Mazda verbietet Ueberfuehrung von nicht zugelassenen Fahrzeugen ???

  • Hallo Zusammen,


    mein Haendler hat mir heute was komisches erzaehlt .... er meinte Mazda verbiete ihm noch nicht zugelassene Fahrzeuge im Oeffentlichen Strassenverkehr zu bewegen - also auch nicht mit
    Ueberfuehrungskennzeichen oder rotem Haendlerkennzeichen - habt ihr schon mal was aehnliches gehoert ??? Ich kann mir das nicht vorstellen - btw. nachfrage bei Mazda Hotline ergab auch nur
    verdutze Gesichert .....


    vg


    Alex

  • @Krav


    Wollte meinen neuen mit Rosternummer abholen und ihn dann am Dienstag zulassen, war eigentlich umgekehrt geplant .. aber die haben was versemmelt bzw. die Bank welche die KFZ Briefe
    haendelt ...


    Gruss


    Falke

  • falke76


    Wolltest du mit einem mitgebrachten "Rotes-Kennzeichen" ( Händler- bzw. Werkstattkennzeichen ) deinen Wagen abholen und ( selber ) zulassen, oder wolltest du mit dem "Rotes-Kennzeichen" deines Händlers deinen Wagen abholen ?
    Nur mal so nebenbei, ist es ein Gebrauchtwagen oder ein Neuwagen ? Ich frage wegen dem "selberzulassen", denn das übernehmen die Händler doch auch allzu gerne für den zahlenden Kunden.


    Gruß
    Krav Maga

  • @Krav


    haette beide Optionen geben, haette selber ein Kennzeichen mitbringen koennen, kenne genug haendler, haette aber auch ne Ueberfuehrungszulassung machen koennen ... gibts ja alles..
    Aber wie gesagt - behauptung des Haendlers ist/war das geht nicht wegen Mazda und er bekomme aerger wenn er das zu lassen wuerde ....
    Und es war/ist ein Neuwagen.


    taurielnath


    Ja klingt komisch .....



    Gruss


    Falke

  • @Krav
    naja .. noch hab ich ihn nicht ... aber danke :)
    Und neine eine naehere Begruendung hat er nicht geliefert - nur das das Auto so keine Mazda Garantie haette
    - was ich schon komisch finde - da ja das BGB da sehr eindeutig ist lol


    Gruss


    Falke

  • Hi,


    also mit dem roten Kennzeichen kann daran liegen, dass der Gesetzgeber hier mal eine Ändwrung durchgeführt hat. Es darf nur noch Personal von Autohäuserrn bzw Händler die roten Kennzeichen verwenden, der Privatmann braucht ein. Kurzeitkennzeichen.


    Hast du mal in die AGB und die Garantiebestimmungen geschaut? Es müsste ja dann hier eine entsprechende Aufführung sein, ab wann die Garantie erlischt. Den die kann von Seitens des Herstellers immer erloschen, da es eine freiwillige Zusatzversicherung ist. Was du meintest mit " da das BGB sehr eindeutig ist" ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist, diese hat aber mit der "Garantie" nichts zutun. :)


    Gruss

  • Ich hab meinen M6 auch mit roter Nummer (vom sfMH) über 230km zur Zulassungsstelle gefahren.
    Dürfte an der Kulanz und den Erfahrungen des jeweiligen Händlers liegen ob er das macht oder nicht.


    Das Argument "Nur Mitarbeiter dürfen rote Nummer verwenden" ist Blödsinn:
    Wie werden Probefahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt?

  • Hallo Zusuammen,


    bin jetzt etwas schlauer ..... das ganze liegt wohl daran das ich das Auto ueber das Internet bestellt habe, in diesem Fall hat wohl Mazda Vorschriften rausgegeben,
    das diese Fahrzeuge ohne Zulassung den Haendler nicht verlassen duerfen - soll wohl dagegen helfen das nicht Mazda Haendler einfach ueber einen Mazda Haendler
    Fahrzeuge bestellen und dann weiterverkaufen ....


    Schon strange was es alles gibt ..... net grad Kundenfreundlich ...


    VG


    Falke

  • Tja das Internet ist nicht immer Vorteilhaft beim Autokauf!
    Bin schon verwundert was heutzutage alles Online machbar ist?
    Demnächst gibts vielleicht Gerichtsverhandlungen auch Online? :D
    PS Vielleicht liegts daran das hier ein Finanzierungskauf vorliegt?
    mfg Ralf

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