Preis für Federn plus Einbau in Ordnung ?

  • Zitat:


    DaRocco schrieb am 26.02.2008 17:01
    Bei einer ABE muss man nichts vorführen...




    Schau mal hier:
    Dekra

    Tieferlegungen benötigen eine Änderungsabnahme und dazu brauchst du die ABE ! Hast du keine, mußt du eine teure Einzelabnahme machen lassen.
    ABE bedeutet nur, daß das/die Teile auch für das Fahrzeug zugelassen und amtlcih anerkannt wurden ! Sie ersetzt keine Abnahme !

    Alles klar ?!

  • Hallo Joboner,

    Das stimmt so nicht ganz

    ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis ... d.h. du darfst das Teil gemäß den Bestimmungen in der ABE anbauen und brauchst normalerweise keine TÜV Abnahme und muss mitgeführt werden.

    Teilegutachten: Brauchst du damit der TÜV dir die Sachen einträgt.

    Meine H&R Federn hatten ein Teilegutachten

    MfG: silberdriver

  • Hallo Tim,

    Auch noch mal für dich wenn du für ein Teil zB. Auspuff blende eine ABE hast braucht diese nicht beim Tüv eingetragen werden
    Die Fahrwerksfedern haben eine Teilegutachten und diese müssen vom Tüv in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden

    Zitat:


    Joboner schrieb am 27.02.2008 10:53
    Tieferlegungen benötigen eine Änderungsabnahme und dazu brauchst du die ABE !




    er braucht keine ABE sondern ein Teilegutachten

    Jetzt alles klar

    MfG: silberdriver

  • Zitat:


    silberdriver schrieb am 27.02.2008 15:09
    Hallo Joboner,

    Das stimmt so nicht ganz

    ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis ... d.h. du darfst das Teil gemäß den Bestimmungen in der ABE anbauen und brauchst normalerweise keine TÜV Abnahme und muss mitgeführt werden.

    Teilegutachten: Brauchst du damit der TÜV dir die Sachen einträgt.

    MfG: silberdriver




    Ob ABE oder TG ist doch völlig Schnuppe in dem Fall ! Eingetragen werden müssen die Federn auf jeden Fall !
    Es gibt auch Fälle, wie Aluräder die eine ABE haben und mit denen du dennoch zur Abnahme mußt.
    Wegen einer Auspuffblende muß man das Auto natürlich nicht vorstellen.
    Ist schon ein wenig kompliziert !
    Und wenn du auf den Link gegangen wärst, könntest du dir einige kleinliche Bemerkungen sparen !
    Ich hab die Sache schon verstanden !

  • Zitat:


    Joboner schrieb am 28.02.2008 12:14


    Ob ABE oder TG ist doch völlig Schnuppe in dem Fall ! Eingetragen werden müssen die Federn auf jeden Fall !




    Eben nicht....man bekommt ein Tüv Gutachten das man mitführen muss.Eintragung (Eintragung bedeutet in Brief und Schein..mal so zur Info) nur notwendig bei Umzug oder weitern Änderungen am Fahrzeug die eingetragen werden müssen.
    Eine Tüv Vorführung ist aber PFLICHT

  • Zitat:


    Hollywood schrieb am 28.02.2008 12:24

    Zitat:


    Joboner schrieb am 28.02.2008 12:14


    Ob ABE oder TG ist doch völlig Schnuppe in dem Fall ! Eingetragen werden müssen die Federn auf jeden Fall !




    Eben nicht....man bekommt ein Tüv Gutachten das man mitführen muss.Eintragung (Eintragung bedeutet in Brief und Schein..mal so zur Info) nur notwendig bei Umzug oder weitern Änderungen am Fahrzeug die eingetragen werden müssen.
    Eine Tüv Vorführung ist aber PFLICHT




    Ohje ! Wo bin ich hier ?! So eine Wortklauberei ist ja kaum auszuhalten !

    Ich werd mal meinen Satz in deinem Sinne andern: Eine Pflicht zur Mitführung der Unbedenklichkeitserklärung besteht in jedem Fall ! Eine Eintragung in die Papiere erfolgt beim nächsten Halterwechsel.

    So richtig ?

  • Zitat:


    silberdriver schrieb am 27.02.2008 23:04
    Hallo Tim,

    Auch noch mal für dich wenn du für ein Teil zB. Auspuff blende eine ABE hast braucht diese nicht beim Tüv eingetragen werden
    Die Fahrwerksfedern haben eine Teilegutachten und diese müssen vom Tüv in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden

    Zitat:


    Joboner schrieb am 27.02.2008 10:53
    Tieferlegungen benötigen eine Änderungsabnahme und dazu brauchst du die ABE !




    er braucht keine ABE sondern ein Teilegutachten

    Jetzt alles klar

    MfG: silberdriver





    EG Typgenehmigung ist hier das zauberwort

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