Garantie erloschen????

  • Zitat:
    Martin schrieb am 29.04.2004 15:51
    Dieses "ach der andere Händler sieht das lockerer" und "dann soll er halt 20800 eintragen" ist zwar anscheinend usus, aber damit gesteht man auch ein, dass ein Händler betrügen muss, um Kunden zu halten. Das kann auch nicht Sinn der Sache sein.



    Hallo,

    ich sehe das nicht viel anders, da holt man sich seine "KARRE" erst bei 'nem EU-Händler um ein paar Euros zu sparen [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/pleased.gif
    und macht dann hinterher den Händler vor Ort dafür verantwortlich wenn der nicht so spurt wie man es selbst am liebsten haben möchte. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/crying.gif

    Sorry, aber dafür habe aber nun mal NULL Verständnis [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/mad.gif] und kann es auch einfach nicht nachvollziehen. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif][Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif

  • Zitat:
    M6 Kombi schrieb am 30.04.2004 10:40
    ich sehe das nicht viel anders, da holt man sich seine "KARRE" erst bei 'nem EU-Händler um ein paar Euros zu sparen [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/pleased.gif
    und macht dann hinterher den Händler vor Ort dafür verantwortlich wenn der nicht so spurt wie man es selbst am liebsten haben möchte. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/crying.gif



    Naja, eigentlich dürfte aus einem EU-Wagen kein Nachteil entstehen. Wozu dann sonst eine europäische Union mit wirtschaftlichen Zusammenschlüssen usw.?
    Ich verstehe eh nicht, warum man solche Preisdifferenzen zulässt, aber das ist ein anderes Thema.

    Und das hier hat auch IMHO nichts mit EU-Wagen zu tun, sondern einfach damit, dass der Händler eben nicht rummodeln will. Das muss man ihm zugestehen, sei er auch menschlich noch so #!@#*! (so was ähnliches wie blöd...), denn zu "Betrügereien" verpflichtet ihn keiner.

    Dann muss man halt zu einem gehen, der das alles "lockerer" sieht...
    Damit möchte ich die lockeren Händler natürlich nicht schlecht machen (ich selbst sehe manche Sachen auch etwas locker... [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif] ), aber es stimmt nachdenklich.

    Grüße,
    Martin

  • Zitat:
    Martin schrieb am 30.04.2004 11:04
    Naja, eigentlich dürfte aus einem EU-Wagen kein Nachteil entstehen.



    Sicherlich richtig, wollte ja auch damit nur sagen das man auch den jeweiligen Händler in seiner Handlungsweise verstehen sollte.

    Kann das schon irgendwie nachvollziehen wenn er etwas ungehalten reagiert wenn man von Ihm "Betrügereien" verlangt
    und seinen Wagen noch nicht mal bei ihm erworben hat.

    Das liegt es doch auf der Hand wenn man gesagt bekommt man soll gefälligst dahin gehen wo man den Wagen her hat,
    vielleicht trägt der ja einen anderen Tachostand ein (vielleicht aber auch nicht). [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif]

    Gruß
    M6 Kombi [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif]



  • Hallo,

    nichts gegen das fälschen vom Tachostand, aber bei wieviel Kilometer ist die Grenze, manche kommen dann mit 25000 Km. Wer den Wagen dann gebraucht kauft sieht das alle Wartungen ordnungsgemäß zum Zeitpunkt durchgeführt wurden. Da wird der nächste betrogen.

    mfg

    Jens

  • hi,

    ja, wär eigentlich interessant zu erfahren was Mazda direkt dazu sagt. Wie schaut's denn bei dir, Harley, schon Neuigkeiten?

    Gruß, Olli

  • Hallo, ihr schreibt immer alle nur über Neukauf. Was ist denn mit den Leuten (wie ich) die den M6 gebraucht gekauft haben.
    Habe ihn privat gekauft, ca. 300 km von meinem Wohnort weg.
    Ich kann ja schließlich auch nicht zu dem Händler fahren der damals den Wagen NEU verkauft hat. Ist mir doch viel zu weit weg.

    Übrigens ist meiner erst mit 24.000 km zu Inspektion gewesen, so steht es auch im Serviceheft. Ich habe beim Ersthändler nachgefragt und die sagten: Ist kein Problem, dadurch verfällt die Garantie nicht.

