Motorschaden

  • Zitat

    Original von Dandy


    Einen Aspekt darfst du aber dabei nicht vergessen: Da der Hersteller mit der Garantie wirbt und sie damit zu einem Verkaufsargument wird, hat man sicherlich Anspruch darauf, sie wurde einem ja zugesichert (auch wenn es immer diese Fußnoten dazu gibt, dass der Hersteller es selbst entscheiden kann). In der Praxis dürfte das wohl bedeuten, dass ein Einzelfall vor Gericht entschieden werden müsste, wenn der Hersteller einen eindeutigen Qualitätsmangel nicht auf Garantie behebn möchte.


    Wenn eine Garantiezusage des Herstellers tatsächlich überhaupt keine rechtliche Bedeutung hätte, dann könnte ja jeder Hersteller eine lebenslange Garantie geben und anschließend jeden Antrag einfach ablehnen mit dem Hinweis dass er es selbst entscheiden kann. Das dürfte vor Gericht wohl kaum Bestand haben - und wenn es von mir aus unlauterer Wettbewerb ist.


    Kulanz und Garantie sind wie eben erklärt völlig andere Ding.


    Wer hat gesagt das die Garantie vom Hersteller keine rechtliche Bedeutung hat? Sie ist lediglich nicht vorgeschrieben, der Hersteller muß keine Garantie auf sein Produkt geben, so ist es z.b.s bei BMW. Dort gibt es überhaupt keine Garantie. Gibt er jedoch Garantie und Du hälst Dich an seine Garantiebedingungen hast Du auch Anspruch auf Garantieleistung.

  • Und Mazda gibt eine dreijährige Garantie, die somit auch rechtliche Bedeutung haben wird. Ist nur die Frage in welchem Umfang - das dürfte wohl immer zu einer Einzelfallentscheidung führen, ob nun vor Gericht oder auch nicht. Wie auch immer, Mazda kann es sich nicht raussuchen. In dem Fall mit der freien Werkstatt können sie es versuchen, bleibt aber die Gewährleistung gegenüber dem Händler. Der wird sich selbst schon auch an Mazda wenden.


    Die gesetzliche Gewährleistung hat meiner Meinung ohnehin erhebliche Lücken. Ich finde es eigentlich nicht richtig, dass diese gegenüber dem Händler gilt und nicht gegenüber dem Hersteller. Eigentlich würde ich erwarten, dass sie gegenüber dem Hersteller verbindend gilt, sie aber immer über den Händler vom Käufer geltend gemacht werden kann. Somit wären immer beide in der Pflicht.


    Hatte es selbst schonmal erlebt, dass der Media Markt die Gewährleistung abgelehnt hat, weil der Hersteller nur ein Jahr Garantie gibt. Eigentlich ist das eine Sauerei, sowohl von Media Markt als auch dem Hersteller - der kann ja nicht einfach den Händler auf seinen Kosten sitzen lassen (der aber wiederum die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung bekommen hat).

  • Zitat

    Original von Dandy
    Und Mazda gibt eine dreijährige Garantie, die somit auch rechtliche Bedeutung haben wird. Ist nur die Frage in welchem Umfang - das dürfte wohl immer zu einer Einzelfallentscheidung führen, ob nun vor Gericht oder auch nicht. Wie auch immer, Mazda kann es sich nicht raussuchen. In dem Fall mit der freien Werkstatt können sie es versuchen, bleibt aber die Gewährleistung gegenüber dem Händler. Der wird sich selbst schon auch an Mazda wenden.


    Deutlicher als in meinen letzten Beiträgen kann ich es Dir nicht erklären, aber verstehen tust Du es leider trotzdem nicht :rolleyes:

  • Zitat

    Original von noby
    Deutlicher als in meinen letzten Beiträgen kann ich es Dir nicht erklären, aber verstehen tust Du es leider trotzdem nicht :rolleyes:


    Na komm, musst jetzt nicht gleich persönlich werden - ich bin doch auch sachlich geblieben, oder?

