hat jemand erfahrung mit diesen Tagfahrlichtern?

  • Zitat

    Original von Dr. Schnell
    LED s sind nur im Innenraum des Fahrzeugs "Legal" :zwink:



    Was ist das denn fürne aussage?


    Demnach würden alle Autos die mit Tagfahrlicht (LED) rumfahren die garnicht dran haben? Audi und co. ?


    :wall: :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Dr. Schnell
    LED s sind nur im Innenraum des Fahrzeugs "Legal" :zwink:


    hä? dann fahren alle VW/AUDI/BMW/MERCEDES usw. wohl illegal oder was?


    Zitat

    -Inklusive R87 Steuermodul zum automatischen Abschalten


    - Mit STVZO Zulassung durch E-Prüfzeichen und RL Kennzeichen

  • Zitat

    Original von Dr. Schnell
    LED s sind nur im Innenraum des Fahrzeugs "Legal" :zwink:


    Das gilt doch nur für Austausch Leuchtmittel!!
    Also wenn man z.B. eine "LED_Birne" in den H1-Scheinwerfer oder W5W Standlicht einbaut, wo normal Halogen rein soll.


    Wenn ein TFL LED's hat und als solches geprüft ist, ist es sicher legal!

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Grün, Bj. 2000 [seit 2019]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
    - Mazda 626 GE 4WD, Bj. 1994 [seit 2019]
    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Zitat

    Original von Mazda RX-7 SA


    Das gilt doch nur für Austausch Leuchtmittel!!
    Also wenn man z.B. eine "LED_Birne" in den H1-Scheinwerfer oder W5W Standlicht einbaut, wo normal Halogen rein soll.


    Wenn ein TFL LED's hat und als solches geprüft ist, ist es sicher legal!

    ^


    Ups, hast natürlich Recht :wall: :zwink: Sorry, is noch früher Morgen bei mir. Ich hol mir besser noch Kaffee

  • ja also zugelassen sind die wohl...
    sofern da WIRKLICH ne prüfnummer drauf is... es wäre nicht das erste mal das scheinwerfer bze leuchtmittel MIT e-zeichen angeboten werden sie aber dann NICHT haben...
    da wäre ich sehr vorsichtig..


    außerdem bedenke wenn die dinger aus sind hast du da nen häßlichen gelben streifen... würde sich zb bei mit tierisch beißen da ich ein dunkelblaues auto habe

  • Zitat

    Original von Blue-Emotion
    ja also zugelassen sind die wohl...
    sofern da WIRKLICH ne prüfnummer drauf is... es wäre nicht das erste mal das scheinwerfer bze leuchtmittel MIT e-zeichen angeboten werden sie aber dann NICHT haben...
    da wäre ich sehr vorsichtig..


    Genau das war auch mein Bedenken, daher vorhin mal kurz bei meinem persönlichen TÜV-Prüfer angerufen! :D
    Ihm ist NICHT bekannt, dass LED-Fahrlichter geklebt werden dürfen! Normal müßen Zusatzscheinwerfer / Zusatzleuchten eine feste mecahnische Verbinung haben! Also, geschraubt sein! Hat was mit UVV und/ oder so zu tun!
    Er prüft das morgen aber noch mal genau nach und rät sich die E-Prüfnummer vorab mal vom Händler geben zu lassen und dann beim örtlichen TÜV aufschlüsseln zu lassen! Denn es sind in den letzten Monaten immer wieder Angebote(gerade bei eBay) mit angeblicher Prüfnummer angeboten worden, wo aber die Prüfnumer nur aussagt, dass die Teile auf "elektrotechnische und Elektromagnetische Beeinflußung bzw verträglichkeit" am Fahrzeug getestet wurde und frei gegeben sind. Zu Deutsch: Nur für den Innenraum geeignet sind!
    Weil e-Prüfzeichen und RL-Kennzeichnung heißt noch lange nicht, dass die eine Zulassung haben!

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