Frage: In der Zulassung stehen nur 18" Räder

  • Frage: In der Zulassung stehen nur 18" Räder, kann ich jetzt die orginalen 17" Räder von mazda drauf machen, oder muss das auch in den Papieren stehen. Wo bekomme ich denn die Felgenfreigabe her damit ich es gleich bei der zulassungsstelle mit eintragen lassen kann?

  • Wenn ich mich nicht komplett irre, müssen Felgen mit ner anderen Größe eingetragen werden. Kannst aber im notfall einfach mal beim TÜV anrufen.

  • Wenn du eine ABE hast, auch bei original Rädern ist die wohl nötig, ist das kein Problem. Montieren und ab zum TüV/Dekra, die gucken ob alles paßt und nix schleift und geben dir eine Betriebserlaubnis mit, die du immer mitführen mußt !
    Kostet so um die 40 Teuronen.

  • ja aber ich will das eu auto am montag zulassen und in den COC papier steht nur 18" da dachte ich mir da kann ich doch auch gleich 17" eintragen lassen da spare ich mir den weg dann das zweite mal.

    Weil ich habe ja noch gar keine IKst Vorsorge für die Winterräder

  • Du brauchst das nicht eintragen lassen !
    Auf dem Zettel steht sinngemäß: keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig. Es reicht, wenn das beim nächsten Halterwechsel o.ä. nachgeholt wird !

  • ok also kann ich im winter mit 17" einen unfall machen und die versicherung macht nicht dumm obwohl nur 18" drin steht.

  • wenn du den TüV/Dekra Schein hast...niemals !

    Ich glaube auch nicht, das die Versicherung selbst im Fall der Nichtabnahme den Schutz verweigern kann, weil die Räder eine Freigabe für das Fahrzeug haben ! Aber genau weiß ich das nicht. Eine Abnahme ist der sicherste Weg !

  • wenn du den TüV/Dekra Schein hast...niemals !

    Ich glaube auch nicht, das die Versicherung selbst im Fall der Nichtabnahme den Schutz verweigern kann, weil die Räder eine Freigabe für das Fahrzeug haben ! Aber genau weiß ich das nicht. Eine Abnahme ist der sicherste Weg !

    Ähm...jetzt fällt mir wieder ein neues Urteil ein, in dem festgelegt wurde, daß man auch schmalere Winterreifen fahren darf, auch wenn diese nicht im Fahrzeugschein stehen !
    Inwieweit das für Felgen gilt, müßte man noch näher erkunden.
    Denke, der ADAC kann da helfen !

  • Das ist der Mist an Deutschland...hier wird sich wegen jedem Schei** in die Hose gemacht. Fängt doch schon bei den Aufklebern für Geschwindigkeiten für Winterreifen an. So ein Schwachsinn. Das Beste ist wirklich, wenn du zur DEKRA / TÜV fährts und nachfragst, bevor du bei der nächsten Polizeikontrolle 3 Punkte bekommst und dafür 200 € zahlen darfst

  • ok dann muss ich es doch nachtragen und die scheiss kohle noch bezahlen und werde es am montag ganz normal anmelden.


    Danke euch für die hilfe

  • Hallo...

    Das Interessante ist, finde ich, hieß es nicht in diese neuen Zulassungpapiere wird die kleinste mögliche Riefengröße eingetragen?!

    Ich hab meinen 6er letztes Jahr im März angemeldet, d.h. ich hab noch die alten Papiere, bei dem 323 meiner Schwester, im März diesen Jahres angemeldet, stehen nur die 13"ler drin, Ausgestattet ist der Wagen allerdings mit 14" Rädern. (Sondermodell )

    Ich hab Ihr zwar gesagt sie solle die Kopie des alten Fahrzeugsbriefs mitführern, aber in einer Kontrolle sollte es nicht das Problem meiner Schwester sein, den die Reifengröße muß in einer Kartei bei der Rennleitung gespeichert sein!