  • Ihr weicht vom thema ab,die wollen jetzt nur den neuen zahnriemen drauf machen und schauen,ob er anspringt. Die haben noch nicht mal den kopf runtergenommen. ich habe dort 8250 Euro für den Wagen bezahlt,hatte 82000KM gelaufen und Euro 4. Kann ich von dem kauf abtreten,wenn die nur pfusch machen und ich keinen bock mehr auf den Wagen habe?Ich habe schon viel Geld reingesteckt,wie Tempomat,Lenkradvernbedienung,Motorunterfahrschutz,6fach originalwechsler und unterbodenbehandlung aus eigener tasche bezahlt.Der ist zwar scheckheftgepflegt,hat aber an der heckklappe und vorderer Tür und radläufen rost,was ich vorher nicht gesehen habe. Muß ich jetzt einen Rechtsanwalt nehmen oder kann man einfach so vom kauf zurücktreten? Und als leihwagen habe ich einen Uralt ford Ka bekommen mit hagelschaden,obwohl ich eine familie mit zwei Kindern habe. Bin langsam ehrlich stinksauer,weil sich alles so hinnaus zögert.

  • Zitat

    Original von zolaolga
    Ihr weicht vom thema ab,die wollen jetzt nur den neuen zahnriemen drauf machen und schauen,ob er anspringt. Die haben noch nicht mal den kopf runtergenommen. ich habe dort 8250 Euro für den Wagen bezahlt,hatte 82000KM gelaufen und Euro 4. Kann ich von dem kauf abtreten,wenn die nur pfusch machen und ich keinen bock mehr auf den Wagen habe?Ich habe schon viel Geld reingesteckt,wie Tempomat,Lenkradvernbedienung,Motorunterfahrschutz,6fach originalwechsler und unterbodenbehandlung aus eigener tasche bezahlt.Der ist zwar scheckheftgepflegt,hat aber an der heckklappe und vorderer Tür und radläufen rost,was ich vorher nicht gesehen habe. Muß ich jetzt einen Rechtsanwalt nehmen oder kann man einfach so vom kauf zurücktreten? Und als leihwagen habe ich einen Uralt ford Ka bekommen mit hagelschaden,obwohl ich eine familie mit zwei Kindern habe. Bin langsam ehrlich stinksauer,weil sich alles so hinnaus zögert.


    Hallo,
    dass kann Dir verbindlich nur ein RA mitteilen.
    Wenn Du beim ADAC bist (oder AVD) dann kannst Du eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
    Besser noch wäre eine RS-Vers. diese kann dir auch nen Fachanwalt sagen. Dann einen Anwalt konsultieren (ADAC gibt hier auch nen Tip, welchen)
    Die Sachlage dann beim RA durchsprechen und notwendige Schritte dann einleiten.
    Zuvor jedoch nochmal mit dem Verkäufer abklären, was passiert wenn er nicht kooperativ ist.


    Alf

  • Zitat

    Original von zolaolga
    Ihr weicht vom thema ab,die wollen jetzt nur den neuen zahnriemen drauf machen und schauen,ob er anspringt. Die haben noch nicht mal den kopf runtergenommen. ich habe dort 8250 Euro für den Wagen bezahlt,hatte 82000KM gelaufen und Euro 4. Kann ich von dem kauf abtreten,wenn die nur pfusch machen und ich keinen bock mehr auf den Wagen habe?Ich habe schon viel Geld reingesteckt,wie Tempomat,Lenkradvernbedienung,Motorunterfahrschutz,6fach originalwechsler und unterbodenbehandlung aus eigener tasche bezahlt.Der ist zwar scheckheftgepflegt,hat aber an der heckklappe und vorderer Tür und radläufen rost,was ich vorher nicht gesehen habe. Muß ich jetzt einen Rechtsanwalt nehmen oder kann man einfach so vom kauf zurücktreten? Und als leihwagen habe ich einen Uralt ford Ka bekommen mit hagelschaden,obwohl ich eine familie mit zwei Kindern habe. Bin langsam ehrlich stinksauer,weil sich alles so hinnaus zögert.


    mach Dir nicht zuviel Hoffnung das Du da was bekommst. Sei froh das Du überhaupt einen Leihwagen bekommen hast, den verpflichtet sind sie dazu nicht. Gebrauchtwagen sollte man vor dem Kauf begutachten, Gebrauchtwagencheck gibts für ein paar Euros. Allemal günstiger wie die Katz im Sack gekauft.

