Winterreifen eintragen ?

  • Wollte mal nachhören ob ich meine Winterreifen eintragen muss, habe original Winterreifen bei eBay ersteigert 195/65 15 mein ich wären das. Waren vorher auch auf nem M6. Da ich aber nur meine 17" Alu's in den Papieren stehen habe wollte ich fragen, ob ich die eintragen lassen muss, eigentlich schon oder ?

    Sollten die nicht normalerweise eingetragen sein ?

    Einmal editiert, zuletzt von just-yellow ()

  • also ich kann dir nicht die gesetze für deutschland sagen, aber bei uns in österreich muß alles, was werkseitig nicht im typenschein (fahrzeugbrief bei euch) steht, eingetragen werden (auch originalzubehör).

  • Seit diesem Jahr gibt es in Europa zusätzlich zum Fahrzeugschein ( in diesem stehen nur noch wenige Daten ) eine Konformitätserklärung mit allen Daten und zugelassenen Reifen und Felgen.
    Die oben genannten Reifen und Felgen sind für den "normalen" M6 , dh. den nicht mit 18" ausgelieferten Typ, als Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol H zugelassen.
    Falls in Österreich noch nicht so "organisiert", --> Es wird bald in der gesamten EU gleich "schwachsinnig" organisiert werden.
    Also stets auch immer eine Kopie der Konformitätserklärung mitführen, nicht nur den Fahrzeugschein.

  • Das mit der Konformitätserklärung habe ich zum ersten mal gehört. Wie sieht denn das Ding aus und sollte ich die auch besitzen ?

  • Zitat:


    Oliver_2.3l schrieb am 17.10.2006 17:29
    Das mit der Konformitätserklärung habe ich zum ersten mal gehört. Wie sieht denn das Ding aus und sollte ich die auch besitzen ?



    Die hat es damals noch nicht gegeben. Dann sollten aber alle Größen im Fahrzeugschein eingetragen sein. Ich hatte einen BJ 2003. Da waren die 195/65 im Fahrzeugschein eingetragen. Bei meinem neuen (02.2006) war die Konformitätserklärung dabei, da stehen die 195er drin. Im neuen Fahrzeugbrief steht nur 195/65R15 91V. Die ab Werk montierten 16er stehen auch nur in der Konformitätsbescheinigung.

    Hoffe geholfen zu haben

    Servus, Mike

  • Na toll, d.h. ja für mich das ich meine Winterreifen eintragen müsste ?! Da haut jawohl irgendwas nicht hin...

  • @ mike-ab

    lol, da wird in der eu noch lang ned hinhauen, daß es bezüglich typisierung einheitliche richtlinien gibt. es gibt zwar vorgaben bzw. wird sie irgendwann geben, ob sich ein staat danach richtet, ist allerdings eine andere geschichtet. solangs ka fixes eu-gesetz is, ist es auslegungssache der jeweiligen staaten.

  • Schick mir mal die Nummer deiner EG Betriebserlaubnis. Werde mal sehen, ob ich etwas finden kann, was Dir hilft.

    Die Nummer steht im Fahrzeugbrief (Ich vermute Du hast noch einen guten alten Brief) auf der halben Klappseite und beginnt irgendwie mit e11*blablabla oder so ähnlich.

    Es gibt von Mazda da ein paar Freigaben.

    Zoom-Zoom

  • so war nun endlich mal bei Mazda und die haben mir gesagt, dass ich die Winterreifen fahren darf, da ich die neuen Fahrzeugpapiere habe und da nur eine Reifenkombination eingetragen wird.

  • das haben sie zu mir auch gesagt...aber der TÜV sieht das anders, der sagt es muss unter Bemerkungen eingetragen werden

    Einmal editiert, zuletzt von Dummerfrank ()

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