    Ich würde da nirgendwo mit hinfahren wenn ich mir für den Winter 17" Pneus holen würde, den die Topmodelle werden schließlich fast alle mit 17" Ausgeliefert, diese Größe muß sich ja dann in dieser tollen Kartei, die ja extra wegen den neuen Zulassungsbescheinigungszeug angelegt wurde, wiederfinden.

    Alles nur Geldmacherei und Verunsicherung der Leute!

    Gruß Diablo83...

  • Schaut ihr denn nicht den Papierkram an, den man zum Auto bekommt?
    Meiner wurde mit 16 Zöllern geliefert. In der EG Übereinstimmungsbescheinigung steht bei mir folgendes:

    Unter Punkt 32 für Achse 1 und 2: 192/65R15 91V, 15 x 6J ET 50
    Unter 50:
    205/55R16 91V, 16 x 7J ET 55 wahlweise
    195/65R15 91Q, 15 x 6J ET50, 205/55R 16 91 Q, 16 x 7J ET 55 als Winterreifen (wahlweise)

    Sagt doch genug aus. Schau mal in Deine Bescheinigung, dann weisst Du was ohne Eintragung schon geht. Musst halt nur zumindest eine Kopie der Bescheinigung mitführen. Bei mir ist da auch ein Stempel von der Zulassung drauf.

    Servus, Mike

  • Als ich meine Felgen hab eintragen lassen, hab ich extra wegen dem neuen Fahrzeugschein nachgefragt. Da hieß es: Alle Modifikationen, die einer Abnahme bedürfen (auch andere Rad/Reifengrößen) werden auch im neuen Fahrzeugschein eingetragen. Ebenso wie Bodykits, Spoiler, Tiferlegung etc. Die Abnahmen sind erforderlich. Man kann die Abnahmebescheinigungen mitnehmen, aber nur dann wenn in der Abnahme drinsteht, daß eine Berichtigung der Papiere nicht erforderlich ist. Bezüglich Räder hat sich beim neuen Schein laut TÜV nur geändert, daß ab Werk nur noch eine Reifengröße eingetragen wird. Andere Größen werden dann nachgetragen.
    So war die Aussage des TÜV mir gegenüber.
    Wenn man eine Rad/Reifengröße abweichend vom Original fährt, und keine ABE dafür hat, muß das abgenommen werden. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Daran hat sich nix geändert.

    Gruß, Ulf

  • @ Ulf:

    In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht 195/ 65R15 91V. Das Auto ist ein Exklusiv der normalerweise mit 205/55R16 ausgeliefert wird. Der Aussage Deines TÜVlers zufolge dürfte ich dann gar nicht fahren

    Seltam, Mike

  • Das ist leider tatsächlich so! Was nicht eingetragen oder abgenommen ist, ist nicht zulässig. Egal, ob es paßt oder nicht. Frag mal beim TÜV nach. Wenn es in der COC drin steht, dann mußt Du diese mitführen.

    Gruß, Ulf

  • Du mußt die 17 Zöller eintragen lassen und das geht nur mit ABE oder Freigábe! Die Freigabe bekommst du beim Händler oder direkt über Leverkusen per Fax. Du kannst auch mit einem Festigkeitsgutachten beim Tüv eine Einzelabnahme machen lassen ohne Eintrag kein Versicherungsschutz!Hast du noch den alten Fahrzeugschein oder Zullasungsbescheinigung Teil1 den im zweiteren ist nur eine größe Eingetragen!Gruß vom Gammler

  • Zitat:


    Ulf schrieb am 02.07.2006 11:07
    Frag mal beim TÜV nach. Wenn es in der COC drin steht, dann mußt Du diese mitführen.


    Genau so ist es. Allerdings steht unten auf dieser Bescheinigung, dass diese NICHT im Fahrzeug aufzubewahren ist!

    Folglich: nur eine Kopie

    Servus, Mike

  • Ich habe heute mein niegel-nagel neues eu auto zugelassen mit 18", und die junge dame sagte mir, dess es heute bei der neuen EU-Zulassung technich nicht mehr möglich ist mehr als ein grösse drin stehen zu haben. Sie sagt man soll eine Kopier der COC oder TÜV Gutachten oder ABE mit im Auto haben.

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