ZitatAlles anzeigenOriginal von taurielnath
@alle
ist schon schwierig mit so wenig informationen was genau zu beurteilen.
ja noby, du magst recht haben mit den gesetzlichen mindestanforderungen.
aber igor 1990, waren es gesetzliche mindestbedingungen zu denen du z.b. bei einem "wald- und wiesen-händler gekauft hast, für 10-20% weniger geld als beim "autohaus-gebrauchtwagen-händler".
wenn ja igor 1990 ist es blauäugig, mehr verantwortung vom händler zu erwarten, als man selber beim kaufpreis leisten will.
wenn nein, wenn´s also ein richtiges autohaus mit werkstatt und wunsch nach kundenbindung war, für ´nen vergleichbaren preis wie der nächste seriöse konkurrent, dann wär´s dumme schlamperei und fehlender service. wiedergutmachung nach klarer ansage durch den kunden z.b. durch sachleistung oder bestrafung durch werkstattwechsel.
grüße
ob Autohaus oder Gebrauchtwagenhändler ist doch völlig egal. Wenn noch Neuwagengarantie besteht wäre der Händler blöd dies nicht zu erwähnen, denn das ist ein Verkaufsargument. Wenn im Angebot und Kaufvertrag nichts steht dann muss ich als Käufer davon ausgehen das keine Neuwagengarantie mehr besteht.