Scheinwerferblenden ! Nochmal aufgreifen !

  • ich habe mir scheinwerferblenden von partplaza bestell, aber kein beiblatt bekommen. es muss nur das E signet drauf sein, falls ich mal in die kontrolle kommen würde. kann mir jemand helfen??

  • Entweder ist da was an mir vorbeigegangen (was ich nicht abstreiten will) oder Du hast was falsch verstanden.
    Das Beiblatt ist ne ABE/ ABG/ EGG wie auch immer... nie gehört das da nen E drauf ist das kenn ich nur von allem was leuchtet...?!

  • das mit dem e siegel weiss ich auch nicht ganz. aber ich bräuchte genau dieses ABE blatt. is egal ob es nisch original von meinen blenden sind. ist nur für den fall falls die bullen es sehen wollen.
    ich bin eigentlich ziemlich hinterm mond was das anbelangt, obwohl mein vater ein spengler ist *schäm*

  • Sollten eigentlich genug Leute hier haben
    Eigentlich könnt man ja mal ne ABE Datenbank hier einpflegen...?!
    Ja ja, der Webspace und wer solls machen kommt gleich wieder, ich weis, find die Idee trotzdem nicht schlecht..

  • hab keine ahnung mit diesem webspace. aber es würde mich schon freuen wenn mir jemand den zettel schicken könnte.

  • Seit wann gibt es den eine ABE für die Scheinwerferblende?

    Bis jetzt gab´s die ja wenn nur mit einem Materialgutachten.

    Hab meine wieder abmontiert und werde sie nochmal Richtig an den Scheinwerfer anpassen und dann ab zum Lackierer und zum Onkel TÜV.

    Gruss Florian

  • Zitat:


    RX-6 schrieb am 17.07.2008 08:03
    ne abe zu blenden am 6er gibt es nicht und wird es nicht ge´ben..

    das höchste der gefühle ist schon ein teilegutachten (StVZO §19.3)




    wo gibt es denn ein teilegutachten?

    ich hab nur ein materialgutachten bekommen und muss ne eintragung nch §19.2/21 machen lassen.

    mfg

  • das gutachten haste doch von mir bekommen.... und da steht 19.3 drauf ;)

    kann zwar nach §21 geprüft werden, aber nur , wenn du nen verdammt bekloppten prüfer hast

  • also wenn ich bei dem gutachten meines universalspoilers ein §19.3 einfüge könnte der einfacher eingetragen werden?

    sowas würde ich ja niemals machen wegen urkundenfälschung und so.

    mfg

  • wenn das material dennoch intensiv in bezug auf brecheigenschaften und splittereigenschafften beschrieben wird bringt das dann nix^^

    ich sage mal so...viel ist subjektiv... wenn einn prüfer pakfeifer,ath, bonrath etc. liest..guckt er nicht mehr sooooooo genau hin..

    bei noname zeug wie diesen uni ebay spoilern ist er umso kritischer..

    gruß

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