    Ich hatte auch schon einen Garantiefall, bin dafür zu einem Händler in meiner Nähe gefahren. Die haben nichts zu dem km-Stand gesagt und bis jetzt habe ich auch noch nichts weiter von der Sache gehört. Ist jetzt ca. 4 Wochen her und ich musste nichts bezahlen. Wäre ja auch noch schöner wenn der Erstbesitzer was verbummelt und der nächste muss es ausbaden.

  • Zitat:
    sunshine schrieb am 04.05.2004 14:38
    Wäre ja auch noch schöner wenn der Erstbesitzer was verbummelt und der nächste muss es ausbaden.



    Der Nächste müßte es ja nicht ausbaden, denn in aller Regel hat er ja durch die nicht mehr vorhandene Garantie dann einen günstigeren Kaufpreis, vermute ich mal.
    Das läßt sich ja alles wieder gegenrechnen.

    Grüße,
    Marko

  • Hallo zusammen.
    also habe heute mein M6 vom Kundendienst abgeholt. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif] Ich habe mich dort mal mit dem Chef unterhalten, warum Mazda Deutschland so mit seinem Kunden umgeht. Er hat mir bestädigt das es nicht unbedingt an Mazda Deutschland liegt sondern mehr an dem Händler. Wenn der Händler nicht will, will er eben nicht. Er hat schon Fahrzeuge gehabt die mit 26000 km zu Kundendienst gekommen sind, die jetzt aber immer noch Ihre Garantie haben. Vor allem hat er gesagt das Mazda nie damit durchkommen würde wenn es vor Gericht geht. Er hat gesagt bei ihm kommen 80% der Kunden zu spät zum Kundendienst und es hat noch nie Probleme gegeben.Wenn sie damit durchkommen möchten müßte bei 20000km das Auto abschalten und erst die Werkstatt kann es nach dem Kundendienst wieder fahrbereit machen. So hat er es mir erklärt. Aber ich glaub echt da sagt jeder was anderes.
    Gruß
    Harley

  • moin,

    ganz aktuell hier eine PN die mich von unserem Forum-Mitglied "Helmut" erreichte. Sollte man jetzt verstärkt draufachten/nachfragen.

    PN von Helmut:
    "war heute zur Jahresinspektion, ca. 250 EU.

    Doch das wichtige kommt jetzt :

    Mein Meister war vergangene Woche in LEV zu einer " Garantieschulung "

    Mazda nimmt sich die Freiheit, bei einer Überziehung der J.I. um einen ! Monat und die Km Inspektion bei einer Überziehung von 1000 km alle Garantien abzulehnen.

    Dazu hat man extra einen Stab gebildet, der unangemeldet die Händler besucht, die Intervalle checkt und die sogenannten " schwarze Schafe " auf ihre Liste setzt.

    Sollte ein Garantiefall eintreten und man ist auf der schwarzen Liste, muß man für seinen Schaden selbst aufkommen. Scheint wohl neu zu sein, mir waren die Überziehungs- Intervalle anders ( länger ) in Erinnerung.

    Vielleicht kannst du diesen Sachverhalt in einem passenden Thread erwähnen, habe leider keinen gefunden.

    Gruß Helmut"

    so das war´s schon. Dank an Helmut.

    auf bald
    Madmax

    Meine aktuellen Fahrzeuge:

    Mazda3 BN (Facelift) 06/2017, 2.0 Benziner 120 PS+ (D-Luft optimiert), Sportsline, Mitternachtsblau Metallic

    Mazda3 BN (Facelift) 04/2017, 2.0 Benziner 120 PS+ (D-Luft optimiert), Sportsline, Obsidiangrau Metallic

    Einmal editiert, zuletzt von Madmax ()

  • Die 3-jährige Garantie, oder Garantie überhaupt, ist eine freiwillige Leistung, an die Mazda einige Bedingungen knüpft und das auch darf !
    Da kann kein Gericht helfen !

    Anders sieht es bei der jetzt 2-jährigen Gewährleistungspflicht des Herstellers aus, der Materialschäden aller Art in dem Zeitraum beseitigen muß. Jedoch hat hierbei der Besitzer den Nachweis zu erbringen, daß das entsprechende Teil fehlerhaft ist !

