ZitatOriginal von Dandy
Einen Aspekt darfst du aber dabei nicht vergessen: Da der Hersteller mit der Garantie wirbt und sie damit zu einem Verkaufsargument wird, hat man sicherlich Anspruch darauf, sie wurde einem ja zugesichert (auch wenn es immer diese Fußnoten dazu gibt, dass der Hersteller es selbst entscheiden kann). In der Praxis dürfte das wohl bedeuten, dass ein Einzelfall vor Gericht entschieden werden müsste, wenn der Hersteller einen eindeutigen Qualitätsmangel nicht auf Garantie behebn möchte.
Wenn eine Garantiezusage des Herstellers tatsächlich überhaupt keine rechtliche Bedeutung hätte, dann könnte ja jeder Hersteller eine lebenslange Garantie geben und anschließend jeden Antrag einfach ablehnen mit dem Hinweis dass er es selbst entscheiden kann. Das dürfte vor Gericht wohl kaum Bestand haben - und wenn es von mir aus unlauterer Wettbewerb ist.
Kulanz und Garantie sind wie eben erklärt völlig andere Ding.
Wer hat gesagt das die Garantie vom Hersteller keine rechtliche Bedeutung hat? Sie ist lediglich nicht vorgeschrieben, der Hersteller muß keine Garantie auf sein Produkt geben, so ist es z.b.s bei BMW. Dort gibt es überhaupt keine Garantie. Gibt er jedoch Garantie und Du hälst Dich an seine Garantiebedingungen hast Du auch Anspruch auf Garantieleistung.