LED Rückstrahler

  • Reflektoren oder Rückstrahler ist doch alles das selbe. :neutral:


    Ob die nun erlaubt sind oder nicht würde ja schon ausgiebig in den gleichnamigen Thread bei der ersten Gerneration des 6ers Diskutiert.


    Meinte halt nur falls die jemand bei seinem I hatte des er sie jetzt bei II vermisst.



    Wer nicht will................der hat schon...............oder brauchts nicht. :D

  • Zitat

    Original von M-Teufel
    Reflektoren oder Rückstrahler ist doch alles das selbe. :neutral:


    Ich will doch gar keine Diskussion anfangen. ;) Ich wollt nur sicherstellen, dass ich hinten unten wirklich auch Reflektoren habe. Bzgl. der Rückstrahler muss es jeder für sich wissen. Aber wenn nachts unten LED-Rückstrahler aufleuchten, sieht das bestimmt nicht schön aus. Vielleicht hat ja jemand n Bild dazu. ;)

  • wenn das "karrierte" stück ganz aussen links noch rot wär dann wärs glaub nicht schlecht, weil in deutschland muss man ja rote reflektoren haben aber weiß nicht ob man eine mindestgröße der reflektoren haben, würd i mir ja au gern welche in meinen reinmachen, aber die rennleitung hat n gutes auge auf die dinger

  • Zitat

    Original von Atenza2.3
    weil in deutschland muss man ja rote reflektoren haben aber weiß nicht ob man eine mindestgröße der reflektoren haben, würd i mir ja au gern welche in meinen reinmachen, aber die rennleitung hat n gutes auge auf die dinger


    Hast Du das aus verlässlicher Quelle?


    Weil ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass Fahrzeughalter von PKW mit werkseitig montierten Reflektoren die rote Farbe beibehalten müssen.... während andere Hersteller nicht mal Reflektoren ranschrauben.


    Schaut euch mal Audi (A4,6), Mercedes (C, E, S-Klasse), BMW (3-er, 5-er usw.) an, die haben so nen Kram gar net erst verbaut.


    Sprich warum ist es dann net sch.... egal welche Farbe meine Reflektoren haben, da leuchtet wenigstens was im Gegensatz zu dem Großteil der anderen Fahrzeuge auf der Piste.... :wall:

  • ja das ist aus sicherer quelle und zwar ist es so, mazda hat keine rückstrahler in den rückleuchten das haben ja andere autos eben schon und wenn keine in den rücklechten sind muss man das an der stoßstange haben oder sonst wo. ein spätzl von mir hatn e36 und und die rückstrahler sind in den rückleuchten drin dann hat er sich schwarze eingebaut und hat sich nichts dabei gedacht, paar monate später haltet ihn die rennleitung auf und sagt wo sind die rückstrahler, hatte keine dran also ging es mit ner strafe und 3 punkten zu nachschulung, lange rede kurzer sinn hinten müssen rote rückstrahler sein wenn es weiße wären könnte man es ja verwechseln mit der front, nicht jetzt beim auto gesehn aber bei anderen fahrzeugen, hast ja bestimmt schon selber gesehn wenn du hinter ein fahrrad fährst oder auf ein fahrrad zufährst was das für unterschiede mit der reflektion gibt

  • StVZO
    Kapitel B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    § 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler



    Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

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