    Natürlich ist in einer Garantiesache der Händler der erste Ansprechpartner und Vermittler. Und dieser wird sich auch bemühen, die Sache zur Zufriedenheit des Kunden zu regeln !
    Bei Überschreiten der Wartungsintervalle und Fahr-KM obliegt es ihm und seiner Kulanz, da etwas zu machen !

    Die Garantiebedingungen sind eindeutig und daran sollte sich ein jeder halten, der diese auch mal in Anspruch nehmen möchte !

    Laut Mazda erlischt die Garantie sogar schon, wenn man ein Teil durch eines ersetzt, welches keine Freigabe durch Mazda besitzt. Das kann im Ernstfall schon eine Alufelge sein, die Mazda nicht im Programm hat !

    Darüber sollte sich jeder im Klaren sein !!!

  • @ Joboner

    Moin,

    ich glaube , wir haben uns in einem Punkt nicht verstanden,
    habe ihn auch glaube nicht erwähnt :

    Die Händler werden zukünftig bei Überschreitung der Intervalle - die jetzt dokumentiert werden - von Mazda
    keine Garantievergütungen mehr bekommen.

    Aus kaufmännischen Gesichtspunkten werden die Händler nicht anders können, als die Kosten dann an die Verbraucher weiter zu geben.

    Was mich an der ganzen Angelegenheit so ärgert ist,
    daß wir als Kunden von einer solchen Vorgehensweise
    nicht informiert weden. Nicht jeder Mazda Fahrer hängt
    monatlich bei seinem Händler rum ( dafür haben wir auch ein zu gutes Auto )
    Ich habe das, als der Meister mir das erzählte , mit der SCHUFA verglichen, da weißt du auch nicht, was alles
    über dich festgehalten ist - es sei denn, du holst dir ne Selbstauskunft ein.

    So, das nur zur schnellen Info an alle, die meinen, es mit den Intervallen nicht so genau nehmen zu müssen.

    Gruß und schönen Tag
    Helmut

  • Zitat:
    Joboner schrieb am 03.02.2005 10:43
    Die 3-jährige Garantie, oder Garantie überhaupt, ist eine freiwillige Leistung, an die Mazda einige Bedingungen knüpft und das auch darf !
    Da kann kein Gericht helfen !

    Anders sieht es bei der jetzt 2-jährigen Gewährleistungspflicht des Herstellers aus, der Materialschäden aller Art in dem Zeitraum beseitigen muß. Jedoch hat hierbei der Besitzer den Nachweis zu erbringen, daß das entsprechende Teil fehlerhaft ist !

    Natürlich ist in einer Garantiesache der Händler der erste Ansprechpartner und Vermittler. Und dieser wird sich auch bemühen, die Sache zur Zufriedenheit des Kunden zu regeln !
    Bei Überschreiten der Wartungsintervalle und Fahr-KM obliegt es ihm und seiner Kulanz, da etwas zu machen !

    Die Garantiebedingungen sind eindeutig und daran sollte sich ein jeder halten, der diese auch mal in Anspruch nehmen möchte !

    Laut Mazda erlischt die Garantie sogar schon, wenn man ein Teil durch eines ersetzt, welches keine Freigabe durch Mazda besitzt. Das kann im Ernstfall schon eine Alufelge sein, die Mazda nicht im Programm hat !

    Darüber sollte sich jeder im Klaren sein !!!



    Deine Erklärung zur Gewährleistung sind nicht richtig:
    Die Gewärleistung beträgt 24 Monate und besagt ,daß die Sache BEI ÜBERGABE fehlerfrei ist. In den ersten 6 Mon. geht man davon aus wenn ein Fehler auftritt, daß ein dieser bereits bei Übergabe vorhanden war, ab dem 7. Mon ist die Beweispflicht umgekehrt, d.h. der Käufer muß beweisen das der Fehler bereits bei Übergabe bestand. Das ist schier unmöglich. Daraus ergibt sich eine effektive Gewährleistung von 6 Monaten, mehr nicht.
    Desweiteren ist für die Gewährleistung nicht der Hersteller, sondern der Übergebende Händler verantwortlich, daher kann man wegen einem Gewährleistungsfall auch nicht zu einem anderen Mazda-Händler.

