Garantiebedingungen, Service in Vertragswerkstatt

  • Hallo Leute,


    habe mit der SuFu nichts gefunden. Sollt ichs überlesen haben entschuldigt bitte.
    Nachdem bei mir bald das erste Service ansteht, ich aber selbst Mechatroniker bin, find ichs schon bitter dafür ne Menge Kohle hinzulegen. Ist lt. fMH nur ein einfacher Ölwechsel
    Ist es für die Neuwagengarantie wirklich zwingend erforderlich jährlich das Service beim fMH zu machen?
    Die Pannenhilfe ist klar, die verlängert sich damit Jahr für Jahr.


    Gibts da eine eindeutige Aussage von Mazda? Oder hat jemand die Garantiebestimmungen zur Hand?

  • Da es einen digitalen Service nacheifern gibt, schon.


    Man kann ihn auch woanders machen lassen, aber da sind dann mehrere Sachen zu beachten und entsprechende Nachweise zu bekommen.


    Bring das Öl selber mit und lade es machen, dann geht das auch vom preis her und du hast keine Garantie sorgen.

  • Falsch.
    Garantie ist IMMER freiwillig.
    Das andere ist Gewährleistung und die hat der Verkäufer zu gewähren, nicht der Hersteller.


    Es gibt Vorgaben, wonach man das auch woanders machen lassen kann. Weiß nicht mehr, was man genau brauchte, waren aber 3 verschiedene Nachweise. Die Aussage stammt übrigens von Mazda Deutschland, kannst du gerne anrufen.

  • Von Mazda Österreich hab ich keine eindeutige Antwort bekommen.
    Sie raten mir natürlich in eine Fachwerkstätte zu fahren und dass nur Mazda die notwendigen Updates
    habe.
    Einzig auf die Durchrostungsgarantie wurde erwähnt. Diese geht verloren wenn nicht in eine Mazda
    Werkstatt gefahren wird. Auch Kulanzlösungen werden nach Herstellergarantie nicht gemacht wenn man nicht beim fMH
    war
    Sie machens einem halt sehr umständlich, sodass man eh hin muss. Naja

  • In der KFZ-GVO ist grundsätzlich geregelt, dass Inspektionen AUCH bei nicht Vertragshändlern gemacht werden können. Damit das für die Garantie unschädlich ist, gilt es aber ein paar Rahmenbedingungen zu beachten:


    1. In D muss es ein Fachbetrieb = Meisterbetrieb sein.
    2. Der Fachbetrieb muss Zugriff auf die aktuellen (!) Wartungsunterlagen des Fahrzeugherstellers haben (also auch auf z.B. Software-Updates, Rückrufe oder Produktoptimierungen)
    3. Es müssen OEM Ersatzteile oder Identteile verwendet werden


    Freiwillige Leistungen wie z.B. Mobilitätsgarantie oder Kulanz entfallen i.d.R. wenn man nicht im Vertragsnetz des Herstellers bleibt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!