Motorwarnleuchte + Öl Leuchte + Gas geben = Motoraus

  • So Leute, gerade ein Anruf bekommen. Die Reparatur kostet 240,27 € in dem das "Platik" Teil + Neues Öl + Neuer Öl Filter + Reifenwechsel beinhalten (hatte noch Sommerreifen drauf).
    Den defekten Teil hat er natürlich behalten um mir es zu zeigen!


    Der Mechaniker sprach mit dem Chef und der wiederum sagt das man da nichts machen kann, wegen der Gewährleistung. Chef war gerade nicht da um mit ihm sprechen zu können. Der Mechaniker weiss auch nicht wieso das geplatzt ist, kommt wohl eher wirklich selten vor! Meint aber, nach dem ich fragte, das es kein Verschleissteil ist.


    Als ich das Auto vor fast genau 6 Monaten gekauft habe bei dem gleichen Mazda Autohaus Händler wurde mir eine 1 Jährige Gewährleistunggarantie gegeben, was ein Autohändler bei gebraucht wagen "Normalerweise" geben muss!


    Was meint ihr dazu? Auto muss ich nachher oder morgen abholen!

  • das heisst: Gewährleistung = Beweisen das es beim Kauf schon kaputt war = keine Chance!


    Hab mit dem Chef nun geredet, das beim Kauf nur eine 1 J. Gewährleistung drin ist und keine 1. Garantie. Er meinte auch das ich es Beweisen muss des beim Kauf schon defekt war. Was natürlich nicht geht!
    Er fragte mich wie hoch die Rechnung sei, das weiss ja er nicht, sonder machen die anderen Mitarbeiter nach normalen Reparatur Vorgehensweise.
    Meinte dann 240€, darauf hin meint er, was man machen kann ist, aus Kulanz von seiner Seite aus, dass er 50% nachlässt, sprich 120€ für die Reparatur!


    Ich muss nun schauen ob auf dem Kaufvertrag irgendwas von Gewährleistung oder Händlergarantie steht. Vielleicht steht es im Text das ich auf die Händlergarantie verzichte.

  • Zitat

    Original von cvp
    so ein kurzen Rückanruf bekommen.


    Defekt ist an der Öl Wanne ein Plastik Teil, dass irgendwie geplatzt ist. Wird per Express zu geliefert, da sie den Teil nicht habe. Kostenpunkt steht noch offen. Mal schauen.


    Es gibt kein Plastik Teil was kaputt gehen kann an der Öl Wanne :zwink:

  • So, hab Auto abgeholt und mit mal das Teil angeschaut. Also es lag an dem Öl Filter. Beim PFL ist da ein Plastikverschluss. Der Öl Filter kommt auf dem Plastikverschluss und das wird dann unten rein gedreht.


    Das Teil ist echt kaputt gegangen, hat ein riss bekommen, wo dort natürlich das ganze Öl aus lief. Ist wohl sehr selten das so etwas Passiert. Fakt ist am Samstag war es wirklich arsch kalt draußen - 10 Grad ca. und es kann sein das irgendein stoß oder was weiß ich, den riss verursacht hat.


    naja Auto ist nun heile, winter reifen sind nun endlich drauf, neues öl und Filter und wie ich heute bemerkt habe, haben die mein Lenkrad mit Lederpflege bearbeitet da es eine raue längliche stelle hatte (angeritzt) was nun nicht mehr der Fall ist. Echt klasse!

  • Hallo AGENT,
    Hallo cvp,
    sorry, der Mazda6 (GG) von cvp hat den L3 - 2,3i Benziner und keinen RF 2,0 Diesel!!!
    Der Auszug aus dem EPC zeigt aber den Dieselmotor.


    Der Ölfilter (L321-14-302-9A) des L3-Motors (2,3i) ist ein Filtereinsatztyp und keine Filterpatrone wie bei den L8-LF Benzinern (ab Fahrgestellnummer beachten) und den Dieselmotoren.