  • Hallo zusammen,
    habe vor kurzem diese Seite gefunden und bin begeistert über die vielen Hinweise und Tips . Nachdem ich meinen Mazda 626 nach 13 Jahren und 185000km unfallfrei und ohne große Mängel in andere Hände gab, sollte es wieder ein Mazda6 sein.
    Nun steht das gute Stück seit Mittwoch bei mir zu Hause und ich bin von dem guten Stück doch sehr überrascht. Es war so finde ich keine falsche Entscheidung wieder Mazda zu fahren.
    Nun aber eine Frage an die Experten!
    Ich möchte für den Sommer Alufegen 17 Zoll anschaffen, mein Mazdahändler sagte mir, dass ich nur die original Mazdafelgen aufziehen darf, sonst gebe es ein Garantieproblem. ( wegen des Bördelns)
    Stimmt diese Aussage oder kann man auch Felgen anderer Anbieter verwenden?
    Welche kämen da in Betracht? Reifen sollen 225 drauf.
    Vielen Dank im Voraus!




  • Hallo Katerfranz

    das mit der Garantie stimmt leider .
    Bödelst oder ziehst du die Radläufe verfällt dir für dieses Bauteil die Garantie .
    Aber ob du überhaupt bördeln oder ziehen mußt ist von der Einpresstiefe und der Breite der Felge die du montieren möchtest abhängig .
    Es gibt im Zubehörhandel auch 17" Felgen bei denen nichts gemacht werden muß ( meine 17" mit 225er Bereifung zB ).
    Ansonsten kann ich dir nur noch empfehlen unter der Rubrik "Tuning" mal ein bischen zu stöbern dort wurde schon sehr viel über mögliche Rad-Felgenkombinationen und die zu erfüllenden Auflagen diskutiert .

    Gruß
    Michael

  • Zitat:
    Helmut schrieb am 03.02.2005 12:15
    @ Joboner

    Moin,

    ich glaube , wir haben uns in einem Punkt nicht verstanden,
    ...



    Doch doch !
    Blos wollte ich keinen Roman schreiben !
    Mazda stört es anscheinend, daß Händler sich die "Freiheit" nehmen und die Intervalle zu Gunsten ihrer Kunden ausdehnen.
    Daher wohl diese Abmahngeschichten !
    Mazda pocht eben auf die strikte Einhaltung der Vorgaben und lehnt (für sie zu Recht) bei Nichteinhaltung die Garantie ab.
    Der Kunde wird ja mit den Garantiebedingungen, die jedem Neuwagen beiliegen vertraut gemacht und ist somit selbst in der Pflicht, diese auch einzuhalten !

    @nobi
    Nobody 's perfect [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif] !

  • Zitat:
    miwug schrieb am 06.02.2005 10:39
    Hallo Katerfranz

    das mit der Garantie stimmt leider .
    Bödelst oder ziehst du die Radläufe verfällt dir für dieses Bauteil die Garantie .
    Aber ob du überhaupt bördeln oder ziehen mußt ist von der Einpresstiefe und der Breite der Felge die du montieren möchtest abhängig .
    Es gibt im Zubehörhandel auch 17" Felgen bei denen nichts gemacht werden muß ( meine 17" mit 225er Bereifung zB ).
    Ansonsten kann ich dir nur noch empfehlen unter der Rubrik "Tuning" mal ein bischen zu stöbern dort wurde schon sehr viel über mögliche Rad-Felgenkombinationen und die zu erfüllenden Auflagen diskutiert .

    Gruß
    Michael


    Es verfällt nicht nur für dieses Bauteil die Garantie, sondern die Neuwagengarantie, d.h. die komplette Garantie ist weg. Allenfalls die Gewährleistung bleibt bestehen, aber mit der kann man ja nicht viel anfangen.

  • Also ich denke man sollte die Garantiegeschichte nicht so eng sehen.
    Wenn der Interval nicht eingehalten wird, abgesehen von den im Scheckheft angegebenen "Toleranzen", erlischt die Garantie.
    Trotzdem wird man bei einer Inspektion bei z.B. 21km normalerweise keine Probleme bekommen.

    Wenn der Händler auf Garantieschulung geht, wird ihm natürlich gesagt, daß die Garantie erlischt. Sonst wäre der Hersteller bzw. Importeur ja nicht glaubwürdig. Und natürlich gibt es auch sog. Garantieaudits, wo Händler aber in erster Linie auf Garantiebetrug kontrolliert werden.
    Das Mazda da eine Ausnahme macht, kann ich mir nicht vorstellen...

    Gruß Christian

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