ihrem Bauteil nicht der Fall. Um eine
    Abnahme ihres Bauteiles zu bekommen, bedarf es einer Begutachtung durch
    einen amtlich anerkannten Sachverständigen der in Thüringen nur dem DEKRA
    angehört.
    Aus meiner Sicht lassen sich Nebelscheinwerfer nicht als Tagfahrleuchten
    verwenden, sondern nur spezielle Tagfahrleuchten oder die Hauptscheinwerfer
    mit den entsprechenden Schaltvorschriften. Diese finden Sie im § 49a StVZO,
    § 52 StVZO, § 50 StVZO und der sowie der ECE-Regelung R48. ......

     


    Ich hatte zwar eine Anfrage zu "Slam" Modul gemacht aber der Sachverhalt ist der gleiche.

  • Zweifel habe ich an der Qualität der Burschen. Meine Anfrage, ob dies auch beim Mazda 6 Faclift funktioniert, wurde mit einem Satz abgetan, der zusammengefasst " keine Ahnung ob das geht" lautet.
    Schade klang eigentlich super die Info

    Peter

  • Zitat:


    Peter schrieb am 10.03.2007 17:49
    Zweifel habe ich an der Qualität der Burschen. Meine Anfrage, ob dies auch beim Mazda 6 Faclift funktioniert, wurde mit einem Satz abgetan, der zusammengefasst " keine Ahnung ob das geht" lautet.
    Schade klang eigentlich super die Info

    Peter




    Anmerkung von mir: Ich habe das Modul im Facelift-Diesel eingebaut ... funktioniert - s.o.

    Nachtrag zum Thema TÜV: Habe heute mittag mal mit nem TÜVler geklönt - seine Aussage:

    KEINE ÄNDERUNG AN DER BELEUCHTUNG ZULÄSSIG !!

    wenn, dann nur mit Extra-TFL-Leuchten.

    Frage an die Kollegen mit Re-Importen aus Dänemark:
    Ihr habt doch in Euren 6ern eine Tagesfahrlichtschaltung. Wie ist es da mit der Heck- und Instrumentenbeleuchtung ? Geht die mit an oder nur dann, wenn am Schalter gedreht wird ?

    Gruß
    gsx750 aka Stefan

  • ........zwischen Tagfahrlicht und automatischen Abblendlicht ,mit einschalten der Zündung besteht ein winziger Unterschied...

    ...nicht alles vermischen ,Äpfel und Birnen sind 2 Paar Schuhe


    gruß

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!