  • Zitat

    Original von nobyGebrauchtwagen sollte man vor dem Kauf begutachten, Gebrauchtwagencheck gibts für ein paar Euros. Allemal günstiger wie die Katz im Sack gekauft.


    stimmt schon, nur hat das aber auch gar nichts mit pfusch zu tun, wenn eine wartung/reparatur nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde.

  • Hast du eigentlich eine Rechnung?


    Und wenn, was steht da genau drauf?


    Zu gewissen Arbeiten gehören auch andere Teile mit Kontroliert oder evtl. Ausgetauscht.


    Zum Reifenwechsel gehört auch das Kontrolieren der Radmuttern.
    Beim Ölwechsel das Richtige Öl und dessen Menge verwenden. Auf Dichtheit Überprüfen usw. .

  • Na, ist auch Recht.


    Wenn da drin steht das die den Wechsel gemacht haben (wenn!). Da gehört auch die Überprüfung des Spanners und der Rollen dazu. Nur einfach den Riemen Tauschen ist da nicht.


    Das ist aber das Problem des Händlers (Werkstatt) der die Wartung durch geführt hat. Wenn jetzt der Zahnriemen gerissen wäre wäre das wieder was anderes, aber so ...... .



    Ein Neuwagen muss nicht zwingend in die Vertragswerskstatt zur Wartung um die Garantie zu behalten. Das darf auch jede Meister Fachwerkstatt. Allerdings muss bei einem Garantie Anspruch wiederrum Nachgewissen werden, dass die Frei Werkstatt sich genau an den Wartungsplan gehalten hat und nur Original Teile verwendet hat. Und das ist immer mit enormen Aufwand verbunden und der Hersteller wird sich natürlich auch Quer stellen wo es nur geht.

  • nun gut, solange nicht eine rechtsstelle kontaktiert wird, sind das alles nur mutmassungen.
    ich verstehe es ehrlich gesagt nicht, warum du diese nicht schon längst eingeschaltet hast.
    nur beim warten wirds nicht besser werden.
    und umso länger du wartest, umso schwieriger wirds werden, deine rechte durchzusetzen.

  • ich habe schon längst gefragt,ich kann nur einen brief zu denen schicken und eine Frist sagen,bis wohin der Wagen fertig sein soll. Wenn er bis dahin nicht fertig ist, habe ich das recht den wagen in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Das heißt: Auf eigene Kosten den Wagen in eine Fachwerkstatt schleppen zu lassen, auf eigene Kosten Ihn dann reparieren zu lassen und dann das geld von denen einklagen. Mit den Leihwagen habe ich das Recht,überhaupt einen zu bekommen, auch einen in meiner Klasse und keinen schweine Ford Ka mit zwei Kindern,eins davon ein Säugling. Schon deswegen,weil die Pfusch mit dem ersten Zahnriemen gemacht haben und zweitens habe ich jetzt noch 9 Monate gewährleistung. So,das alles vom rechtsanwalt gehört,habe Rechtschutz und eine kostenlose rechtsberatung. Nur dieses Theater und das Geld vorstrecken für die Reperatur,KANN ICH NICHT.

  • Du stellst der Firma eine Frist für die dir rechtmässig zustehende Reparatur in einer Fachwerkstätte falls sie es selber nicht können, und Übernahme aller Kosten.


    Nix mit abschleppen oder vorerst selber zahlen.

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