Umbau auf BI-XENON möglich beim 6 FL ?

  • Falcon


    sry hab deine frage zu spät gelesen...


    also vomm schlater zum relaiskasten wird nach masse geschaltet, ab relaiskasten nach vorne = plusansteuerung, wie ich das hier in meinem programm deuten kann.


    aso.. zwecks elekrtischen schlag zündanlage:


    ich kenne das so, dass wenn soetwas vorkommt, der notarzt gerufen wird.
    das klingt vllt. blöd , ist aber absolut wichtig. ein anschließendes langzeit EKG ist danach vorgeschrieben, weil gleich nach dem schlag nichts passiert. nur mal so.. es gibt edliche die den morgen später nicht mehr aufgewacht sind.


    lg

  • Habe mal bei einer Arbeit an einem MHZ-Sende-Verstärker einen Schlag bekommen (weil ein "Spaßvogel" das Schild "Nicht einschalten, es werden Arbeiten durchgeführt" abgenommen hatte! :evil: ) und mußte dann drei Tage im Krankenhaus verbringen! Vorallem die Eintritts- und Austrittswunde waren heftig! :( Danach wurde dann ein Schloß am Schalter angebracht ! :(


    RX-6: kein Problem!
    So habe ich das auch inzwischen gelesen, aber vier augen sehen ja mehr als zwei! :)
    Im Moment ruht sowieso alles, weil das ist mir definitiv zu KALT draußen!

  • RX-6 hat recht! außerdem absolut mal wieder nichtzugelassen!


    Im Moment ist das Projekt bei mir jetzt auf Eis gelegt, da ich
    a) keine Zeit habe
    b) BEIDE Scheinwerfer bei meinem knapp über ein Jahr alten 6er Probleme machen! Hatte eigentlich gehoft, das der Kelch an mir vorüber geht! Aber sol lange das nicht wieder alles OK ist, werde ich bestimmt nicht die Scheinwerfer umbauen!


    Außerdem gestallte es sich im Moment auch Finanzell ein wenig schwierig, da ich doch dann lieber jeden Pfennig in 18" Zöller stecke, sofern ich meine 17" verkauft bekomme!

  • DIE Diskusion hatten wir hier schon!
    :rolleyes:
    Und Ihr habt habt auch NIE (plötzlichen) Gegenverkehr und es kommt daher ja auch NIE zur Gefährdung! :wall:


    Bis dann mal was passiert und ein riesiger Berg Schulden kommt auf Euch zu. :thumbsd:


    Alles schon Dikutiert!


    Wer aber das Threat mal verfolgt hat, der sollte eigentlicg gemerkt haben, das es hier um eine LEGALE weise geht!

  • Hey ich hab schon einen Papi und in Zukunft werd ich solche Fragen lassen :wall:


    tut mir leid wenn ich jemanden was Böses wollte! :wall:


    aber wenn ichs legal durchbekomme werde ich euch in Zukunft solche Sachen nicht wissen lassen!

  • Naja, Du bist bestimmt sicherlich hier im Forum der Erste, der es versucht! :thumbsu:


    Und wenn Du meinst, eine Eintragung für ein Teil zu bekommen, welches noch es noch nicht mal mit e-Prüfzeichen gibt, so lass Dir sagen, dass es bestimmt bei einem Becks-TÜV möglich ist.
    Aber dennoch noch lange nicht legal! So wie Tönungsfolien an den vorderen Seitenscheiben! :rolleyes:
    Diese Themen werden hier (und nicht nur hier!) tausendfach geführt und immer wiederkommt es auf selbe hinaus: Es ist laut Gesetz nicht vorgesehen und damitist selbst ein TÜV-Eintragung ilegal.


    Einfach mal die SUFU benutzen, dann findest Du MASSIG von diesen Diskusionspunkten!

  • es gibt kein schlupfloch.. es gibt gegenebheiten die müssen einfach am fahrzeug vorhanden sein (niveau-geber, scheinwerferreinigung etc.)


    und da scheiterste schon von anfang an ;)


    aber es gibt sicherlich verdammt schmierige prüfer, nur mit dem problem, dass nicht alles legal ist, nur wenn es abgenommen wurde.. es gibt immer gegengutachten im e-fall.


    soll heißen : der schmierige prüfer steht dann auch mit einem bein im knast.


    lg

  • absolut richtig: Xenonbrenner im Fernlicht werden auch mit einer fadenscheinigen Eintragung von nem Dorf TÜV nicht legaler...
    Wobei es beim Fernlicht nichtmal um eine SWRA oder ALWR geht, diese braucht man beim reinen Xenon Fernlicht nicht! Die ist nur beim Xenon Abblendlicht vorgeschrieben! Ist ja auch sinnvoll, was will man beim Fernlicht denn in der Höhe verstellen, und blenden sowie streuen tuts eh, daher auch SWRA nicht vorgeschrieben.


    Es scheitert aber ganz einfach am E-Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer! Scheinwerfer für Halogen Fernlicht getestet, geprüft und zugelassen, für Xenon Fernlicht nicht. Egal was man also macht, man darf nie Xenon Brenner ins Fernlicht legal verbauen. Da kann man sich mit auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln, das ändert nix an der Zulassung für den Scheinwerfer...

  • is ja ok dann wirds wohl so sein...hab ja keine Lust auf solche Diskusionen...



    -> wenn ich mit Kindern unterwegs bin ist es mir Lieber wenn ich auf der Landstrasse schon in 500m ein Reh auf der Strasse seh als in 50m....ich persönlich fühle mich da sicherer!

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