felgen mit abe

  • hey ho leutz!!!
    kenn mich leider ned so aus mit dem zeug, drum hier meine frage:
    will mir im frühjahr 18 er kaufen, die haben eine abe für den mazda 6!
    heißt des jetzt dass ich egal welche reifen ich drauf mach nicht bördeln oder sonstiges machen muss?? schwanke nämlich noch zwischen 225 und 235
    danke, max

  • @ mux

    In einer ABE steht genau drin, welche Reifengrößen gefahren werden dürfen und welche Auflagen es gibt - also welche Karosseriearbeiten gemacht werden müssen. Wenn du die Arbeiten nicht durchführen lässt, bekommst du die Felgen nicht eingetragen.

    MfG
    GrafZahl666

  • @mux

    bist du sicher das da eine ABE .....dabei ist????
    Die sind doch bestimmt eintragungs-pflichtig

    Denn ABE- heißt ( Allgemeine Betriebs Erlaubnis ) und da mußt du nix eintragen lassen

    Da ist bestimmt nur ein Tüv-Gutachten mit dabei??!!

    Gruß Luke

  • Wenn es Original-Mazda-Felgen sind, oder sich der Hersteller die Mühe mit der ABE gemacht hat, dann gibts das schon mit der ABE.
    Aber die zulässige Reifengröße steht in der ABE drin.
    Meine Winter-Alu´s haben auch eine ABE und brauchen nicht abgenommen oder eingetragen werden, obwohl sie NICHT Mazda sind.

    Gruß, Ulf

  • @ Ulf

    Dann haben deine Winter-Alus sicher die gleichen Dimensionen (sowohl Felge als auch Reifen) wie deine eingetragenen Sommerreifen.

    ABE heißt doch nur, dass das Fahrzeug mit diesen Rädern rollen darf. Steht die Rad/Reifenkombination noch nicht in den Papieren, muss sie ergänzt werden. Das kann nur dann erfolgen, wenn ein TüVer das ganze abgesegnet hat. Und dieses Absegnen geschieht nur dann, wenn die Auflagen der ABE erfüllt sind.

    *KlugscheissModusEnde*

    Wer es besser weiß, darf mich gern korrigieren.

    Nachtrag: Das sagt Wikipedia dazu (siehe "Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO)").

    MfG
    GrafZahl666

  • Nein, die Felgen haben ne andere Breite (7 Zoll) und ne andere ET als die Originalfelgen.

    Gruß, Ulf

    Und eingetragen oder abgenommen werden müssen sie wegen der ABE NICHT. So stehts in der ABE, deshalb heißt das Teil ja auch Allgemene Betriebs Erlaubnis.
    Das Fahrzeug (Mazda 6 GG/GY) steht halt drin bei der ABE, und damit ist die Sache erlaubt.
    Ne Tönugsfolie oder ein anderes Lenkrad MIT ABE braucht ja auch nicht nochmals abgenommen werden.

  • @ Ulf

    Da hab ich wohl was verdreht ... ABE ... Gutachten ... EBE ... Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile ...

    Aber man(n) lernt ja nie aus.

    @ mux

    Also, genau hinschauen ob du eine ABE hast oder nur ein Gutachten oder ähnliches.

    MfG
    GrafZahl666

  • Das heisst dann also,das ich meine Winteralus nicht eintragen brauch,da ich vom Hersteller eine neuere ABE für den GG1 bekommen habe ?!
    Die Reifengröße stimmt mit der im Fahrzeugschein überein.Ausser das im Schein V Reifen eingetragen sind und meine nur T reifen sind.Oder muss ich jezt immer die Teureren V reifen kaufen ??

    Fragen über Fragen und keine Antwort in sicht

  • Hallo BlackPrayer,

    soweit ich weis, darf bei Winterreifen ein Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als gefordert gefahren werden,
    wenn im Sichtfeld des Fahres ein Aufkleber mit der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit (bei T --> 190 km/h) angebracht ist.

    Gruß

    Stefan aka gsx750



    Edit: Fippteler

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!