Bußgeld für Navi Blitzerinfo

  • Eine Frage an die Navi Besitzer von VDO.

    Ich habe ein Navigationssystem von VDO Dayton mit Blitzerinfo, es zeigt ja die stationären Radarkontrollen und Blitzer an.

    Was sagt ihr denn hierzu:

    Navigationssysteme jeder kennt sie, meist auch die Option, dass diese stationäre Radarkontrollen und Blitzer anzeigen (bekannt als Blitzerinfo, Blitzgerätehinweis).
    Sobald ein Navigationssystem mit einem solchen Update aufgerüstet wird, kann dieses künftig konfisziert werden, hinzu kommen noch mindestens 75€ Bußgeld und 4Punkte
    (Quelle ADAC)


    Ganz schön hart finde ich, die werden ja immer besch..... in diesem Staat!
    Ich finde es vor allem ziemlich unfähr, weil die Blitzerinfos im Radio ja auch erlaubt sind! Muss dann jeder, der Radio hörrt demnächst auch Strafe zahlen - wo soll das hinführen?

  • Jeder, der Radio hört, muss ja sowieso schon "Strafe" zahlen. Die nennt sich nur anders, die GEZ.
    Kann mir das mit dem Navi nicht vorstellen. Die stationären Blitzer kennt man doch, man kann sich sicherlich auch im Internet vorher darüber informieren wo auf der Route solche Blitzer stehen. Und mobile Blitzer werden auch angesagt im Radio usw. Keiner kann was dagegen tun.
    Ausserdem würde ich gerne wissen wollen, wie die ein fest eingebautes Navi ab Werk einziehen wollen? Müssten es ja an Ort und Stelle ausbauen?
    Also alles in allem glaub ich nicht daran, auch wenns vom ADAC kommt.

  • Zitat:


    Harby schrieb am 05.12.2005 20:25
    Eine Frage an die Navi Besitzer von VDO.




    Salve Harby,

    das Betrifft nicht nur die VDOler Auch die leute wo mit PDAs durch die gegend Kurven, wie ich! Mein Destionator im Acer n35 hat mich schon vor so manchem "Ticket" verschont! Ich weiss ehrlich gesagt nicht einmal wie die Rechtslage hier in der Schweiz aussieht ... ?! Ich hoffe nur das die Radarinfonzentrale Schweiz sowie das selbe für D-Land solche neuen Gesetze veröffentlichen ...

    Gruss, Sascha

  • urban legend.. wo steht denn das? beim adac jedenfalls nicht..

    Nachtrag
    StVO §23:
    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

    Das Technische Gerät "Navigationssystem" ist dafür bestimmt zu navigieren. Zusätzlich zeigen diese Systeme interessante Orte an. Die Geräte sind Passiv. Insofern können sie nichts stören.

    Ich glaub im westnlichen hängts an der Formulierung "bestimmt ist". Und da will ich den Richter sehen der bei nem Navi behauptet die bestimmung wäre nicht die Navigation

  • @alle VDO-ler

    unser Blitzerinfo wird als solcher ja gar nicht bezeichnet

    Er läuft unter " Sehenswürdigkeiten ". VDO hat da eine Gesetzeslücke ausgenutzt, indem sie sagen, jeder Blitzer ist eine Sehenswürdigkeit und man kann den Fahrer straflos darauf aufmerksam machen.

    Ihr glaubt doch nicht dass Siemens - und dazu gehört VDO-, so offentsichtlich gegen Gesetze
    verstossen würde und jeder VDO Benutzer könnte sie regresspflichtig machen..

    Daher halte ich die Mitteilung schlicht und einfach für ein Ammenmärchen.

    Gruss Helmut-der auch mit einer Sehenswürdigkeit-Info rumfährt...

  • Hallo

    Hier mal der Text aus der ADAC motorwelt Heft 12 Dez. 2005

    Hände weg von Radarwarner

    Risiko .
    Es klingt ganz harmlos: >Blitzerinfo oder >Blitzgeräte-Hinweis|< nennt sich Software , die vor stationären Radaranlagen warnt .
    Sie ist für zahlreiche Navigationssysteme erhältlich und kann relativ einfach installiert werden .
    Was viele Autofahrer nicht wissen : Sobald die entsprechende Blitzer-Software mit dem Navigationssystem verknüpft wird , ist der Betrieb , aber auch bereits das Mitführen des Gerätes , verboten (§23Abs. 1b StVO) .
    Der ADAC warnt davor, dieses Risiko einzugehen . Denn wer erwischt wird , muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 € und vier Punkte rechnen , auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden .


    MfG: silberdriver

  • Ich hab das auch gelesen....

    Steht übrigens in der neuen ADAC Motorwelt... Hmm schon das mitführen des Gerätes mit so einer Option ist Strafbar... Andererseits frage ich mich wie man feststellen will ob ich sowas habe, denn wenn ich angehalten werde zeigt es ja nichts an. Wird dann das Menü durchsucht...? Aber Vorsicht ist trotzdem geboten, da die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist...


    Viele Grüße

    Stranger20x

  • Auf der C-IQ webseite kannst du das, wenn deine CD/DVD das unterstützt das bestellen. Allerdings find ich den Text auf der Webseite eindeutiger als im Navi, da ist das Tatsächlich unter den Hinweisen zu finden.

    Wenn Sie sicherer durch ganz Europa reisen möchten, ist die Blitzerinfo die ideale Ergänzung für Ihre Straßenkarten. Die Blitzerinfo weist europaweit auf etwa 10.000 Unfallschwerpunkte mit fest installierten Radaranlagen oder Blitzerampeln hin und informiert Sie über Tempolimits auf Autobahnen und Fernstraßen. Mit klaren Bild- und Tonsignalen werden Sie frühzeitig auf die Gefahrenstelle hingewiesen und können rechtzeitig reagieren. Die Blitzerinfo ist Ihr Sicherheitsplus für Europas Straßen. Bitte beachten Sie, dass die Straßenverkehrsordnung einzuhalten ist. Der Fahrer ist eigenverantwortlich für seine Fahrweise. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationspunkte und Geschwindigkeitsinformationen wird keine Haftung übernommen.

  • Ja ich hab das "natürlich" auch damals mitbestellt unbefristet.

    Nur kann ich mir die auch vorher anzeigen lassen?!

    Ich meine mir zeigt das Navi die Blitzer nur an, wenn ich ne Route geplant habe und ich dann an einer Blitze vorbei fahre, aber das mit den Sehenswürdigkeiten ist mir neu!

    Gruß Diablo83

  • Das Anzeigen der Blitzanlagen funktioniert auch ohne Navi!

    Ihr müsste nur mit ordentlich "Schmackes" fahren, dann werden die Blitzanlagen ganz automatisch angezeigt. Zu erkennen, an einem kurzen roten Aufleuchten! Da war dann garantiert eine! Ist gar nicht zu Übersehen! Testet's doch mal!

  • Diablo83

    Bei dem 5400 & 5500 gibt es die Option unter Einstellung Verkehrsübertretung & Sehenswürdigkeiten. Beide Fenster solltest du doppelt anklicken, dann erscheint ein Lautsprechersymbol und wenn du den Blitzwarner aktiviert hast, wirst du visuell ( Pop Up )
    und akkustisch auf den Blitzer aufmerksam gemacht. Sehenswürdigkeiten allein bedeutet
    Schloss A links , Burg B rechts , Museum C vorne usw.

    Zur Blitzwarnung müssen beide Kästchen aktiviert sein, dann klappts auch mit dem Nachbarn

    Und nicht vergessen , der Blitzwarner ist kostenpflichtig !

    Gruss Helmut

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