    Die Verschlusskappe (LF01-14-320A) kann nur durch Verwendung eines falschen Werkzeuges zum Öffnen und Festziehen bzw. Überziehen beschädigt werden.


    mfG
    hjg48

  • hi, genau richtig, ist ein Benziner 2.3L PFL. Und die neuen PL haben das nicht.
    Problem nur ist das ich das Auto genau Über 6 Monate habe (ab 19.06.09) Daher wenn jemand das Falsch ran geschraubt hätte oder zu fest oder was weiss ich. Muss ich das beweisen das es von Anfang an so war, und DAS geht halt nicht, vor allem weil es in den 6 Monaten kein einziges Problem mit dem Öl gab! Sonst hätte ich das schon nach 1-3 Monaten gemerkt das es Öl Schluckt und würde gleich dahin Fahren und mit denen reden.


    NAJA... wie auch immer. bin nun Happy das mit dem Motor alles in Ordnung ist und die Elektronik noch klappt :)


    denke mal 120€ und die Leistungen die oben gemacht wurden sind ganz okay!

  • Das hab ich im Netz über die Gewährleistung gefunden:


    Nach § 476 BGB gilt zwar zu Gunsten des privaten Käufers eine sogenannte Beweislastumkehr, soll heißen dass beim Auftreten eines Mangels innerhalb von sechs Monaten gesetzlich vermutet wird, dass das Kfz bereits bei Übergabe mangelhaft war. Allerdings greift die Beweislastumkehr nur, wenn diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels vereinbar ist. Insbesondere beim Kauf gebrauchter Sachen, also auch beim Gebrauchtwagenkauf, kann eine von vornherein vom Käufer anzunehmende Abnutzung der Sache zu berücksichtigen sein. So stellen beispielsweise abgenutzte Dichtungen bzw. Dichtringe bei einem Gebrauchten keinen Mangel dar. Es besteht auch keine Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer auf normale Verschleiß – und Alterserscheinungen hinzuweisen. Als Faustformel gilt, je älter das Fahrzeug, desto mehr muss der Käufer hinnehmen.



    § 476 BGB:


    http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html



    Denke auch, dass bei der evtl. letzten Inspektion zu fest angezogen worden ist. Aber welche Werkstatt gibtheute noch Freiwillig einen Fehler zu. Es war immer der Kunde... .

  • Zitat

    Original von cvp
    das heisst: Gewährleistung = Beweisen das es beim Kauf schon kaputt war = keine Chance!


    .


    Bitte was lässt ihr euch denn immer so einen Scheiss einreden ?! :wall:
    Klar will der (unseriöse) Händler nicht zahlen und probierts erstmal mit Scheinargumenten. Er weis aber auch das wenn es hart auf hart geht er den kürzeren zieht, weil sonst wäre jede Gewährleistung so viel wert
    wie das Blatt Papier auf dem sie steht, nämlich garnichts.


    Ich zitiere mal aus Wiki:


    Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie).


    Wenn irgendein Ding, welches im Normalfall nicht kaputt geht, nach kurzer Zeit (jedenfalls während der Gewährleistungsfrist) bei normalen Gebrauch kaputt geht, dann war was damit seit Beginn nicht in Ordnung, hat halt gedauert bis es versagt hat, wie eine Zeitbombe.
    Das gleiche gilt auch bei Verschleissteilen, wenn zB nach 10tkm (aber innerhalb der Gewährleistungsfrist) ein Stossdämpfer kaputt wird.


    Die Grenzen zu ziehen ist in manchen Fällen vieleicht nicht ganz einfach,
    im Notfall ohne Einigung muss diese halt dann das Gericht ziehen.

  • @schlitzer: Hab ich schon mal gehört, dass diese pumpe nicht ganz billig ist... Fahr jetzt wieder seit dem letzten vorfall ohne probleme. falls es doch noch mal auftauchen sollte, werde ich mal zum freundlichen fahren...

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